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Verfasst am: 02.03.08, 14:06 Titel: PKH-Antrag hemmt die Berufungsfrist?
Hallo,
mal angenommen AG-Urteil ist vom 05.02. muß also am LG-Klage bis zum 05.03 eingereicht werden. Wenn man jetzt aber selbst den PKH-Antrag am LG einreicht z.B. am 01.03 und dieser wird genehmigt oder auch nicht, kann der RA nach der Bewilligung/Ablehnung die Klage noch einreichen?
Würde doch bedeuten, dass eventuell die Monatsfrist durch die PKH-Prüfung des Gerichts überschritten wird und der Berufungsantrag verspätet ist oder wird hier was gehemmt?... verstehe ich nicht!
Kann mich da jemand aufklären? Danke! uwe
Wenn man jetzt aber selbst den PKH-Antrag am LG einreicht z.B. am 01.03 und dieser wird genehmigt oder auch nicht, kann der RA nach der Bewilligung/Ablehnung die Klage noch einreichen?
...ja, aber legt er dann nicht Klage ein, sondern eben Berufung verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die abgelaufene Frist. _________________ Gruß
Peter H.
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