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Identitätsfeststellung in öffentlichen Verkehrsmitteln?
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
[... ganz klar ...l die Rechtslage ist.



In dtschl ne Rechstlage, die ganz klar ist.... das kann ja eigentlich nur BY sein Lachen
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otis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

so, um das ganze jetzt mal mit einem tatsächlichen beispiel durch zu spielen:
in meinem studierendenausweis gleichzeitig DB-Ticket zum Campus steht folgendes:
Dieser Ausweis wurde maschinell erstellt. Er trägt daher weder Lichtbild, noch Unterschrift und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Was kann der Zugbegleiter gg mich unternehmen wenn ich dem nicht nachkomme?
Darf ein Zugbegleiter mich festhalten und wenn ja, mit welchen max. Mitteln?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was kann der Zugbegleiter gg mich unternehmen wenn ich dem nicht nachkomme?


Wegen des Verdachtes einer Straftat vorläufig festnehmen Winken


Zitat:
Darf ein Zugbegleiter mich festhalten und wenn ja, mit welchen max. Mitteln?


Mit all dem was § 127 StPO zuläßt Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

otis hat folgendes geschrieben::
...
Darf ein Zugbegleiter mich festhalten und wenn ja, mit welchen max. Mitteln?


1. s.o.

2. umklatschen und fesseln Ausrufezeichen
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TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:06    Titel: Re: Identitätsfeststellung in öffentlichen Verkehrsmitteln? Antworten mit Zitat

der_jungspund hat folgendes geschrieben::
Hallo,
bin mir nicht ganz sicher, ob das nun das richtige Unterforum ist. Sorry, wenn es falsch gepostet wurde Verlegen

Folgende Frage:

Dürfen Angestellte des öffentlichen Verkehrs den Personalausweis, oder auch im allgemeinen, (außer Fahrkarte, Fahrpapieren wie Bahnkarte oder ähnliches vom Verkehrsunternehmen...) die Identität feststellen?

Konkret:

Angenommen Person A fährt Bahn und hat auch ein gültiges Ticket und einen gültigen Bahnausweis, auf welchem auch die Personalien stehen. Darf dann der Chaffner B trotzdem verlangen, dass man ihm den Personalausweis zeigt? Oder eine andere zusätzliche Informationsquelle wie Bankkarten oder ähnliches?

Ich selber dachte, dass nur die Polizei selbst das Recht hat die Identität fetszustellen, aber Mitglieder des öffentlichen Verkerhs?

merci,
greetz,
euer jungspund


Also eigentlich darf die Polizei nicht grundlos einen Ausweis verlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__23.html
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:34    Titel: Re: Identitätsfeststellung in öffentlichen Verkehrsmitteln? Antworten mit Zitat

TanteMüller hat folgendes geschrieben::
Also eigentlich darf die Polizei nicht grundlos einen Ausweis verlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__23.html

Weinen

 
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

TanteMüller hat folgendes geschrieben::
Also eigentlich darf die Polizei nicht grundlos einen Ausweis verlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__23.html

Gesetze regeln eng abgegrenzte Lebenssachverhalte. Sie scheinen, ohne Rücksicht darauf, was das Gesetz überhaupt regelt, immer eine Norm zu suchen, die vermeintlich Ihre Auffassung bestätigt, auch wenn das Gesetz nicht das Geringste mit dem zur Diskussion stehenden Lebenssachverhalt zu tun hat. Sie haben hier das Bundespolizeigesetz herangezogen. Das regelt die Aufgaben der Bundespolizei (des ehemaligen Bundesgrenzschutzes), und nur dieser. Wenn es um die Aufgaben und Rechte der Polizei in einem konkreten Fall geht, müssen Sie sich schon mit dem jeweiligen Landespolizeigesetz bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetz oder ggf. auch mit der StPO beschäftigen. Mit den Augen rollen

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
TanteMüller hat folgendes geschrieben::
Also eigentlich darf die Polizei nicht grundlos einen Ausweis verlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__23.html

