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Frau A hat ein Auto und ist bei der Arroganz in W KFZ-versichert. Zu einem späteren Zeitpunkt zieht sie von W nach F, was etwa einen örtlichen Unterschied von 20 km ausmacht. Irgendwann will sich Frau A ein neues KFZ zulegen und braucht dazu eine Doppelkarte.
Der Vertreter in W sagt ihr telefonisch, er habe diese Woche keine Zeit, gerne aber nächste Woche. Frau A lässt sich dies aber nicht bieten und wendet sich an die Arroganz-Vertretung in F, welche von ihrem zu Hause bequem in wenigen Minuten zu erreichen ist. Die Arroganz-Vertretung in F sagt, dies wäre aber auch Quatsch weiterhin in W versichert zu sein, und da die Versicherung sowieso bei derselben Firma ist, wäre dies auch kein Problem und händigt ihr alle erforderlichen Unterlagen aus. Das alte Auto gibt Frau A in Zahlung, so dass dieses ein paar Tage später auch abgemeldet wird.
In der Zwischenzeit kommen mehrere Anrufe der Agentur aus W, dass Frau A doch bitte mal vorbeikommen solle, man möchte sich entschuldigen und den Vertrag auch mit dem neuen Auto fortsetzen usw. usf. Frau A lehnt dankend ab, weil sie ja zur Agentur in F nur ein paar Gehminuten hat.
Frau A schliesst schliesslich auch den Vertrag mit der Arroganz in F ab und kriegt ein paar Tage später einen mysteriösen Brief von der Agentur in F, man könne ihr leider keinen Beitragsrabatt mehr anbieten, da der Vertrag mit der Agentur in W nicht gekündigt worden sei und die Prozente somit nicht übertragen werden können.
Frau A schliesst schliesslich auch den Vertrag mit der Arroganz in F ab ...
kleine Anmerkung: der Vertrag wird nicht mit der Agentur in F geschlossen. Vertragspartner ist der Versicherer, nicht die Agentur (klugscheißmodus aus)
AlBundy hat folgendes geschrieben::
.....und kriegt ein paar Tage später einen mysteriösen Brief von der Agentur in F, man könne ihr leider keinen Beitragsrabatt mehr anbieten, da der Vertrag mit der Agentur in W nicht gekündigt worden sei und die Prozente somit nicht übertragen werden können.
sehr merkwürdig... Bei dem "Beitragsrabatt", geht´s da um vertraglich vorgesehenen Schadenfreiheitsrabatt? ode um individuell vereinbarten Sondernachlass?
AlBundy hat folgendes geschrieben::
Was sagt man dazu?
Wenn´s um den vertraglichen Schadenfreiheitsrabatt gehen sollte: da fällt mir auch nix ein, außer: Brief an den Vorstand mit Bitte um Klärung.
Wenn´s um individuell vereinbarte Nachlässe geht: sowas kann´s geben. Es kann vorkommen, dass einzelne Agenturen Rabattvollmachten haben, die andere Agenturen nciht haben bzw. die sie sich einzeln genehmigen lassen müssen. Aber dennoch ein Problem, das nicht auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden sollte..... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sorry, hatte die Frage total überlesen. Es geht hier um die Schadensfreiheitsrabatte, also z. B. ob man in 40 % oder in 250 % eingestuft wird.
Noch eine zusätzliche Frage, wenn das alte Auto vom Autohaus am 7.02. abgemeldet worden wäre. Wird die Versicherung hiervon in Kenntnis gesetzt? Weil der neue Beitrag ist schon abgebucht worden, aber der hinfällige Beitrag ab dem 08.02. ist noch nicht erstattet worden.
Zudem hatte Frau durch die verzögerte Abmeldung zum 07.02. quasi für 8 Tage zwei Autos versichert. Wirkt sich dieses "sehr" teuer aus?
Vielen Dank für die Antwort. Es könnte natürlich auch irgendwie nur ein buchungstechnischer Fehler sein oder dass sich bei der Versicherung intern etwas überschnitten hatte. Man möchte W jetzt nicht nach dem ganzen Ärger, den man mit ihm hatte (zuerst keine Doppelkarte wenn man sie braucht und dann noch fast Telefonterror...").....
wenn es nur darum geht, das fahrzeug in einem anderen zulassungsbezirk umzumelden, muß meines erachtens doch gar kein neuer vertrag (und damit auch keine sfr-übertragung) gemacht werden, oder?
der zulassungstelle legt man die deckungskarte vor, es wird eine neuer fahrzeugschein mit neuem kennzeichen und der neuen anschrift des halters ausgestellt, und das wars.
die information geht von der zulassungstelle an den versicherer, der versicherer schickt daraufhin einen nachtrag zum versicherungschein an den versicherungsnehmer, ggf. mit höheren oder niedrigeren beiträgen, je nach regionalklasse...
der alte vertrag wurde ja tatsächlich nicht gekündigt, daher ist der SFR natürlich auch nicht frei. somit auch keine "billige rache".
das die deckungskarte nun von einem anderen vertreter ist spielt keine rolle. "betreuer" wird allerdings erstmal der ehemalige Vertreter W bleiben, solange man der niederlassung nicht mitteilt, daß man in zukunft von Vertreter F betreut werden möchte.
so würd ich das zumindest sehen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
der alte vertrag wurde ja tatsächlich nicht gekündigt, ...
Ähm der Wagen ist verkauft worden. Das sollte man dem Versicherer mal melden!
Laufen für ein paar Tage 2 Pkw`s parallel, so gilt (abgesehen bei Zweitwagenregelungen) für die paar Tage für den neuangemeldeten Wagen die SF Klasse mit ich glaube (175%) bitte nicht genau auf die Zahl nageln. Wenn also der alte Wagen abgemeldet wurde, können die Rabatte auf den neuen Wagen übertragen werden. Somit wird die Prämie entsprechen verrechnet/angepasst. Wahrscheinlich fehlte W nur die Info der Abmeldung weil Frau A möglicherweise nicht daran gedacht haben könnte. Eine seperate Kündigung ist nicht notwendig.
oh, sry, hab das "neues kfz" überlesen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Frau A hat mittlerweile telefoniert und die Sachbearbeiterin von F hat gemeint, sie wird sich mit der Bezirksleitung in Verbindung setzen, hier wären wohl bestimmte Informationen nicht zeitgerecht weitergegeben worden. Auf alle Fälle muss A hier nicht weiter tätig werden, es wird alles bei der Versicherung intern geklärt.
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