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Tenorierung Zinsen bei Teilzahlung

 
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James T.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 15:16    Titel: Tenorierung Zinsen bei Teilzahlung Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich plage mich als Referendar gerde mit der Tenorierung von Zivilrechtsurteilen rum. Dazu eine Frage:

Wenn ein Kläger einen Betrag inkl Zinsen fordert und der Beklagte einen Teilbetrag leistet, müssen die Zinsen genau terminiert werden. Ist folgener Tenorierungsvorschlag praxisüblich?

"Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50 EUR nebst 7 % Zinsen hieraus seit dem 12. Januar sowie weitere Zinsen in Höhe von 7 % aus einem Betrag in Höhe von 100 EUR vom 1. Januar 2008 bis 11. Januar 2008 zu bezahlen."

Die Daten und Zahlen spielen inhaltlich keine Rolle. Dem Tenor liegt die Annahme zugrunde, dass der Beklagte am 11. Januar 50 EUR geleistet hat und ursprünglich 100 EUR geschuldet hat.

Gruß,
J
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hört sich gut an Winken
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Jepp, klingt für mich auch gut.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

ich stänkere 'mal ein bißchen Cool : der Regelfall ist die Verrechnung nach § 367 BGB, weshalb es nicht stimmen dürfte, denn ein Teil der 50€ wäre ja - mangels weiterer Angaben - auf Zinsen zu verrechnen. Gegenvorschlag: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100€ nebst 7% Zinsen seit dem 01.01.2008 abzüglich am 11.01.2008 geleisteter 50€ zu bezahlen."
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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