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Grenze nach unten beim Streitwert?

 
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Donny
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 128
Wohnort: Reg.Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 20:15    Titel: Grenze nach unten beim Streitwert? Antworten mit Zitat

Pers. A hat von Pers. B noch 15 Euro zu erhalten. B streubt sich, in der Hoffnung, dass die Angelegenheit vor Gericht abgelehnt wird.

Hat dieses Kallkühl von Pers. B Aussicht auf Erfolg? Nach einem Widerspruch gegen einen möglichen Mahnbescheid, sind die Kosten doch schon viel höher als der Streitwert !?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn B meint, dass das Gericht nicht verhandelt weil es nur um 15 € geht, irrt B gewaltig.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Prozeßkosten muß sowieso erst mal der Kläger vorstrecken. So gesehen hat das Gericht keinen Verlust. Und für die Gebühren wird ein Mindeststreitwert von 300 EUR zugrunde gelegt, sodaß die Gebühren auch keine Peanuts sind.

Letztlich kann man auch erfolgreich um 1 Cent klagen, wenn man das möchte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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