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Bitte dringend um Hilfe...ich weiss nicht mehr weiter !

 
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Trulla40
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 06:49    Titel: Bitte dringend um Hilfe...ich weiss nicht mehr weiter ! Antworten mit Zitat

Hallo, heute habe ich dieses Forum entdeckt...Gott sei dank, denn vielleicht finde ich bei Euch Hilfe. Meine Schwiegermutter (hier liebevoll Schwiemu genannt) leidet unter einer "leichten Demenz", wenn ich vormittags mit ihr telefoniere, weiss sie abends nichts mehr davon. Auch kommt ihr Pflegedienst (Stufe 1)..."ja schon seit Wochen nicht mehr"
Ich hatte vor, meine Schwiemu zu uns zu holen, sie wohnt 250 km entfernt und ich kann nicht jedes Wochenende hinfahren um sie zu baden, denn waschen mag sie sich nicht !
Da sie im 4. Stock wohnt hat sie seit 5 Jahren ihre Wohnung nicht mehr verlassen.
Ende November rief sie uns (meinen Mann und mich) an und erklärte, sie würde seit einer langen Zeit keine Rente mehr bekommen....ups..was nun ? Ich habe versucht Infos über den Pflegedienst zu erhalten, aber die fanden keine Kontoauszüge. Nun habe ich eine Kontovollmacht mit Online-Banking von meiner Schwiemu Januar/Februar erhalten und siehe da....von ihrem Konto wurden mit Geldkarte jeden Monat seit über einem Jahr 1000.-Euro abgehoben, sie bekommt aber nur 800.-Euro Rente. Auf die Frage hin wo das Geld den abgeblieben sei konnte sie mir keine Auskunft geben, erschwerend kam dazu das im Dezember bereits ein VOLLSTRECKUNGSBESCHEID vorlag, den sie wohl "vergessen" hat. Ich habe alle Mittel und Wege in Bewegung gesetzt um sie vor der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zu bewaren....ist gelungen. Man hat sich auf eine Ratenzahlung geeinigt. Anfang Februar dann wieder ein Schock ! Mit Überweisungsträger (personalisierter) wurden vom Konto der Schwiemu 600.-Euro an meinen Schwager überwiesen. Den Mann kenn ich nicht persönlich, obwohl ich schon seit 17 Jahren mit meinem Mann zusammen bin....ich wusste lediglich das dieser Mensch zu der Kategorie " Obermacho ohne Kohle, der Frauen misshandelt" gehört ...
Es stellte sich heraus, das mein Schwager diesen Überweisungsträger selber unterzeichnet hat. Gemeinsam mit Schwiemu und Pflegedienst sind wir gegen den Schwager vorgegangen in dem wir die Bank sofort informierten, alle Karten sperrten und die Bank auf Ersatz der 600.-Euro "baten"....da ja die Bank versäumt hat die Unterschrift zu prüfen...
Gestern nun kam ein Anruf von meiner Schwiemu...sie fragte mich...was das denn alles soll und ich soll sie in Ruhe lassen und sowieso und überhaupt....und übergab den Hörer an meine "Schwägerin"...die kenne ich auch nicht. Diese Dame erzählte mir dann was von Rabarberpalaber und unterstellt mir und meinem Mann Betrugsabsichten.....
Ich habe natürlich sofort den Pflegdienst angerufen und mal nachgehakt, was ich denn nu tun soll. Die letzten Wochen war ich nur damit beschäftigt die Transportkosten der Schwiemu durch die Krankenkasse bewilligt zu bekommen...ihr Zimmer hier herzurichten, alles zu organisieren und nun kommen die beiden Herrschaften (Schwager und Schwägerin) und blockieren alles. Mir schwant, das diese beiden Angst davor haben dass sie keinen direkten Zugriff mehr auf Schwiemu und deren Rente haben, weil ja Schwiemu auch schon wieder "vergessen" hat, das mein Schwager sie seit Monaten beklaut und betrügt....
Ich habe übrigends von hier aus die Pflegestufe für meine Schwiemu durchgesetzt ( wir leben 250 km entfernt...ich glaube das sagte ich schon) und habe mich um alle Belange gekümmert.
Weiss jemand von Euch was ich nun tun soll ? Der Transport war für den 10.3. geplant, den wir mal gecancelt haben, weil Schwiemu ja gerade nicht will.
Mein Mann und ich haben seit 2004 die Betreuungs,-und Vorsorgevollmacht, allerdings nicht notariell beglaubigt, lediglich mit Zeugen unterzeichnet.
Gibt es ein Schnellverfahren um meine Schwiemu aus ihrer Wohnung zu uns zu holen ?
Sollen wir trotz ihrer momentanen Verneinung das Ganze Procedere durchführen ?
Sie ist 82, liegt den ganzen Tag auf der Coutch, isst nicht vernünftig trotz Diabetes,...sie isst den ganzen Tag nur Brötchen und trinkt Buttermilch (kein einziges warmes Essen am Tag) in der Wohnung riecht es fürchterlich, da sie eine Katze hat die in die Ecken macht und sie selber ...naja...auch nicht so gerne Wasser an sich ranlässt....
Was soll ich nur tun ? Wir wollten doch nur helfen und selber die Pflege für sie übernehmen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

