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Es ist zu unterscheiden zwischen gesetzlicher Gewährleistung (gibt der Verkäufer) und freiwilliger Garantie (gibt in der Regel der Hersteller)
Wenn auch eine Garantie gegeben wurde, kann der Käufer diese auch ohne den Verkäufer in Anspruch nehmen.
Liegt der Kauf über 6 Monate zurück ist mit der Gewährleistung sowiso nichts zu holen, da der Käufer nachweisen muss, das der Fehler schon bei Übergabe vorgelegen hat.
Ist die Firma eine Personengesellschaft, also Firma mit einem Inhaber, haftet dieser mit seinem Privatvermögen (wenn noch was das ist) auch für Gewährleistungsansprüche. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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