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Durch Hinterlegung einer Verteidigungsschrift bei allen in Frage kommenden Gerichten.
Lawman hat folgendes geschrieben::
Ist eine bestimmte Form erforderlich?
Schriftlich ist klar. Die Parteien (voraussichtlicher Antragsteller, Antagsgegner) müssen vollständig angegeben werden. Die Beweismittel (Urkunden, eidesstattliche Versicherung) müssen zur Glaubhaftmachung beigefügt werden.
Lawman hat folgendes geschrieben::
Muss das ein Anwalt machen?
Muß nicht. Meines Erachtens ist die Schutzschrift noch keine Prozeßerklärung und kann deshalb auch beim Landgericht ohne Anwalt hinterlegt werden.
Lawman hat folgendes geschrieben::
Was kann mich das kosten?
Wenn es ein Anwalt macht: eine 1,3 Gebühr nach Nr. 3100 VV-RVG, wenn die einstweilige Verfügung beantragt wird, ansonsten eine 0,8 Gebühr nach Nr. 3101 VV-RVG. Was das in Geld ausmacht, können Sie hier nachrechnen. Vorsicht: oft ist der Streit- bzw. Gegenstandswert in solchen Angelegenheiten höher als der Laie glaubt. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Antwort der Geschäftsstelle des Familiengerichtes, nachdem dort eine Schutzschrift hinterlegt werden sollte:
"Das ist erst möglich, wenn ein Verfahren eingeleitet ist."
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.03.08, 16:59 Titel:
Soll vorkommen, hätte neulich beinahe einen Rechtsstreit verloren, weil die zuständige Zivilrichterin den einschlägigen Paragraphen aus der (öffentlich-rechtlichen ) Landesbauordnung, aus dem sich die Mangelhaftigkeit des Werkes ergab, nicht kannte. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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