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Haftung Privathaftpflicht?

 
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supercarsti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 23
Wohnort: RheinMain

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 06:54    Titel: Haftung Privathaftpflicht? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

zahlt die Privathaftpflichtversicherung (SV-Versicherung) dem Geschädigten in folgendem Fall?

-Versicherungsnehmer (VN) ist zu Besuch bei Freund.
- Freund parkt sein (geleastes) Auto vor seinem Haus, daneben steht Fahrrad des Sohnes des Freundes.
- In Höhe des Fahrrades führt eine Treppe zur Haustür des Freundes.
- VN will sich verabschieden, verlässt das Haus, stolpert auf Treppe, fällt vor Fahrrad, das die Tür des Auto seines Freundes (= Geschädigtem) zerkratzt.

Bekommt der Geschädigte den Reparaturaufwand (Lackierung) von der Privathaftpflicht des VN ersetzt?

Hintergrund: In den Versicherungsbedingungen der SV-Versicherung steht 'Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger' - er ist aber auf der (zum Privatgrundstück gehörenden) Haustreppe gestolpert; zudem ist ja auch das Fahrrad des Sohnes des Geschädigten ans Auto gefallen...

Vielen Dank für eine Rückmeldung!


Zuletzt bearbeitet von supercarsti am 29.02.08, 08:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 08:02    Titel: Re: Haftung Privathaftpflicht? Antworten mit Zitat

supercarsti hat folgendes geschrieben::

Bekommt der Geschädigte den Reparaturaufwand (Lackierung) von der Privathaftpflicht des VN ersetzt?


Auf diese Frage kann man keine eindeutige Antwort geben.

Wenn die Frage lauten würde: Fällt dieser Sachverhalt unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung? Wird sich die PHV mit den Ansprüchen des Geschädigten auseinandersetzen? dann würde ich ziemlich eindeutig mit Ja antworten.

Erläuterung (zum dreiundzwanzigsten mal oder so):

Die Aufgaben der Haftpflcihtversicherung:

1. Prüfen der Haftungsfrage (dem Grunde nach und der Höhe nach)

2. Befriedigung berechtigter Ansprüche

3. (wird oft vergessen) Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Wenn wir uns den geschilderten Fall anschauen: der VN wird auf Schadenersatz in Anspruch genommen in seiner Eigenschaft als Privatperson; es hat sich eine "Gefahr des täglichen Lebens" realisiert (sorry, ich kann nix dafür, diese lustige Formuloierung steht nun mal so in den Besonderen Bedingungen zur PHV).

Also, Versicherungsfall ist eingetreten. Die PHV wird den Vorfall prüfen und dabei versuchen, rauszukriegen, wie konnte es denn dazu kommen, dass der VN auf der Treppe gestolpert ist? War es nur Schussligkeit/Unachtsamkeit? oder ist vielleicht eine Treppenstufe locker/abgetreten/Geländer wacklig/Außenbeleuchtung ausgefallen, so dass man nix sehen konnte.... Es wird also geprüft, ob den Geschädigten vielleicht ein Mitverschulden trifft. Warum hat eigentlich der Sohn sein Fahrrad ausgerechnet da abgestellt? ist das ok so oder wurde dadurch vielleicht eine zusätzliche Gefahr (Stolperfalle oder so) geschaffen? Wenn all das geprüft ist, sollte feststehen, in selchem Umfang der VN für den Schaden zu haften hat (möglicherweise ja zu 100 %, das können wir hier nicht beurteilen); danach wird noch geprüft, ob die Höhe der Werkstattrechnung so ok ist oder ob völlig überhöhte Beträge gefordert werden: Wenn das alles in Ordnung ist, wird der entsprechende Schadenersatz gezahlt.

PS: @supercarsti: bitte deinen Beitrag noch editieren und den Namen des Versicherers entfernen......
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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