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Umtausch, Rückgabe oder Rücknahme??

 
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derkoch-sascha
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Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 23:29    Titel: Umtausch, Rückgabe oder Rücknahme?? Antworten mit Zitat

Kann ein Käufer ein kürzlich (vor 4 Tagen) erworbenen Motorroller (Finanzkauf) umtauschen, gegen einen Motorroller aus dem selben Konzern (nicht selbes Haus) weil dieser dem Käufer besser gefällt. Umtauschrecht oder wie ist die Rechtslage?

Gruss derkoch-sascha
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 23:43    Titel: Re: Umtausch, Rückgabe oder Rücknahme?? Antworten mit Zitat

derkoch-sascha hat folgendes geschrieben::
Umtauschrecht
gibt es nicht. Mit den Augen rollen

Wenn sich also der Händler nicht aus Freundlichkeit auf irgendein Geschäft einlässt, hat der Käufer Pech. (Sollte der Vertrag den Regeln des Fernabsatzrechts unterliegen, gäbe es noch Möglichkeiten, aber davon gehe ich eigentlich nicht aus.)
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)


Zuletzt bearbeitet von Biber am 03.03.08, 23:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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derkoch-sascha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, dann nicht. Schonmal das geklärt aber hat der Käufer andere möglichkeiten (rechtlicher Natur)
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derkoch-sascha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wurde "vor Ort" gekauft, jedoch nun festgestellt das einiges nicht nach Wunsch ist aber das konnte nur in der Praxis festgestellt werden. Man kan ja leider keine Porbefahrt durch dieses Einkaufshaus machen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Einzige Möglichkeit wäre wohl die Kulanz des Händlers.
Wenn Sie den neuen Roller allerdings bei einem anderen Händler kaufen wollen, was ich aus dem Satz
derkoch-sascha hat folgendes geschrieben::
(nicht selbes Haus)

herauslese, sehe ich eher schwarz Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 23:28    Titel: Re: Umtausch, Rückgabe oder Rücknahme?? Antworten mit Zitat

derkoch-sascha hat folgendes geschrieben::
Kann ein Käufer ein kürzlich (vor 4 Tagen) erworbenen Motorroller (Finanzkauf) umtauschen?


Nach meiner Meinung steht dem Käufer (wenn er Verbraucher ist) ein Widerrufsrecht nach § 495 für den Finanzkauf zu . Mit dem Widerruf des Finanzierungsvertrags wird der Kaufvertrag dann auch hinfällig, § 358.
_________________
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