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Kriegsschäden/ Wohngebäudeversicherung

 
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Sarah-Johanna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 21:16    Titel: Kriegsschäden/ Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

Kriegsschäden sind ja bekanntlich in einer Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen.

Man stelle sich nun aber mal vor, dass im Rahmen einer in der unmittelbaren Umgebung eines Wohnhauses durchgeführten Bombenentschärfung die Bombe hochgeht und durch die Detonation alle Fenster zu Bruch gehen. Wer haftet dann für den Schaden? Der Eigentümer des Wohnhauses? Der Sprengmeister? Die Queen??

Vielen Dank

Sarah
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es haften diejenigen, die es zu verantworten haben, dass die Bombe vor Ort hochgeht. Es ist "Schwachsinn hoch drei", eine Bombe vor Ort zu entschärfen und Menschenleben zu gefährden. Es gibt hierzulande genügend Stellen wie z.B. still gelegte Steinbrüche, um alte Bomben durch gezielte Sprengung unschädlich zu machen.
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Sarah-Johanna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rolf,

Menschenleben werden nicht gefährdet, da alles im Umkreis von einem Kilometer evakuiert wird (samt eines städtischen Krankenhauses). Siehe hier: http://www.marktplatz-osterholz.de/News/marktplatz_detail.html?Nachricht_ID=15999&DisplayBack=true . Das Wohnhaus, um das es hier geht, steht sehr nahe der Bombe und hat gerade erst neue Fenster bekommen Weinen , deswegen meine Frage. Und nun lese ich noch, dass Versicherungen dafür nicht haften. Aber Deiner Aussage entnehme ich, dass der Hauseigentümer keinesfalls auf den Kosten eines evtl. Schadens sitzenbleiben muß?

Gruß

Sarah
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Es ist "Schwachsinn hoch drei", eine Bombe vor Ort zu entschärfen und Menschenleben zu gefährden. Es gibt hierzulande genügend Stellen wie z.B. still gelegte Steinbrüche, um alte Bomben durch gezielte Sprengung unschädlich zu machen.



Hallo,

also kann man wählen, zwischen "entschärfen und unschädlich transportieren" und "scharf transportieren".

Ich weiß ja nicht so recht, ob denn das "vor-Ort-entschärfen" nicht das kleinere Übel ist



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

"explosion" ist im rahmen einer wohngebäude-(feuer)-versicherung mitversichert.

die überreste aus dem 2. weltkrieg haben nichts mit heutigen "kriegsereignissen" zu tun.
_________________
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Sarah-Johanna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Talla,

habe auch gerade nochmal in meinen Wohngebäudeversicherungsschein nachgesehen, Explosion und Implosion sind mitversichert. Dann muß ich mir also keine Sorgen machen?

Habe zwar noch Garantie auf die Fenster, nur weiß ich nicht, ob das was bringt, wenn ich zum Tischler gehe und sag: "Du, die Fenster sind aber Mist, die sind ja nicht mal bombensicher" Geschockt Lachen ..... und um Ersatz bitte.

Gruß
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

musste wieso auch immer an - StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft. - oder - Bombenspezialist, wenn sie mich rennen sehen bleiben sie dicht hinter mir - denken.

aber jetzt mal ontopic offtopic:.
ich denke derjenige der entschärft wird sich schon seinen teil dabei gedacht haben vor ort zu entschärfen u. die gefahr abgewägt haben.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Sarah-Johanna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ein befreundeter Feuerwehrmann von uns meinte, dass wenn die Bombe nicht zu entschärfen ist, sie um 16 Uhr vor Ort gesprengt wird Geschockt . Da wird einem schon mulmig....
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sarah-Johanna hat folgendes geschrieben::
Naja, ein befreundeter Feuerwehrmann von uns meinte, dass wenn die Bombe nicht zu entschärfen ist, sie um 16 Uhr vor Ort gesprengt wird Geschockt . Da wird einem schon mulmig....


keine Sorge..... wenn euer Haus mit in die Luft fliegt, dürft ihr euch auf Kosten der Feuerversicherung ein neues bauen. Und wenn ihr einen etwas "besseren" Vertrag habt, dürft ihr auf Kosten der Feuerversicherung in der Zwischenzeit sogar im Hotel wohnen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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