Gesetze regeln eng abgegrenzte Lebenssachverhalte. Sie scheinen, ohne Rücksicht darauf, was das Gesetz überhaupt regelt, immer eine Norm zu suchen, die vermeintlich Ihre Auffassung bestätigt, auch wenn das Gesetz nicht das Geringste mit dem zur Diskussion stehenden Lebenssachverhalt zu tun hat. Sie haben hier das Bundespolizeigesetz herangezogen. Das regelt die Aufgaben der Bundespolizei (des ehemaligen Bundesgrenzschutzes), und nur dieser. Wenn es um die Aufgaben und Rechte der Polizei in einem konkreten Fall geht, müssen Sie sich schon mit dem jeweiligen Landespolizeigesetz bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetz oder ggf. auch mit der StPO beschäftigen. Mit den Augen rollen

Beste Grüße

Metzing


Danke. Aber ich finde in keinem Landespolizeigesetz oder Landesverwaltungsrecht eine Rechtfertigung, grundlos Ausweispapiere zu verlangen. Und Bundesrecht bricht bekanntlich Landesrecht, insofern könnte kein Landesrecht Bestand haben, wenn es einem Bundesrecht widerspräche.

NORM: natürlich bedarf es immer einer Rechtsnorm. Nur auf Basis einer solchen kann in die pers. Rechte des Einzelnen eingegriffen werden.

Ich bräuchte ansonsten keine Verfassung. Jedes Gesetz könnte "frei" von Bindungen verabschiedet werden.

Das UStG v. 2004 bsw. widerspricht jedoch dem Zitiergebot (NORM) und ist somit "nichtig". Hierzu hat sich auch das BVerfG geäußert.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hören Sie auf, zu trollen. Das UStG hat mit diesem Thread nun überhaupt nichts zu tun.

Und daß Sie der Auffassung sind, das Bundespolizeigesetz setze die Landespolizeigesetzte außer Kraft, zeigt mir, daß Sie von Föderalismus und damit einem der Eckpfeiler unseres Staates nichts verstehen.
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

TanteMüller hat folgendes geschrieben::
...

Danke. Aber ich finde in keinem Landespolizeigesetz oder Landesverwaltungsrecht eine Rechtfertigung, grundlos Ausweispapiere zu verlangen. ...



och - da müssten sie nur genau schauen Winken

(kleiner Tipp: suchen sie im Bereich der Rechtsgrundlagen "Razzien")


Zitat:
Und Bundesrecht bricht bekanntlich Landesrecht, insofern könnte kein Landesrecht Bestand haben, wenn es einem Bundesrecht widerspräche.


jein.... so ganz richtig ist das nicht... Mit den Augen rollen ... zumindest in dem Zusammenhang hier.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Und Bundesrecht bricht bekanntlich Landesrecht, insofern könnte kein Landesrecht Bestand haben, wenn es einem Bundesrecht widerspräche.


jein.... so ganz richtig ist das nicht... Mit den Augen rollen ... zumindest in dem Zusammenhang hier.


Naja, das ist sowiso so ein Ding mit dem Art. 31 GG. Da die Art. 71 ff. GG dem Art. 31 GG als lex specialis vorgehen, werden 99% der Fälle ohnehin über die Gesetzgebungskompetenzen gelöst. Dementsprechend sind die Kommentierungen hier auch eher etwas mau!

Teilweise wird sogar vertreten, dass Art. 31 GG faktisch ohne Anwendungsberich wäre, da bei jedem Kollisionsfall ein Verstoß gegen andere verfassungsrechtliche Regelungen durch eines der beiden Gesetze vorliegt. Das kann ich jetzt spontan nicht bestätigen, mir ist jedenfalls weder in der Ausbildung, noch in der Praxis ein Fall untergekommen, der über Art. 31 GG hätte gelöst werden müssen.

Gruß
Dea
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