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Rücktritt von Studium

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 21:52    Titel: Rücktritt von Studium Antworten mit Zitat

A schreibt sich an einer privaten Fachhochschule für einen Diplom-Studiengang ein. Nur 3 Wochen nach der Einschreibung (und 1 Woche nach eigentlichem Studienbeginn) entscheidet sich A, das Studium nicht zu machen. Mit der Einschreibung jedoch stimmte er zu, dass pro Monat € 250 von seinem Konto abgebucht werden. Gekündigt werden kann das Studium jeweils einen Monat vor Semesterende.
Ist es richtig, dass A nun für das erste Semester komplett zahlen muss?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 04.03.08, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, warum nicht? Pacta sunt servanda. Einen Handyvertrag muss man ja auch erfüllen, auch wenn er einem nicht mehr gefällt.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gibt es demnach kein Rücktrittsrecht o.ä.? Unter welchen Umständen wäre es denn, falls überhaupt, mgl. , nur für den ersten Monat zu zahlen und nicht auch noch für den Rest? Oder gilt hier ohne Ausnahme pacta sunt servanda?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich um keinen Fernabsatzvertrag handelt, gibt es kein Rückgaberecht..
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Da es sich um keinen Fernabsatzvertrag handelt,


Das wissen wir nicht.

Adromir hat folgendes geschrieben::
gibt es kein Rückgaberecht..


... ist aber wohl auch im Falle eines vorliegenden Fernabsatzes trotzdem richtig, da es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt, mit dessen Ausübung wohl schon mit Zustimmung des Leistungsnehmers begonnen wurde (Studienbeginn).
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

wenn A jedoch bisher nicht teilnahm?
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
wenn A jedoch bisher nicht teilnahm?

So hat er dennoch einen Platz belegt, den ihm der Dienstleister vertragsgemäß reserviert/bereitgestellt (und ggf. anderen, weil Kurs voll, abgesagt) hat.

Gruß
Rena
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

was, wenn A aufgrund seines Umzuges ins nichteuropäische Ausland nicht teilnehmen kann?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde auf Annahmeverzug tippen und auf §615 BGB
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

heisst für den Laien? A hat übrigens bereits Abmeldebescheinigung der Gemeinde. Würde das reichen oder ist das nun Kulanzsache?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Partei eines Dienstleistungsvertrages die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt, so hat er der anderen Partei diese trotzdem zu bezahlen, ohne das der Dienstleister eine Nacherfüllung erbringen muss.

Sprich für diesen Fall: Wer ein Studium anfängt, es nicht in Anspruch nimmt, muss trotzdem die vereinbarten Gebühren bezahlen.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

es muss demnach, wenn wie in diesem fiktiven Fall, pro Semester gezahlt wird, das ganze Sem. und nicht nur der erste Monat, gezahlt werden, richtig?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach ja..
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