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eine Bekannte von mir hat vor 4 Jahren einen Versicherungsmakler beauftragt, die Versicherungen zu optimieren und darauf zu achten, dass sie bei der KFZ-Versicherung so günstig wie möglich fährt.
Der Makler hat sich bei den Versicherungen auch gleich als Betreuer eintragen lassen.
Im Dezember 04 wurde meiner Bekannten vom Makler noch telefonisch mitgeteilt, dass er die KFZ-Versicherung umgedeckt habe, "da sie ja nicht mehr wie unbedingt nötig zahlen wolle" (O-Ton Makler).
Im Januar stellte sich jetzt heraus, dass der neue (Lady-) Versicherungstarif um ca. 10 % teuerer! ist als der Regulärtarif der gleichen Gesellschaft und in den letzten Jahren jeweils zwischen 40% und 50 % mehr Versicherungsprämie bezahlt wurde als es bei den 5 günstigsten Gesellschaften (nicht nur Direktanbietern) gekostet hätte - und das für einen speziellen Lady-Tarif, bei dem nur Frauen Versicherungsschutz geniesen, was der Familie auch nicht bekannt war.
Daraufhin wurde der Maklervertrag fristlos gekündigt und von dem Makler eine Entschädigung verlängt. Um Diskussionen und Ärger zu vermeiden wurden nur für die letzten 3 Jahre jeweils 30 % der Beiträge verlangt - also deutlich weniger als die wirkliche Schadenssumme war.
Darauf hin teilte der Makler schriftlich mit, dass kein Maklervertrag vorliege und er die KFZ-Versicherung Anfang Januar wieder gekündigt habe.
Dazu meine Fragen:
- Ein Makler ist doch verpflichtet, das für den Mandanten günstigste Angebot auszuwählen.
In wie weit haftet er, wenn die vermittelte Versicherung (bei schlechteren Bedingungen) deutlich teuerer als nötig ist?
- Wenn sich jemand als Makler ausgibt, Verträge kündigt und Bestandsprovisionen kassiert, aber keinen Maklerauftrag dafür hat, dann macht er sich doch strafbar, oder?
Ist das dann Betrug, Handeln ohne Legitimierung oder Geschäftsbesorgung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung oder als was bezeichnet man so ein Verhalten?
- In wie weit macht sich eine Versicherungsgesellschaft strafbar, wenn sie nicht prüft, ob der Makler auch wirklich einen Auftrag zur Umdeckung hat?
- falls jetzt kein KFZ-Versicherungsschutz besteht (die Gesellschaft wusse eine Woche nach der angeblichen Kündigung noch nichts davon), haftet er dann auch für etwaige Schäden, auch wenn kein Maklervertrag mehr besteht?
Grundsätzlich akzeptieren Gesellschaften Maklerverträge nur, wenn diese bestimmte Formulierungen beinhalten. Aber dies ist nicht immer so.
Nicht nur der Preis macht eine Versicherung aus. Er kann z.B. behaupten, dass bei der Versicherung XY der Preis wohl günstig ist, er aber die Regulierungspraxis nicht empfehlen kann. Die Vorhaltungen müssen also auf den Punkt gebracht werden.
Haftbar sind Makler relativ schnell, die Frage ist bei vielen nur, ob sie haften können! Nicht jeder hat eine Berufshaftpflichtversicherung.
Bezüglich des Versicherungsschutzes würde ich mir grundsätzlich mal keine Gedanken machen; solange ein Auto zugelassen ist in D, muss es auch versichert sein.
Bezüglich Schadenersatz kann man Makler schon mal angehen, und ich sehe da, ohne jetzt direkt auf den Fall einzugehen, generell ganz gute Chancen, weil manche wirklich von Versicherung nicht extrem viel Ahnung haben, bzw. in ihren Empfehlungen oft nicht unbedingt objektiv sind.
Gruß Helmut _________________ Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
die äußerung über die makler lasse ich aber nur ausnahmsweise gelten, weil das "manche" voransteht. es gibt leider überall schwarze schaafe...
die sache mit dem versicherungsschutz, nicht nur in der haftpflicht sondern vor allem in der kasko, ist nicht ganz so klar. sie sollten sich sofort mit dem versicherer direkt in verbindung setzen und dies klären.
die sache mit der haftung des maklers (auftrag/vollmacht/versicherungsschutz/prämie etc.) ist etwas verzwickter. im sinne des rechtsberatungsgesetzes sollten sie hier einen anwalt (fachanwalt oder tätigkeitsschwerpunkt versicherungen) oder einen versicherungsberater (www.bvvb.de) einschalten, der den sachverhalt prüft und sie vertritt.
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