LG Trulla Geschockt
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist, dass hier keine direkte Rechtsberatung getätigt werden darf (sprich: der Sachverhalt hätte allgemeiner dargestellt werden müssen).

Trotzdem ein Tipp: Bei diesem Sachverhalt würde ich unter Schilderung des Sachverhaltes eine beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung anregen (wobei ein Hinweis auf eine notwendige Eile kein Fehler sein dürfte).
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

dies wäre auch mein "laienrat", soll sich doch der betreuer mit dem schwager rumrgern. der betreuer hat mehr möglichkeiten u. wird vom gericht (zum. teilweise) kontrolliert so das hier ein vorwurf recht schnell aus der welt geschafft werden kann!
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

um eine Betreuung überhaupt einleiten zu können, wäre ein Gespräch mit dem Hausarzt ratsam. Der kann den Geisteszustand der alten Dame am besten beurteilen und wird dies auch gegenüber dem Vormundschaftsgericht belegen.
Im Allgemeinen ist das Vormunschaftsgericht darauf bedacht, dass die nächsten Verwandten die Betreuung übernehmen. Da sie ja eine häusliche aufnahme der Frau planen, wäre es auch im Interesse des Gerichts, dass sie dies übernehmen. Einfach mal eeinen Rechtspfleger am dortigen Amtsgericht anrufen. Der kann Tipps geben und weiterhelfen.

Gruß roni
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn das gericht das gerne hätte würde ich mir den schuh nicht freiwillig anziehen wollen vor allen dingen da die verwandtschaft jetzt schon solche äußerungen macht, soll doch lieber jemand anderes den hintern dafür herhalten der sich zu wehren weiß.
denn m.M. nach steht man als laie bei solchen anschuldigungen erstmal da wie der ochse vorm berg u. wieviel spaß einem die ganze geschichte danach noch macht dürfte klar sein.
deshalb wäre mein "laien rat":. soll ein "berufsbetreuer" die schäafchen ins trockene bringen u. dann kann man immer noch die betreuung übernehmen.


ps:. ich denke wenn man die beweggründe für die anregung einer betreuung schlüssig darlegt wird es erstmal keiner ärtzlichen beratung bedürfen, das gericht wird sich selbst ein bild von der betroffenen machen u. im zweifelsfall den aufgabenkreis einschränken, die sache dann erstmal so laufen lassen u. sollte es dann noch handlungsbedarf geben wird man sich immer noch ans gericht wenden können.
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 22:49    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

als erstes wäre zu prüfen, ob die Schwiegermutter überhaupt eine Betreuung will. Ich danke mal, sie wird nicht wollen.

Dann würde ich zum Telefon greifen und beim zuständigen Amtsgericht (Vormundschaftsgericht verlangen) anrufen. Sachverhalt schildern und fragen, was möglich ist, wenn die Schwiegermutter keine Betreuung will. Unter Umständen (selten) kann auch eine Betreuung gegen ihren Willen eingerichtet werden.

Besser ist es aber (aber es dauert wesentlich länger), alles schriftlich zu formulieren. Dann hat man die Antwort schwarz auf weiß und kann das Gericht bei Problemen festnageln.

