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Kostengünstige Rechtberatung bzw. Kostenloser Anwalt

 
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sun44
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Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 00:03    Titel: Kostengünstige Rechtberatung bzw. Kostenloser Anwalt Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen man ist am Wochenende in eine Auseinandersetzung mit 2 anderen Personen gekommen.
Man selbst hat aber das angebliche Opfer definitiv nicht angefasst.
Man selbst war also nur dabei und kennt den vermeidlichen Täter.
Aber das angebliche Opfer hat einen mit wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt.

Gibt es eine Möglichkeit das man als geringverdiener (900-100 Euro netto im Monat) einen kostenlosen Anwalt bzw. eine kostengünstige Rechtsberatung bekommt?

Danke...
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Abhängig von sonstigen Faktoren (Miete, Unterhaltsverpflichtungen) könnte das örtliche Amtsgericht theoretisch einen Beratungshilfeschein ausstellen, der einem für 10 € Selbstbehalt den Zugang zum Anwalt gewährt.

Problem bei der ganzen Sache: In Strafsachen gilt dieser Schein nur für eine reine Beratung. Ein Anwalt kann in Strafsachen aber nicht vernünftig beraten, ohne die Akte zu kennen.

Einen Anwalt zu finden, der

a) für 40 € die Verteidigung anzeigt, die Akte anfordert, die Akte kopiert, die Akte zurückschickt, die Akte durcharbeitet und dann noch dem Mandanten den ganzen Sachverhalt erklärt, ist recht schwierig, wenn man

b) einen Anwalt wünscht, der Ahnung und Erfahrung im Strafverfahren hat.

Mit der Erstberatung ist dann aber mit staatlicher Hilfe erst mal Schluss. Verteidigung und Vertretung vor Gericht muss man selbst bezahlen, allenfalls bei Verbrechen und hoher Straferwartung verauslagt der Staat die Kosten eines Pflichtverteidigers und holt sich die Summe anschließend vom verturteilten Täter zurück.

Bei Freispruch zahlt natürlich der Staat den Anwalt, da dies aber so selten vorkommt und Strafrechtsmandanten eine erstaunlich schlechte Zahlungsmoral haben, arbeiten Strafverteidiger nur gegen Vorschuss.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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sun44
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es war ja so das der erste Angriff vom angeblichen Opfer mit einen Reizgas ausging. Das angebliche Opfer hat nichts davon Getragen bloß einer der angebliche Täter hat Verätzungen ersten Grades in den Augen davon getragen.

Wenn man sich jetzt einen Anwalt auf eigene Kosten nimmt und man dann frei gesprochen wird falls es zu einer Anklage kommt,bekommt man dann von der Staatskasse die Auslagen wieder zurück?

Ab wann sollte man den einen Anwalt einschalten erst wenn man einen schriftliche Bescheid von der Polizei von der Anzeige bekommen hat? Ober jetzt schon?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es zu einer Anklage kommt und man wird freigesprochen, erhält man die Verteidigerkosten vom Staat erstattet.

Wenn aber der Verteidiger schon im Vorfeld eine Anklage verhindert und die Sache zur Einstellung bringt, erhält man die Verteidigerkosten vom Staat nicht erstattet.

Wenn man auf das Geld schaut, sollte man eine Anklage abwarten. Wenn man aber größtmögliche Sicherheit haben will, geht man gleich zum Anwalt, bevor man irgendwas verbockt.
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Albert Einstein
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