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Kriegsschäden sind ja bekanntlich in einer Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen.
Man stelle sich nun aber mal vor, dass im Rahmen einer in der unmittelbaren Umgebung eines Wohnhauses durchgeführten Bombenentschärfung die Bombe hochgeht und durch die Detonation alle Fenster zu Bruch gehen. Wer haftet dann für den Schaden? Der Eigentümer des Wohnhauses? Der Sprengmeister? Die Queen??
Es haften diejenigen, die es zu verantworten haben, dass die Bombe vor Ort hochgeht. Es ist "Schwachsinn hoch drei", eine Bombe vor Ort zu entschärfen und Menschenleben zu gefährden. Es gibt hierzulande genügend Stellen wie z.B. still gelegte Steinbrüche, um alte Bomben durch gezielte Sprengung unschädlich zu machen.
Menschenleben werden nicht gefährdet, da alles im Umkreis von einem Kilometer evakuiert wird (samt eines städtischen Krankenhauses). Siehe hier: http://www.marktplatz-osterholz.de/News/marktplatz_detail.html?Nachricht_ID=15999&DisplayBack=true . Das Wohnhaus, um das es hier geht, steht sehr nahe der Bombe und hat gerade erst neue Fenster bekommen , deswegen meine Frage. Und nun lese ich noch, dass Versicherungen dafür nicht haften. Aber Deiner Aussage entnehme ich, dass der Hauseigentümer keinesfalls auf den Kosten eines evtl. Schadens sitzenbleiben muß?
Es ist "Schwachsinn hoch drei", eine Bombe vor Ort zu entschärfen und Menschenleben zu gefährden. Es gibt hierzulande genügend Stellen wie z.B. still gelegte Steinbrüche, um alte Bomben durch gezielte Sprengung unschädlich zu machen.
Hallo,
also kann man wählen, zwischen "entschärfen und unschädlich transportieren" und "scharf transportieren".
Ich weiß ja nicht so recht, ob denn das "vor-Ort-entschärfen" nicht das kleinere Übel ist
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
"explosion" ist im rahmen einer wohngebäude-(feuer)-versicherung mitversichert.
die überreste aus dem 2. weltkrieg haben nichts mit heutigen "kriegsereignissen" zu tun. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
habe auch gerade nochmal in meinen Wohngebäudeversicherungsschein nachgesehen, Explosion und Implosion sind mitversichert. Dann muß ich mir also keine Sorgen machen?
Habe zwar noch Garantie auf die Fenster, nur weiß ich nicht, ob das was bringt, wenn ich zum Tischler gehe und sag: "Du, die Fenster sind aber Mist, die sind ja nicht mal bombensicher" ..... und um Ersatz bitte.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 27.02.08, 23:22 Titel:
musste wieso auch immer an - StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft. - oder - Bombenspezialist, wenn sie mich rennen sehen bleiben sie dicht hinter mir - denken.
aber jetzt mal ontopic offtopic:.
ich denke derjenige der entschärft wird sich schon seinen teil dabei gedacht haben vor ort zu entschärfen u. die gefahr abgewägt haben. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Naja, ein befreundeter Feuerwehrmann von uns meinte, dass wenn die Bombe nicht zu entschärfen ist, sie um 16 Uhr vor Ort gesprengt wird . Da wird einem schon mulmig....
Naja, ein befreundeter Feuerwehrmann von uns meinte, dass wenn die Bombe nicht zu entschärfen ist, sie um 16 Uhr vor Ort gesprengt wird . Da wird einem schon mulmig....
keine Sorge..... wenn euer Haus mit in die Luft fliegt, dürft ihr euch auf Kosten der Feuerversicherung ein neues bauen. Und wenn ihr einen etwas "besseren" Vertrag habt, dürft ihr auf Kosten der Feuerversicherung in der Zwischenzeit sogar im Hotel wohnen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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