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Abrechnungsfrage

 
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 23.01.05, 09:55    Titel: Abrechnungsfrage Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe hat wegen hohem Zeit- und Sachaufwand die Erhöhung der Vergütung (sonst 323 Euro pro Jahr) beantragt. Betragt war eine Erhöhung um pauschal 200 Euro. Die Antwort des Gerichtes hat dann so ausgesehen:

Die Ihnen gemäß § 1835a BGB zustehende Aufwandentschädigung in Höhe von 323 Euro hbe ich mit heutigem Datum festgesetzt.
Ihrem Antrag auf Erhöhung der Aufwandentschädigung kann stattgegeben werden. eine Ermessensvergütung scheidet hier gem. § 1836 BGB aus, da der Betreute mittellos ist.
Die Auslagen, die in Bezug auf das Gerichtsverfahren für den Betreuten entstanden sind, können selbstverständlich dem Vermögen des Betreuten entnommen werden.

Ich habe es ehrlich gesagt nicht verstanden. Wie ist die Gerichtsentscheidung zu werten ?

Gruss

Andreas
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Rpfl
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Auslegung wüde so aussehen:

Der Betroffene ist mittellos. Die Vergütung wird also aus der Staatskasse gezahlt. Die Pauschale wurde ja auch wie im Bescheid geschrieben festgesetzt.

Ferner muss in der Betreuungssache ein gerichtliches Verfahren anhängig gewesen sein. Oder?

Eben die Mehrkosten, die dieses Verfahren verursacht hat, können aus dem Vermögen des Betreuten entnommen werden.

Im Klartext: Aus dem nicht vorhandenen Vermögen des mittellosen Betreuten kannst Du Dir Deine Mehrkosten für dieses Gerichtsverfahren entnehmen.

Schon komisch tststs
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HorstD
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 14:17    Titel: Abrechnung beim ehrenamtlichen Betreuer Antworten mit Zitat

Hallo; die Rechtslage ist wie folgt:

Als ehrenamtlicher Betreuer hat man keinen Vergütungsanspruch (für Zeitaufwand), von ganz extremen Ausnahmen (die auch nur bei vermögenden Betreuten möglich sind) mal abgesehen.

Der Ehrenamtler hat für seine Sachausgaben (Fahrtkosten, Briefmarken, Telefon usw.) einen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Da gibts zweierlei:

a) entweder die Pauschale nach § 1835a BGB, die ist immer und ausnahmslos derzeit 323 Euro/Jahr (der tatsächliche Aufwand muss dann nicht nachgewiesen werden)

b) oder Aufwendungsersatz nach § 1835 BGB, der kann theoretisch über 323 Euro liegen, dann muss aber jede Aufwendung einzeln ggü. dem Gericht nachgewiesen werden (Übersichten über die einzelnen Fahrten, wann, warum,. wohin, wieviele KM usw.)

Ist eigentlich gar nicht komisch. Vielleicht nur vom Rechtspfleger nicht richtig erklärt.
_________________
Gruß

H.Deinert
Weitere Infos:
http://www.betreuungsrecht.net
http://www.horstdeinert.de
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 19:49    Titel: Abrechnungsfrage Antworten mit Zitat

Hallo,

nun wird es interessant, denn irgendwie geht das ja in die Richtung "Abrechnung wie ein Berufsbetreuer".

Praxisbezogen meine ich das so: wenn ich eine Betreuung mit sehr viel Aufwand habe, dann würde es sich lohnen, die Variante nach § 1835 für wählen, in allen anderen Fällen nach § 1835 a.

Die Frage wäre dann wieder, was bezahlt das Gericht ? Zur Zeit wehre ich mich mit Händen und Füssen gegen betreuungsfremde Aufgaben wie Einkaufen usw. Wenn ich jetzt aber plötzlich solche Aufgaben übernehem, wird das Gericht das anerkennen ? Aus diesem Grunde auch meine Anmerkung "Abrechnung wie ein Berufsbetreuer". Als solcher hatte ich mal begonnen, nach den Streitigkeiten mit dem Amtsgericht um die Vergütung habe ich nur noch ehrenamtliche Betreuungen.

Ganz konkret: ich fahre zum Betreuten A, weil der mich darum gebeten hat, sein Hörgerät reparieren zu lassen. A lebt im Heim. Macht nachfolgende Rechnung

Fahrt mit dem Bus (habe keinen Führerschein) vom Wohnort zum Heim = 45 Minuten
Fußweg zur Bushaltestelle und zum Heim 10 Minuten
Fußweg vom Heim zur Bushaltestelle, Wartezeit 10 Minuten
Fahrt mit dem Bus zum Hörgeräteakustiker 20 Minuten
Geräte zur Reparatur da gelassen, also Abholung
Fahrt mit dem Bus von meiner Wohnung aus zum Akustiker 35 Minuten
Fahrt vom Hörgeräteakustiker zum Heim 30 Minuten
Fußweg, Wartezeiten Bus 10 Minuten
Fahrt nach Hause incl. Wartezeiten und Fußweg 45 Minuten
Gesamt 205 Minuten

Vergessen habe ich noch: Geld holen, um die Reparatur zu bezahlen.

Oh, nicht schlecht. Bei 25 Euro pro Stunde komme ich auf 85,41 Euro. Das könnte sich lohnen, aber ich glaube nicht daran.

Kommt mir selbst wie eine Milchmädchenrechnung vor, aber nach dem letzten Posting würde mich doch mal interessieren, wie andere Betreuer abrechnen.

Gruss

Andreas
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