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Depressionen, Panikattacken, Borderline uvm.

 
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Burton
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 09:51    Titel: Depressionen, Panikattacken, Borderline uvm. Antworten mit Zitat

Eine etwas schwierig zu erklärende Situation....

Eine Frau leidet seit ca. 6 Jahren an Depressionen, Panikattacken und Borderline-Syndrom. Sie war schon mehrfach deswegen in stationärer, psychiatrischer Behandlung, einmal sogar auf der "geschlossenen"....
Sie hat zwei Söhne, die beide verheiratet sind, aber ca. 150 km entfernt wohnen und sich nicht regelmäßig um die Mutter kümmern können.

Die Frau lebt alleine und hat, bis auf eine Freundin, sämtlichen Kontakt mehr oder weniger abgebrochen. Von selber ruft sie ihre Söhne nicht an und wenn die Söhne sie nicht ab und zu anrufen würden, wüsste niemand, ob sie überhaupt noch lebt....

Sie bekommt ihr Leben nicht in den Griff....die Wohnung ist teilweise verwahrlost.
Mal geht es ein paar Wochen/Monate gut, aber dann ist sie wieder in der Klinik...aber niemand weiß Bescheid. Wahrscheinlich gibt sie in der Klinik auch nicht an, dass wenigstens die Söhne benachricht werden. Angeblich dürfte sie nicht telefonieren ???

Die Söhne haben schon alles versucht, die Mutter zu einem Umzug zu überreden, aber das lehnt die Mutter ab, mit dem Kommentar "Sie wolle den Kindern nicht zur Last fallen".

Was können die Söhne tun, damit nicht irgendwann ein amtlicher Betreuer für sie bestellt wird, denn so wie es aussieht, verschweigt sie ihre Söhne ?
_________________
LG
Burton
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Betreuung für ihre Mutter beantragen. Ein Anwalt mit einschlägiger Erfahrung im Betreuungsrecht sollte die Brüder entsprechend bearten können.
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Die Betreuung für ihre Mutter beantragen. Ein Anwalt mit einschlägiger Erfahrung im Betreuungsrecht sollte die Brüder entsprechend bearten können.

Dazu ist kein Anwalt nötig.

Die Betreuung kann mittels einfachem Brief (mit ausführlicher Begründung) an das zuständige Vormundschaftsgericht (Wohnort der Mutter) angeregt werden.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 18:26    Titel: Re: Depressionen, Panikattacken, Borderline uvm. Antworten mit Zitat

Burton hat folgendes geschrieben::
Mal geht es ein paar Wochen/Monate gut, aber dann ist sie wieder in der Klinik...aber niemand weiß Bescheid. Wahrscheinlich gibt sie in der Klinik auch nicht an, dass wenigstens die Söhne benachricht werden. Angeblich dürfte sie nicht telefonieren ???

von einer bekannten weiß ich b.z.w habe ich erlebt das sie die erste zeit tatsächlich nicht telefonieren u. auch keine gespräche annehmen durfte.
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hoosie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 12.03.08, 20:55    Titel: ...Betreuerbestellung Söhne nur , wenn die Betroffene will.. Antworten mit Zitat

Zwar ist es grundsätzlich richtig, daß die Söhne auf diese Art eine Betreuung für ihre Mutter beantragen können. Und wenn diese wirklich angeraten ist, wird ein Gutachter das auch befürworten.
Allerdings wird in aller Regel gefragt werden (und zwar die Mutter wird gefragt werden), wen sie als Betreuer vorschlägt bzw. ob sie damit einverstanden wäre, daß es die Söhne machen.

Falls sie genau das dann ablehnen würde, warum auch immer, würden sehr wahrscheinlich nicht die Söhne bestellt werden sondern eben genau ein fremder Mensch als Betreuer, ein Berufsbetreuer nämlich...

(bin kein Jurist aber hatte schon oft genug mit dem Thema zu tun)

MfG

hoosie
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BtRecht
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Die Betreuung für ihre Mutter beantragen. Ein Anwalt mit einschlägiger Erfahrung im Betreuungsrecht sollte die Brüder entsprechend bearten können.


Offensichtlich ist die Frau in Behandlung, was also soll eine Betreuung bringen? Selbst wenn sie sich nicht behandeln lassen würde, wäre bei dem geschilderten Krankheitsbild eine Betreuerbestellung gegen ihren Willen ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Recht der Mutter.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall eines krankheitsuneinsichtigen Patienten, der nach Betreuungsrecht und nach dem Unterbringungsrecht (PsychKG) zwangsweise behandelt werden sollte, entschieden:

„Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtsgut, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 45, 187 [223]). Die Einschränkung dieser Freiheit ist daher stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. (...) Die von den behandelnden Ärzten des Klinikums Magdeburg geäußerte Einschätzung, das Wahnsystem des Beschwerdeführers drohe sich zu verfestigen, rechtfertigt demgegenüber allein die Annahme einer Gefahr, die keinen Aufschub duldet, nicht. Das gilt vor allem auch darum, weil die Ärzte eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht feststellen konnten." - BVerfG Beschluss 2 BvR 2270/96

Zur Freiheit zählt auch die freie Wahl des Wohnorts.

Burton hat folgendes geschrieben::

Wahrscheinlich gibt sie in der Klinik auch nicht an, dass wenigstens die Söhne benachricht werden.


Es gibt kein Recht der Söhne auf Benachrichtigung.
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