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Sturmschaden-welche Versicherung zahlt Schaden bei Nachbar?

 
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Jutta
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Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 331
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 20:25    Titel: Sturmschaden-welche Versicherung zahlt Schaden bei Nachbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen bei dem heutigen Sturm ist bei einem Haus von Herrn A das Blech weggeweht worden, mit dem die Giebelseite verblendet war (ca. 3 m lang, 0,5 m breit).

Es fliegt auf das Dach des Nachbarn Herrn B und beschädigt dort etliche Ziegel und das Glas eines Dachfensters.

Ich denke den Schaden am Haus von Herr A zahlt seine Gebäudeversicherung.

Aber welche Versicherung zahlt für den Schaden des Herrn B:
- die Gebäudeversicherung des Herrn A, da hier "Ursache" des Schadens?
- Haftpflicht des Herrn A, da er "Schuld" hat?
- Gebäudeversicherung des Herrn B, da der Sturm ursächlich war?

Danke für eure Einschätzung!
_________________
Gruß
Jutta
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 09:32    Titel: Re: Sturmschaden-welche Versicherung zahlt Schaden bei Nachb Antworten mit Zitat

Jutta hat folgendes geschrieben::

Aber welche Versicherung zahlt für den Schaden des Herrn B:
- die Gebäudeversicherung des Herrn A, da hier "Ursache" des Schadens?
nein.Die Gebäudeversicherung des A ist nur für Schäden am Gebäude des A zuständig. Fremde Sachen sind in der eigenen Gebäudeversicherung nicht mitversichert.

Jutta hat folgendes geschrieben::

- Haftpflicht des Herrn A, da er "Schuld" hat?
ob die Haftpflichtversicherung des A zahlen wird, mus erst geprüft werden. Sie wird sich jedenfalls um den Schaden kümmern. Gezahlt wird erst dann, wenn sich herausgestellt hat, dass der A tatsächlich "schuld" ist, wenn er also sein Haus nicht ordentlich instandgehalten hat und dadurch der Schaden entstanden ist (836 BGB). Andernfalls wird die Haftpflichtversicherung die Ansprüche des B als unbegründet zurückweisen.

Jutta hat folgendes geschrieben::

- Gebäudeversicherung des Herrn B, da der Sturm ursächlich war?
jepp, der Schaden ist am Haus des B entstanden, somit ist dessen Gebäudeversicherung zuständig (die dann ggf. beim A bzw. dessen Haftpflichtversicherung Regress nehmen kann)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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