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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 04.03.08, 21:52 Titel: Rücktritt von Studium |
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A schreibt sich an einer privaten Fachhochschule für einen Diplom-Studiengang ein. Nur 3 Wochen nach der Einschreibung (und 1 Woche nach eigentlichem Studienbeginn) entscheidet sich A, das Studium nicht zu machen. Mit der Einschreibung jedoch stimmte er zu, dass pro Monat € 250 von seinem Konto abgebucht werden. Gekündigt werden kann das Studium jeweils einen Monat vor Semesterende.
Ist es richtig, dass A nun für das erste Semester komplett zahlen muss? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 04.03.08, 23:21 Titel: |
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Ja, warum nicht? Pacta sunt servanda. Einen Handyvertrag muss man ja auch erfüllen, auch wenn er einem nicht mehr gefällt. _________________ Geist ist Geil! |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 05.03.08, 00:26 Titel: |
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Hier gibt es demnach kein Rücktrittsrecht o.ä.? Unter welchen Umständen wäre es denn, falls überhaupt, mgl. , nur für den ersten Monat zu zahlen und nicht auch noch für den Rest? Oder gilt hier ohne Ausnahme pacta sunt servanda? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 05.03.08, 00:32 Titel: |
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Da es sich um keinen Fernabsatzvertrag handelt, gibt es kein Rückgaberecht.. _________________ Geist ist Geil! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 05.03.08, 00:53 Titel: |
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Adromir hat folgendes geschrieben:: | Da es sich um keinen Fernabsatzvertrag handelt, |
Das wissen wir nicht.
Adromir hat folgendes geschrieben:: | gibt es kein Rückgaberecht.. |
... ist aber wohl auch im Falle eines vorliegenden Fernabsatzes trotzdem richtig, da es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt, mit dessen Ausübung wohl schon mit Zustimmung des Leistungsnehmers begonnen wurde (Studienbeginn). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 05.03.08, 01:00 Titel: |
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wenn A jedoch bisher nicht teilnahm? |
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Rena Hermann FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 2886
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Verfasst am: 05.03.08, 02:05 Titel: |
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pandor hat folgendes geschrieben:: | wenn A jedoch bisher nicht teilnahm? |
So hat er dennoch einen Platz belegt, den ihm der Dienstleister vertragsgemäß reserviert/bereitgestellt (und ggf. anderen, weil Kurs voll, abgesagt) hat.
Gruß
Rena |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 06.03.08, 22:56 Titel: |
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was, wenn A aufgrund seines Umzuges ins nichteuropäische Ausland nicht teilnehmen kann? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 06.03.08, 23:05 Titel: |
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Ich würde auf Annahmeverzug tippen und auf §615 BGB _________________ Geist ist Geil! |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 06.03.08, 23:13 Titel: |
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heisst für den Laien? A hat übrigens bereits Abmeldebescheinigung der Gemeinde. Würde das reichen oder ist das nun Kulanzsache? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 06.03.08, 23:18 Titel: |
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Wenn eine Partei eines Dienstleistungsvertrages die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt, so hat er der anderen Partei diese trotzdem zu bezahlen, ohne das der Dienstleister eine Nacherfüllung erbringen muss.
Sprich für diesen Fall: Wer ein Studium anfängt, es nicht in Anspruch nimmt, muss trotzdem die vereinbarten Gebühren bezahlen. _________________ Geist ist Geil! |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 06.03.08, 23:23 Titel: |
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es muss demnach, wenn wie in diesem fiktiven Fall, pro Semester gezahlt wird, das ganze Sem. und nicht nur der erste Monat, gezahlt werden, richtig? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 06.03.08, 23:45 Titel: |
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Meiner Meinung nach ja.. _________________ Geist ist Geil! |
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