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Verfasst am: 29.02.08, 17:42 Titel: Probleme mit der KFZ Werkstatt
Hallo, ich habe folgendes Problem:
letzte Woche bemerkte ich bei meinem Auto ein lautes, reibendes Geräusch beim Anfahren zusammen mit einer Art verbrannten Geruchsentwicklung. Dieses Phänomen trat sporadisch auf. Also gleich in die Werkstatt. Der KFZ Meister setzte sich kurz rein und diagnostizierte spontan Kupplung defekt. Na toll und das noch dazu 3 Monate aus der Garantiezeit
Die Kupplung wurde komplett ausgetauscht und satte 1300 EUR verrechnet. Ein Kulanzantrag an den Autohersteller wurde gestellt ist jedoch noch offen.
Ich dachte alles wäre jetzt ok, aber dem war nicht so, denn 3 Tage danach waren haargenau das selbe Geräusch und der verbrannte Geruch wieder da! Erneut zur Werkstatt gefahren und siehe da ein anderer Mechaniker stellte sofort fest, dass es sich hierbei eindeutig um eine defekte Bremsscheibe links vorne handelt (Bremssattel sitzt fest, deshalb auch das Geräusch beim Ahnfahren und der Geruch) und nicht um die Kupplung.
Das heißt ja eigentlich nun, dass mir sein Kollege zuvor eine neue Kupplung einbauen ließ, die offensichtlich nicht defekt war, da diese ja nicht Ursache meines Problems war.
Meine Frage ist nun, wie kann ich das beweisen, da die Kupplung ja auch angeblich schon entsorgt wurde. Kann mir jemand sagen, wie ich rechtlich hier weiter vorgehen kann, wenn die Werkstatt sich quer stellt, denn das Geld für diese Kupplung möchte ich jetzt natürlich zurück fordern, da diese ja nicht mein Problem war das ich von der Werkstatt behoben haben wollte.
Oh Oh, das ist einer Werkstatt bestimmt sehr unangenehm. Ich würde (da ja Kulanzantrag noch offen ist) Höflich aber bestimmt um eine Stellungnahme bitten und Fragen was für Vorschläge die Werkstatt machen kann. Neue Kupplung raus und die alte rein, geht ja nicht mehr. Somit ist mit der neuen Kupplung die du ja eigentlich nicht haben wolltest eine ungewollte Verbesserung eingetreten. (27 Monate normale Abnutzung hatte die alte Kuplung vollbracht). Also auch bei der relativ offensichtlichen Fehlerdiagnose wirst du keine Kostenlose neue Kupplung bekommen. Die Frage ist aber wieviel mußt du beischiessen? Sollte keine Übereinstimmung erzielt werden, so kann man sich kostenlos an eine Schiedsstelle wenden (Sofern der Betrieb der KFZ-Innung angehört). Diese können sehr oft bei streitigkeiten helfen. Aber in der Regel wird ein vernünftiger Betrieb eine Fehldiagnose auch eingestehen und versuchen ein Kompromiss zu finden. Nur immer klar sachlich und freundlich bestimment sein. Das kann so manche Tür öffnen. Denn Fehldiagnosen kann jedem passieren, auch einem Fachmann.
P.S: Passt übrigens gerade zum Thema "Kunstfehler", welche Zugegebenermaßen dramatischere Auswirkungen nach sich ziehen.
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