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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.03.08, 16:18 Titel:
Benutzer13 hat folgendes geschrieben::
die BAG-Leute
Da ich bisher von ihnen verschont geblieben bin (und das in den nächsten 30 Tagen auch ganz dringend so bleiben sollte), habe ich mein Wissen nur von deren Homepage. Dort heißt es
Eine nähere Erläuterung, wann 'müssen' bzw. 'sollten' gilt, gibt es leider nicht.
Aber mal ganz pragmatisch: wenn die die Fahrerkarte und den Führerschein haben, macht der Personalausweis den Kohl auch nicht mehr fett... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Muß dafür irgendein Afangsverdacht oder irgendwas anderes vorliegen ?
Angenommen ich gehe die Straße entlang. Plötzlich hält ein Streifenwagen/Zollauto o.ä an und ein Beamter steigt aus und sagt "Hallo, ich bin XYZ, ich möchte gerne ihren Ausweis sehen". Mehr nicht.
Ich haätte damit kein Problem wenn es so sein sollte, es interessiert mich nur.
Ist es nich so, dass manche Bundesländer die "verdachtsunabhängige Personenkontrolle" kennen? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 23.03.08, 18:34 Titel:
thomas26 hat folgendes geschrieben::
DIe dürfen auch nicht einfach Grundlos Identitätsfeststellungen machen.
In dieser Absolutheit wäre mir das jetzt allerdings neu.
Mal abgesehen davon, daß es keinem Polizisten besonders schwer fallen sollte, sich im Zweifel irgendeine Begründung einfallen zu lassen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ist es nich so, dass manche Bundesländer die "verdachtsunabhängige Personenkontrolle" kennen?
Ja, aber m.W. gibt es diverse Urteile von Landesverfassungsgerichtshöfen, in denen die Schleierfahndung als verfassungswidrig eingestuft wird.
In NRW gibt es zumindest keine verdachtsunabhängige Personenkontrollen.
Biber hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen davon, daß es keinem Polizisten besonders schwer fallen sollte, sich im Zweifel irgendeine Begründung einfallen zu lassen.
Insbesonders im gefahrenabwehrenden Bereich ist das richtig.
Das mit den BAG-Menschen dürfte im §7 Abs. 5 ABMG geregelt sein, der Führerschein muß ausgehändigt werden, nicht aber Perso/Pass (was ja keinen großen Unterschied macht).
Spannende Fragen Türlich würde ich einem Kontrolleur meinen Ausweis zeigen, schon weils wahrscheilich bequemer ist
Das Ausweisbuch früher hatte ich nie dabei, passte ja auch nicht in den Geldbeutel. Einige Zeit hatte ich auch keinen Ausweis sondern Reisepass und Meldebestätigung. Und mal ganz ehrlich, ich sehe dem Bild in meinem Ausweis auch manchmal überhaupt nicht ähnlich, also wie will jemand feststellen ob ich das bin? Kann mich eine AGB denn auch zwingen meinem Passbild ähnlich zu sehen?
Wie wäre die Rechtssituation wenn die AGB aussagen dass ein Schnellgentest zur identifizierung zu dulden ist? Wäre das zulässig?
da möchte ich doch dann gerne eine Frage anknüpfen, die sich auch mit dem Thema Ausweisen beschäftigt, mir ist nämlich folgendes passiert:
Ich war am Wochenende Gast einer Diskothek. Mich haben plötzlich auf der Tanzfläche zwei Herren in schwarzen Bomberjacken von hinten an der Schulter gezogen und "Ausweis" gesagt. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Kontrolle des ordnungsmates handelte. Die Herren waren nicht uniformiert, und haben sich nicht ausgewiesen. Auf meine nachfrage haben sie nur "Ausweis" wiederholt. (den ich dann gezeigt habe)
dennoch interessiert mich, da ich so nicht behandelt werden möchte;
Dürfen die das? Was dürfen die denn genau? Wie müssen die sich ggfs. ausweisen? muss es mir möglich sein den Ausweis zu lesen, oder reicht es mir kurz damit "zu winken"?