Sollte eine Betreuung in Frage kommen, dann im eigenen Interesse einen Fremden als Betreuer einsetzen lassen. Ehrenamtlich ist günstiger, Berufsbetreuer teuer. Auch hier das Gericht schriftlich um Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers bitten.

Sie können eigentlich gar nicht so viele und gute Nerven haben, wie Sie brauchen, um diese verfahrene Situation zu regeln.

Wenn ich die Betreuung führen würde, dann würde ich dem Schwager und dessen Frau als erstes Hausverbot erteilen. Dann sämtliche Kontoauszüge besorgen, und drei Tage später hätten Schwager und Frau eine Strafanzeige am Hals und zudem eine Zivilklage. Die Bank würde ich ebenfalls haftbar machen, und dann wollen wir doch mal sehen, was passiert.

Gruß

Andreas
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Trulla40
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst einmal für die Hinweise...seit meiner letzten Eintragung ist wieder ne Menge passiert. Mein "netter" Schwager ist wiederum bei meiner Schwiegermutter aufgetaucht. Er ist halt wieder blank und braucht dringend die Rente seiner Mutter...Zudem weiss er ja nun, dass wir vorhaben meine Schwiegermutter zu uns zu holen. Der Pflegedienst meinte..."warten sie doch 2 Tage, dann ist ihre Schwiegermutter wieder auf ihrem Level"...ja, 2 Tage habe ich gewartet und siehe da, Schwiegermutter rief mich an und klagte mir ihr Leid, dass es ihr schlecht geht...eben das, was ich sonst von ihr höre. Sie hört sich dann übers Telefon immer so an als wäre sie kurz davor über den Jordan zu springen und wer sie nicht kennt würde sofort einen Notarzt anrufen. KEINE 2 STUNDEN später rief sie mich nochmals an....dieses Mal in einem völlig anderen Ton. Da wusste ich, mein Schwager ist bei ihr und bringt sie wieder in eine völlig andere Richtung. Meine Schwiegermutter teilte mir mit, was das alles soll und wieso wir sie zu uns holen wollen, und sie will das alles nicht...UND LEGTE AUF ! Peng...wir haben ihr hier in dem Haus ein schönes Zimmer hergerichtet, liebevoll eingerichtet, einen Pflegedienst zum Insu-spritzen kontaktiert, ...von allen Seiten wird uns ständig angeraten doch endlich die Schwiegermutter aus ihrer Hütte rauszuholen. Selbst ihr Hausarzt, der jetztige Pflegedienstleiter e.c.....und nun sitze ich wieder hier und bin ratlos.
Sollte ich einfach hinfahren, 3-4 Tage bei ihr bleiben und sie dann einfach mitnehmen ???
Mitnehmen, damit meine ich den Krankentransport anrufen, der den Transport für die Strecke übernehmen soll...sogar das ist alles mit der Krankenkasse besprochen und auch bewilligt worden...und ich steh total im Regen.
Da meine Schwiemu halt mittelschwer demenzig ist, weiss sie heute nicht mehr was gestern war, aber ich weiss nicht was passiert wenn sie plötzlich in einem fremden Bett wach wird...in unserem Haus ? Eines weiss ich sicher, wenn sie erst einmal hier, bei ihrer Familie ist, würde sie nie wieder zurückgehen wollen. Denn hier würde sie sich körperlich und seelisch erholen. Wir wären für sie da, immer hätte sie jemaden zum reden und Rommee spielen. Dort, wo sie noch ist gibt es nichts, keiner ist da und sie ist immer alleine. Weiss einer von Euch eigentlich ob es eine "Schnellentscheidung" über eine kurzfristig einzurichtende Betreuung gibt ? PS: Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben wir ! Wurde von Schwiemu unterschrieben, als noch alles halbwegs ok war.
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 13:09    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

ich verstehe wirklich nicht, warum Sie sich so für die Schwiegermutter einsetzten. Soll sie doch zusehen, wie sie mit Ihrem räuberischen Schwager und dessen Frau klarkommt.

Wir sind nach dem Gesetz alles erwachsene Menschen, mit allen Fehlern und Schwächen. Und wenn sich die Schwiegermutter Honig um den Mund schmieren lässt und alles hinnimmt, was der Schwager macht, dann ist das ihre Sache.

