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Verfasst am: 07.03.08, 16:46 Titel: Streit mit einer telekommunikationsfirma
Ahoi.
Ich versuche mal das problem zu erläutern
Ich glaube die Vorgeschichte ist eher unwichtig aber ich führe sie hier mal kurz auf:
Eine Telekommunikationsfirma hat eine Person angerufen und sie dadurch auch zum Kunden gemacht. Der Kunde hat u.a. seine Daten an die Firma weitergegeben, und wollte sich dort (nur) vorerst auch anmelden (bzw. wollte ein produkt dort bestellen //mir fallen passende wörter leider gerade nicht ein). Daraufhin wurden extrem viele Briefe der Firma an den Kunden geschickt und an- und abmeldungen wechselten sich täglich ab (+ viel werbung, auch in extra briefen, auch Telefonate gab es viele). Letzendlich ist es so, dass die Firma den Kunden angemeldet ließ und nichtsmehr von sich hören ließ. Die 14-tägige Widerrufsfrist begann immer mit den Anmeldungsschreiben (siehe oranges a). Während dieser Frist hatte der Kunde öfter versucht die Firma anzurufen (der Kunde hat nie auf Briefe reagiert, weshalb er auch keinen schrieb), doch die Anrufe scheiterten, da der Kunde nur eine hotline anrufen konnte (einzige nummer, die er hatte), wo nur eine Maschine wartete und der technisch ungeschickte Kunde damit nicht umgehen konnte (tatsächlich ist diese Telefonschaltung auch schwer zu bedienen für andere Leute). Jedoch hatte sich der Kunde dabei nicht so viel gedacht, denn......
Jetzt zum eigentlichem:
der Firma fehlt bis heute noch die schriftliche Unterschrift (ich nehme mal an, dass das die Bestätigung des Vertrages ist), hat aber schon ihren Service durchgeführt, wovon der Kunde sogar schon eine rechnung hat.
Der Kunde, dem die Rechnung schon vom Konto abgebucht wurde, hat diesen Betrag bei der Bank zurückgefordert und daraufhin einen Anruf der Firma erhalten (natürlich hat nur ein Band und _kein_ Mensch gesprochen), die gedroht hatten eine Abmahnung zu schreiben, wenn nicht innerhalb paar Tagen, der Betrag wieder überwiesen wird.
* Zu dem Vertrag gehörte auch die Sendung eines päckchens, wo kundenspezifische Daten enthalten waren und eine Termin mit einem Techniker. Beide Sachen wurden jedoch an der Haustüre des Kunden abgewimmelt.
Nachträglich würde auch die Firma die Vertrag auflösen. Jedoch will sie dann eine Entschädigungssumme ("Entschädigungssumme" ist warscheinlich jetzt nicht der korrekte begriff, triffts aber im inhalt), die auch nicht gerade gering ist, soll aber nur der eigens entstandenen Schaden abdecken.
Wie ist die Rechtslage?
vorallem bei:
- darf die widerrufsfrist schon angesetzt werden wenn der Kunde den vertrag noch nicht unterschrieben hat?
- könnte evtl eines der Gespräche als mündlicher Vertrag gewertet werden (was jedoch die briefe in denen der Kunde den Vertrag unterschreiben sollte extrem sinnlos erscheinen lässt). Andererseits kann ich nicht sagen, was alles am Telefon geregelt wurde. Die Telefonate wurden aber alle zeitlich sehr am Anfang geführt.
- zu dem * Absatz: kann das als widerruf gewertet werden? (Quelle des Gedanken: wiki absatz: Ausübung des Widerrufsrechts)
Falls etwas mit der Form des Eröffnungsposts nicht stimmt, bitte ich die Mods den posts schnell zu editieren/verschieben danke. (im übrigem sind die Foren-Regeln ein deadlink, was auch bei der Anmeldung schon komisch war )
wenn ihr irgendwelche Informationen habt (auch sonstige), wäre es nett, wenn ihr sie posten würdet.
so das wars und danke fürs lesen.
Verfasst am: 07.03.08, 21:54 Titel: Re: Streit mit einer telekommunikationsfirma
Mishra hat folgendes geschrieben::
- darf die widerrufsfrist schon angesetzt werden wenn der Kunde den vertrag noch nicht unterschrieben hat?
Ein Vertrag kann auch (fern)mündlich geschlossen werden. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings erst mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, aber die scheint der Kunde ja bekommen zu haben.
Mishra hat folgendes geschrieben::
- könnte evtl eines der Gespräche als mündlicher Vertrag gewertet werden (was jedoch die briefe in denen der Kunde den Vertrag unterschreiben sollte extrem sinnlos erscheinen lässt).
Sinnlos ist es nicht, lässt sich doch ein schriftlicher Vertrag besser beweisen
Mishra hat folgendes geschrieben::
-Andererseits kann ich nicht sagen, was alles am Telefon geregelt wurde. Die Telefonate wurden aber alle zeitlich sehr am Anfang geführt.[/u]
- zu dem * Absatz: kann das als widerruf gewertet werden? (Quelle des Gedanken: wiki absatz: Ausübung des Widerrufsrechts)
Als Widerruf wird gewertet, wenn der Kunde deutlich macht, dass er an diesem Vertrag nicht festhalten will. Eine besondere Formulierungen ist nicht erforderlich. Sie sollte aber in schriftlicher Form erfolgen, am besten Einschreiben mit Rückschein
Entscheidend ist letztendlich aber, ob der Kunde einen Vertrag geschlossen hat und bei einem gültigen Vertrag, diesen fristgerecht widerrufen hat. Beides lässt sich aus dem geschilderten Sachverhalt nicht bestimmen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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