Das mit den BAG-Menschen dürfte im §7 Abs. 5 ABMG geregelt sein, der Führerschein muß ausgehändigt werden, nicht aber Perso/Pass (was ja keinen großen Unterschied macht).
Nun ist das ABMG aber nicht das einzige Gesetz aus dem sich Befugnisse für die Mitarbeiter des BAG ergeben.
Da gibt es auch nach das Güterkraftverkehrsgesetz:
Zitat:
§ 12 Befugnisse GüKG
(1)Soweit dies zur Durchführung der Aufgaben nach § 11 Abs. 2 erforderlich ist, kann das Bundesamt insbesondere auf Straßen, auf Autohöfen und an Tankstellen Überwachungsmaßnahmen im Wege von Stichproben durchführen. Zu diesem Zweck dürfen seine Beauftragten Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung anhalten, die Identität des Fahrpersonals durch Überprüfung der mitgeführten Ausweispapiere feststellen sowie verlangen, dass die Zulassungsdokumente des Fahrzeugs, der Führerschein des Fahrpersonals und die nach diesem Gesetz oder sonstigen Rechtsvorschriften bei Fahrten im gewerblichen Güterkraftverkehr mitzuführenden Nachweise, Berechtigungen oder Bescheinigungen zur Prüfung ausgehändigt werden.
...
Ergibt sich der Verdacht auf einen Rechtsverstoß eröffnen sich auch noch die Befugnisse aus dem OWiG und der StPO.
muss es mir möglich sein den Ausweis zu lesen, oder reicht es mir kurz damit "zu winken"?
Es muss schon möglich sein zu erkennen, was auf dem Dienstausweis steht.
Hausgeist hat folgendes geschrieben::
Ich lasse mir immer zur Legitimation den Dienstausweis in die Hand geben. Gibt genervte Blicke, aber hat noch keiner ernsthaft was gesagt.
Welche Polizisten/ Ordnungsamtangestellte geben denn den Dienstausweis aus der Hand
Dazu besteht keine Veranlassung. Im Gegensatz zum Personalausweis muss ein Dienstausweis nämlich nicht ausgehändigt, sondern nur vorgezeigt werden.
Den Dienstausweis von mir und meinen Kollegen gibts grundsätzlich nicht in die Hand meines Gegenübers.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.04.08, 07:39 Titel:
milanmilan hat folgendes geschrieben::
Ich war am Wochenende Gast einer Diskothek. Mich haben plötzlich auf der Tanzfläche zwei Herren in schwarzen Bomberjacken von hinten an der Schulter gezogen und "Ausweis" gesagt. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Kontrolle des ordnungsmates handelte.
....
Dürfen die das?
Falls volljährig, wurde bereit hier --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137837 diskutiert, ob diese Personen nach dem JSchG kontrolliert werden dürfen. Eine defintive Antwort findet man in dem Tread nicht. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
meine Frage zielte dahin, ob bei einer Personen Kontrolle (egal ob von Polizei oder Ordnungsbehörde) nicht klargestellt werden muss, dass es sich eben um eine solche handelt. d,h, müssen die Kontrolleure sich dem zu kontrollierenden als Ordnungsamt oder Polizei sofort zu erkennen geben.
Bei der von mir beschriebenen Kontrolle war dies nicht der Fall. Es hatte eher einen "Überfalls Charakter", was wirklich nicht übertrieben ist. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei einer derartigen Vorgehensweise ( die Ordnungsamt Beamten hatten Zivil Kleidung an ) schnell zu Handgreiflichkeiten kommen könnte. Spontan hätte ich mich in der Annahme man wolle mich anpöbeln, auch fast zur Wehr gesetzt.
Gibt es nicht eine Bestimmung die Regeln für solche Kontrollen festlegt? oder darf dies jedes Ordnungsamt oder jeder Beamte nach eigenem Geschmack handhaben?
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