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Gewerbemüllgebühren

 
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opfau
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.02.08, 18:42    Titel: Gewerbemüllgebühren Antworten mit Zitat

Hallo,

bei der Anmeldung eines nebenberuflichen Gewerbes als Sharewareautor (Software) bekommt man einen Bescheid über Gewerbemüll. Die Abwicklung (Versand, Implementierung, Rechnungstellung) findet komplett papierlos statt. Ein Einspruch gegen die Gebühren wird vom Ordnungsamt abgelehnt, da bereit ein verminderter Beitrag von ca. 14 € pro Jahr anstatt 200 € pro Jahr veranschlagt wurde. Da Durchschnittlich 1 Lizenz zu 12 € pro Monat verkauft wird, gewichten die 14 € schon sehr. Ist man zur Zahlung von Gewerbemüllgebühren verpflichtet wenn kein Müll anfällt ?

Gruß
opfau
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juesa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

natürlich fällt Müll an, und wenn es die leere Kugelschreibermine, der alte Notizzettel, die alte CD (-Hülle) oder die Bananenschale ist, die während der "Arbeitszeit" anfällt - natürlich in äußerst geringem Umfang.

Aber auch die (Grund-) Gebühr, die hier von der Gemeinde verlangt wird, ist äußerst gering und IMO angemessen.

Ich würde hier eher die Frage stellen, ob hier eine Gewerbeanmeldung gerechtfertigt ist - aber das müsste wohl in einem anderen Forum weiterdiskutiert werden.

Gruß
Jürgen
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opfau
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Gewerbeanmeldung ist gerechtfertigt, da Software vertrieben wird und keine Dienstleistung....also kein Freiberufler...

Müll fällt definitiv nicht an....keine CD....keine Kugelschreibermiene....der Vertrieb, die Rechnungstellung erfolgt alles elektronisch....
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nanos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 1
Wohnort: ganz im Westen

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 11:34    Titel: Re: Gewerbemüllgebühren Antworten mit Zitat

Guten Tag ,
ich bin neu hier im Portal.

Aber der Versuch ist nicht strafbar( Hoffe ich !) und das hier ist mein Erster.

Abfall ist Ländersache. DIe Kommunen erlassen dazu eine Satzung.

Als erstes sollte der Gewerbemüllbergiff geklärt werden.
Die Verpackungen der Produkte und der benutzen Materialien sind hier aussen vor und fallen nicht unter die Satzung.
Gewerbemüll - bzw. Restmüll wären z.B. Zigarettenkippen und Asche, oder Kehrreste aus Reinigungsarbeiten.
Aber noch zu klären wäre erstmal wieviele Leute arbeiten oder sind dort beschäftigt ?
Wo ist der Standort ? eventuell deckungsgleich mit der Wohnug des Gewerbetreibendes ,
dann wäre ein Behälter für Restmüll vorhanden und könnte genutz werden.
Wäre eventuell der Gewebetreibender noch die gleiche Person käme das einer Doppelbesterung gleich.

Ich bin kein Jurist, aber denkender Bürger. Das Zitat spiegelt meine persönliche Meinung wieder.

Liebe Grüße nanos

opfau hat folgendes geschrieben::
Hallo,

bei der Anmeldung eines nebenberuflichen Gewerbes als Sharewareautor (Software) bekommt man einen Bescheid über Gewerbemüll. Die Abwicklung (Versand, Implementierung, Rechnungstellung) findet komplett papierlos statt. Ein Einspruch gegen die Gebühren wird vom Ordnungsamt abgelehnt, da bereit ein verminderter Beitrag von ca. 14 € pro Jahr anstatt 200 € pro Jahr veranschlagt wurde. Da Durchschnittlich 1 Lizenz zu 12 € pro Monat verkauft wird, gewichten die 14 € schon sehr. Ist man zur Zahlung von Gewerbemüllgebühren verpflichtet wenn kein Müll anfällt ?

Gruß
opfau
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