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Schriftsatz unterhalb der Gürtellinie

 
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CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 08:57    Titel: Schriftsatz unterhalb der Gürtellinie Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

gehört es wirklich zur täglichen anwaltlichen Praxis, daß ein Kollege auf der Gegenseite in einem Schriftsatz an das Gericht schreibt:

Zitat:
Der Beklagte wirkte häufig so, als stünde er unter Drogen, wobei dieses selbstverständlich nicht behauptet werden soll. Für die Zeugen entstand allerdings dieser Eindruck; dies mag sicherlich andere Ursachen haben, auf die hier jedoch nicht weiter eingegangen werden soll.


Derartige "nicht behauptete" Feststellungen sind vollkommen an den Haaren herbeigezogen und haben den Beklagten sehr verletzt und in der Ehre gekränkt.

Ist es normal, daß RAe so tief unter die Gürtellinie zielen, um damit ein bestimmtes Bild von dem Beklagten zu zeichen versuchen und damit meinen, ihre angeblichen Anspruch durchsetzen zu können?

Wie würde man Derartiges erwidern?

Wäre dieser theoretische Sachverhalt vielleicht auch im Unterforum "Strafrecht" zu diskutieren?

Ich bedanke mich im voraus sehr für Ihre Meinungen!

CLV
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 15.01.08, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Man macht sich zwar auf der Gegenseite damit keine Freunde, insb. auch nicht in der anwaltlichen Kollegenschaar (wie es in den Wald...), aber schaden wie nützen tuts nichts...

Allenfalls beim eigenen Mandanten wird eine größtmögliche Befriedigung erzielt, den richter interessierts nicht.
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CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, Exirchter, für Ihre Antwort!

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Man macht sich zwar auf der Gegenseite damit keine Freunde, insb. auch nicht in der anwaltlichen Kollegenschaar (wie es in den Wald...), aber schaden wie nützen tuts nichts...


Womit macht man sich keine Freude? Mit der Äußerung im Schriftsatz oder der entsprechenden Reaktion durch die Gegenseite?

Immerhin hat ja der Klägervertreter ziemlich laut Unschönes in den Wald reingerufen.
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flokon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal Ex meint das so:

Trifft der gemeine Anwalt auf einen Gemeineren, könnte das Schriftstück vom gegnerischen Anwalt dann so aussehen:

Zitat:
"Die Klägerin wirkte häufig so, als würde sie einem gewissen Gewerbe nachgehen, wobei dieses selbstverständlich nicht behauptet werden soll. Für die Zeugen entstand allerdings dieser Eindruck; dies mag sicherlich durch ihre Kleidung und ihr Benehmen noch verstärktworden sein."
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CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt: Eine solche Erwiderung bringt tatsächlich nichts.

Aber irgendeine (sachliche) Bemerkung dahingehend, daß der Vortrag des Klägers unter aller Würde ist, halte ich dennoch für angebracht.

Ich meine, es gehört sich einfach nicht, soetwas in den Raum zu stellen.
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 13:04    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, ist die Situation folgende, etwas überspitzt dargestellt:

Anwalt A schreibt den geschilderten bösen Brief an das Gericht.

Sein Mandant erhält den Schriftsatz zur Kenntnis und denkt "Boah, Mann, geiler Typ, der hat es dem anderen aber richtig gegeben!"

Der Richter liest den Schriftsatz und denkt "Was für ein Idiot, den Namen merke ich mir mal."

Der gegnerische Anwalt denkt ähnlich wie der Richer.
Der Mandant des gegnerischen Anwaltes regt sich fürchterlich auf, ist am Rande eines Herzinfarktes.

Was wurde erreicht ? Drei Minuspunkte für Anwalt A (bei Gericht, beim gegnerischen Anwalt und bei dessen Mandanten). Ein Pluspunkt durch den Mandanten des A.

Frage: warum macht Anwalt A das dann so ? Persönlichkeitsbedingt ?

Ich habe auch schon einen cholerischen Anwalt vor Gericht erlebt. Der Mensch sah aus, als ob er gleich platzt. Hochroter Kopf, wie kurz vor einem Schlaganfall. Dummerweise ist ihm seine eigene Mandantin so in den Rücken gefallen ("das habe ich in Ihrer Kanzlei nicht gesagt, da haben Sie mich missverstanden"), trotz der Kanzleimitarbeiterin als Zeugin, dass der Prozeß mit Pauken und Trompeten verloren ging.

Gruß

Andreas
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maxelinia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Auf derartige Spitzen der Gegenseite sollte man so sachlich wie möglich reagieren und allenfalls deutlich machen, dass solche Formulierungen den Rechtsstreit nicht weiterbringen. Das beeindruckt alle Beteiligten, auch die verbalen Angreifer, die mit solch einer Reaktion vermutlich nicht rechnen...
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comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

@AndreasHL
Zitat:
Ich habe auch schon einen cholerischen Anwalt vor Gericht erlebt. ..........


O je, solche Anwälte gibt es genauso wie solche Menschen in anderen Berufsgruppen..
Hat wohl nix mit der Berufsgruppe zu tun.

Aber ich kenne auch einen Anwalt, der sich vor Gericht benommen hat wie die Axt im Walde und damit seinen Mandanten oftmals mehr geschadet als genützt hat, obwohl natürlich der Mandant im ersten Moment denkt, wow, was für ein Einsatz, was für eine Koryphäe, was für ein Kerl.

Letztendlich hat dieser Anwalt immer mehr Mandanten verloren.
Zum Schluß (und ich meine wirklich zum Schluß, denn nach dieser Sache war es dann endgültig vorbei mit seiner beruflichen Tätigkeit) stand er mit roten Kopf in eigener Sache vor Gericht, wutentbrannt und hilflos mit den Worten "Moment Moment, ich habs gleich, da war doch was.." nach einen Paragrafen im Gesetz suchend, den es so wohl nicht gab und der Richter, der ihn verständnisvoll darauf hinwies, dass es einen derartigen § seines Wissens nicht gäbe, wurde als befangen abgelehnt hat und dies wurde auch so beantragt, allerdings wurde dem nicht stattgegeben.

Die Krönung war ein lustiges Zunge herausstrecken während der Verhandlung an mich, der ich als Besucher und nur am Rande Beteiligter in der Zuschauerlounge des Gerichtssaales des Arbeitsgerichtes in Ulm saß.

Zum Vergleich muss ich dann aber an den Anwalt meiner Bekannten denken, der diese Ausfälle mit einer stoischen Ruhe ertragen hat. Seine Mandantin meinte immer, ihr Anwalt müsse doch ebbes zu ihrer Ehrenrettung tun, der allerdings meinte gelassen, die Unfähigkeit des Anwaltes sowie die Unsinnigkeit seiner Anträge wird das Gericht schon selbst erkennen. So war es dann zum Glück auch.

Ich will damit nur sagen, dass wie im wahren Leben nicht ein Anwalt wie der andere ist.
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 15:32    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einigen Monaten hat sich ein Anwalt vor Gericht so aufgeregt, dass er einen Herzanfall bekam und das Zeitliche gesegnet hat. Friede seiner Seele.

Offenbar ein risikobehafteter Beruf. Traurig


Gruss

Andreas
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