Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Probleme mit der KFZ Werkstatt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Probleme mit der KFZ Werkstatt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fred242
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 17:42    Titel: Probleme mit der KFZ Werkstatt Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe folgendes Problem:

letzte Woche bemerkte ich bei meinem Auto ein lautes, reibendes Geräusch beim Anfahren zusammen mit einer Art verbrannten Geruchsentwicklung. Dieses Phänomen trat sporadisch auf. Also gleich in die Werkstatt. Der KFZ Meister setzte sich kurz rein und diagnostizierte spontan Kupplung defekt. Na toll und das noch dazu 3 Monate aus der Garantiezeit Traurig

Die Kupplung wurde komplett ausgetauscht und satte 1300 EUR verrechnet. Ein Kulanzantrag an den Autohersteller wurde gestellt ist jedoch noch offen.
Ich dachte alles wäre jetzt ok, aber dem war nicht so, denn 3 Tage danach waren haargenau das selbe Geräusch und der verbrannte Geruch wieder da! Erneut zur Werkstatt gefahren und siehe da ein anderer Mechaniker stellte sofort fest, dass es sich hierbei eindeutig um eine defekte Bremsscheibe links vorne handelt (Bremssattel sitzt fest, deshalb auch das Geräusch beim Ahnfahren und der Geruch) und nicht um die Kupplung.

Das heißt ja eigentlich nun, dass mir sein Kollege zuvor eine neue Kupplung einbauen ließ, die offensichtlich nicht defekt war, da diese ja nicht Ursache meines Problems war.

Meine Frage ist nun, wie kann ich das beweisen, da die Kupplung ja auch angeblich schon entsorgt wurde. Kann mir jemand sagen, wie ich rechtlich hier weiter vorgehen kann, wenn die Werkstatt sich quer stellt, denn das Geld für diese Kupplung möchte ich jetzt natürlich zurück fordern, da diese ja nicht mein Problem war das ich von der Werkstatt behoben haben wollte.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Verbraucherrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Oh Oh, das ist einer Werkstatt bestimmt sehr unangenehm. Ich würde (da ja Kulanzantrag noch offen ist) Höflich aber bestimmt um eine Stellungnahme bitten und Fragen was für Vorschläge die Werkstatt machen kann. Neue Kupplung raus und die alte rein, geht ja nicht mehr. Somit ist mit der neuen Kupplung die du ja eigentlich nicht haben wolltest eine ungewollte Verbesserung eingetreten. (27 Monate normale Abnutzung hatte die alte Kuplung vollbracht). Also auch bei der relativ offensichtlichen Fehlerdiagnose wirst du keine Kostenlose neue Kupplung bekommen. Die Frage ist aber wieviel mußt du beischiessen? Sollte keine Übereinstimmung erzielt werden, so kann man sich kostenlos an eine Schiedsstelle wenden (Sofern der Betrieb der KFZ-Innung angehört). Diese können sehr oft bei streitigkeiten helfen. Aber in der Regel wird ein vernünftiger Betrieb eine Fehldiagnose auch eingestehen und versuchen ein Kompromiss zu finden. Nur immer klar sachlich und freundlich bestimment sein. Das kann so manche Tür öffnen. Denn Fehldiagnosen kann jedem passieren, auch einem Fachmann.
P.S: Passt übrigens gerade zum Thema "Kunstfehler", welche Zugegebenermaßen dramatischere Auswirkungen nach sich ziehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
fred242
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!

Die Werkstatt hat den Fehler eingesehen und wir müssen nur die defekte Bremse bezahlen.
Ende gut alles gut Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann kann man dieser Werkstatt wirklich Vertrauen schenken. Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.