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Verfasst am: 01.03.08, 14:44 Titel: Bearbeitungsgebühr f. falschen Verwendungszw. b. Überweisung
Hallo,
Mal angenommen, jemand ersteigert bei einer Online-Auktion einen Artikel. Bei der Kaufabwicklung bekommt die-/derjenige von dem Verkäufer dann die Mitteilung, dass sie/er im Falle, dass der Verwendungszweck der Überweisung nicht korrekt wie vom Verkäufer gewünscht ausgefüllt ist, wegen der schwierigeren Zuordbarkeit eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EURO bezahlen muss.
Ist das zulässig, wenn das nicht Mal in den AGB oder auf der Artikel-Angebotsseite steht? Und wenn es nicht zulässig ist, was ist die Begründung?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 01.03.08, 15:37 Titel:
Es wäre schon deswegen unwirksam, weil es als einseitige Willenserklärung nicht Vertragsbestandteil geworden ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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