Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.02.08, 14:00 Titel: Liegenschaften in Schweden
Hallo,
wie ist in Schweden das Grundbuch- und LiegenschaftsR geregelt? Ich benötige einen kurzen Überblick über die schwedischen Gegebenheiten. Danke im Voraus.
ein Kauf einer Immobilie in Schweden erfolgt schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer. Eine Registrierung vom zuständigen Grundbuchamt ist vorgeschrieben.
Der neue Eigentümerwird ins Grundbuch eingetragen. Grundbuchämter in Schweden sind dem örtlichen Amtsgericht unterstellt.
Obwohl keine weiteren Formvorschriften (etwa Notarpflicht) gegeben sind, empfielt sich die Hinzuziehung eines schwedischen Fachjuristen.
Grüße,
Doc Schnaggls _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.