Mir fehlt hier einfach die Begründung (außer aus Menschlichkeit), warum Sie diese alte Dame bei sich haben wollen. Sie richten alles ein, ärgern sich fürchterlich über den Schwager nebst Anhang, und die Schwiegermutter will nicht. Okay, ihre Sache.

Nun zerren zwei Parteien an einer angeblich halb dementen Frau herum. Das würde mich in dem Alter auch verwirren. Und wenn Sie beschließt, jemandem Geld zu geben und eine Kontovollmacht, dann ist das ihre Sache. Sollte sie einmal zum Sozialfall werden, dann wird das Sozialamt sowieso alle Ausgaben der letzten 10 Jahre prüfen und in aller Regel diese sogenannten "Schenkungen" zurückfordern.

Lassen Sie alles so laufen, so schlimm es auch ist. Es ist nicht Ihr Ding.

Gruß

Andreas
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Trulla40
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas, ich kann Ihnen gerne erläutern warum ich mich für meine Schwiegermutter einsetze. Ich werden jeden Tag von ihr angerufen, dies mehrmals am Tag. Sie klagt mir ihr seelisches und körperliches Leid, bei 82 Jahren verständlich. Zudem wohnt sie mit ihrer Katze alleine im 4. Stock. Sie war seit ca. 5 Jahren nicht mehr aus dem Haus, auch hat sie keinen Balkon, lediglich eine kleine Dachwohnung. Ich möchte selber nie so leben müssen wie diese Frau und versuche lediglich ihr dabei zu helfen ein bisschen mehr Lebensqualität zu erhalten. Dies hat tatsächlich etwas mit MENSCHLICHKEIT zu tun...und ich behaupte von mir ein menschlicher Mensch zu sein. Mein Mann selber sagt immer..."ich könnte nicht so sein wie du.."
Zudem empfinde ich auch eine gewisse Pflicht der Frau zu helfen, gerade weil sie kaum noch weiss wer sie selber ist...hängt übrigends von ihrer Tagesform ab.
Natürlich könnte ich auch sagen....was geht mich fremdes Leid an...aber ich kann das nicht. Wenn ich jetzt nichts unternehme mache ich mir irgendwann Vorwürfe.
PS: Mein Schwager hat KEINE Kontovollmacht ! Und wenn Sie mal meine erste Eintragung lesen, dann sehen Sie, wie er die ganze Zeit an MAMA´s Rente kam......
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 16:06    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt den Spruch "in Liebe loslassen". Was in letzter Konsequenz bedeutet, dass man jemanden sehr lieben kann, ihn aber loslässt (ggfls. verlässt), weil er/sie uns sonst mit in den Untergang ziehen würde.

Wenn die Schwiegermutter nicht mehr kann, dann gibt es viele Hilfsangebote. Wenn sie diese nicht annimmt, dann muss sie damit leben. Das ist ihre Entscheidung. Ebenso, wenn sie sich vom Sohn beeinflussen lässt.

Wie der Volksmund sagt: wem nicht zu raten ist, dem ist nicht zu helfen.

Sie sind ja beleibe nicht die Einzige mit diesem Problem. Erkundigen Sie sich doch einmal bei anderen, wie die damit umgegangen sind. Oder rufen Sie mal in einem Pflegeheim an. Wenn es ein gutes Heim ist, wird man Ihnen erzählen, dass dieses Problem völlig normal ist. Leider endet es meist so, dass die Betroffenen im Heim landen, aber es geht auch anders.

Haben Sie sich mal in Richtung "betreutes Wohnen" schlau gemacht ? Was sagt der Hausarzt, was Ihre Schwiegermutter noch kann, und welche Unterbringung er für sinnvoll hält ? Suchen Sie nach entsprechenden Foren hier im Internet, und nach Selbsthilfegruppen.

Sollten Sie dies alles schon gemacht haben, dann ziehe ich voller Respekt meinen Hut, aber dann weiß ich auch nicht so richtig weiter.

Und wenn ich schon mit Sprüchen anfange, dann will ich auch so enden: Des Menschen Wille ist sein Himmelreich, es kann aber auch seine Hölle werden.

Gruß

Andreas
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