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Wie müsste man verfahren, wenn Verkäufer nicht liefert

 
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dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 19:04    Titel: Wie müsste man verfahren, wenn Verkäufer nicht liefert Antworten mit Zitat

Hallo,

wie müsste sich denn der Käufer verhalten, wenn der private Verkäufer bei einem Kauf über Internetauktionshaus [Name geändert] trotz Zahlung nicht liefert. Wenn mehrfache Erinnerungen per Mail und über Internetauktionshaus [Name geändert] nichts gebracht haben?

Sicher wäre eine schriftliche Mahnung per Einschreiben und Liefertermin angebracht? Welchen Text bzw. welche Verweise auf Paragraphen sollten denn in so einem Schreiben stehen?

Wie würde weiter verfahren werden, wenn der Verkäufer nicht reagiert? Besonders interesant wäre zu wissen, ab welchen Punkt man sich auf die eigene Rechtsschutz berufen und der die "Arbeit" überlassen kann?
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 22:09    Titel: Re: Wie müsste man verfahren, wenn Verkäufer nicht liefert Antworten mit Zitat

dramaticer hat folgendes geschrieben::

wie müsste sich denn der Käufer verhalten, wenn der private Verkäufer bei einem Kauf über Internetauktionshaus [Name geändert] trotz Zahlung nicht liefert. Wenn mehrfache Erinnerungen per Mail und über Internetauktionshaus [Name geändert] nichts gebracht haben?


Da hilft wohl nur noch der Rechtsweg

dramaticer hat folgendes geschrieben::

Sicher wäre eine schriftliche Mahnung per Einschreiben und Liefertermin angebracht? Welchen Text bzw. welche Verweise auf Paragraphen sollten denn in so einem Schreiben stehen?


Das Schreiben kann formlos ohne Paragraphen erfolgen. Der Käufer sollte nur deutlich mitteilen, ob er auf Lieferung bestehen oder vom Vertrag zurücktreten möchte.


dramaticer hat folgendes geschrieben::

Wie würde weiter verfahren werden, wenn der Verkäufer nicht reagiert? Besonders interesant wäre zu wissen, ab welchen Punkt man sich auf die eigene Rechtsschutz berufen und der die "Arbeit" überlassen kann?


Je machdem was der Käufer möchte, Mahnbescheid oder Klage. Ob der Rechtschutz das übernimmt, kommt auf auf den Versicherungsumfang an, der Käufer sollte einfach mal bei der Versicherung anfragen.
_________________
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dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 06:04    Titel: Re: Wie müsste man verfahren, wenn Verkäufer nicht liefert Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Das Schreiben kann formlos ohne Paragraphen erfolgen. Der Käufer sollte nur deutlich mitteilen, ob er auf Lieferung bestehen oder vom Vertrag zurücktreten möchte.


Gefragt war das nur, weil "juristisch klingende" Schreiben vieleicht auf Laien etwa smehr Eindruck machen.

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Je machdem was der Käufer möchte, Mahnbescheid oder Klage. Ob der Rechtschutz das übernimmt, kommt auf auf den Versicherungsumfang an, der Käufer sollte einfach mal bei der Versicherung anfragen.


Wenn der Käufer auf Lieferung der Ware bestehen würde? Was heißt Mahnbescheid? Eine letzte Erinnerung vor der Klage? Welche Fristen sollte man denn da einhalten?

Wäre es möglich, die zusätzlichen Kosten (z. B. Porto für das Einschreiben) auch bei einer Klage geltend zu machen?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Individuelle Rechtsberatung ist im FDR verboten. Dafür gibt es die rechtsberatenden Berufe, einen entsprechenden Menschen kann man z.B. hier suchen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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