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Notaraufgaben

 
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burgwedel
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Burgwedel

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 17:47    Titel: Notaraufgaben Antworten mit Zitat

Habe ein r.-Haus gekauft.Der Vertrag ist Ordnungsgemäß beim Notar abgeschlossen.Alle Vorgaben wurden wurden vom Käufer ordnungsmäßig erfüllt.Leider ist ietzt der Verkäufer vor den Zahlungstermin verstorben.An Stelle des Verkäufer tritt nun ein Nachlassverwalter.Ende des Monat fließt der Kaufpreis und die Eintragung ins Grundbuch erfolgt.Muss der Notar der den Vertrag beurkundet hat auf einhaltung der Pflichten und Rechte achten. Wie ist die Rechtslage?? Frage
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.03.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Notar hat den Vertrag beurkundet. Punkt. Auf welche Rechte und Pflichten Dritter sollte er jetzt achten müssen und wie sollte er das anstellen?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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burgwedel
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Burgwedel

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 10:51    Titel: Notaraufgaben Antworten mit Zitat

Habe mich vielleicht nicht richtig aus gedrückt.Wollte wissen ob er nach bezahlung der Kaufsumme gegenüber der Nachlasspflegerin,bzw. der Erbengemeinschaft die übergabe des Hauses veranlassen muß Frage Wie ist die Rechtslage Mit den Augen rollen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sollte er das denn "veranlassen"? Und was müßte (?) er tun, wenn die EG die Übergabe verweigert?
Das sind alles ureigene Pflichten des Käufers; der Notar hat nur den Kaufvertrag selbst zu beurkunden, aber nicht auf die Erfüllung zu achten.
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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burgwedel
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Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Burgwedel

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 12:55    Titel: Notaraufgaben Antworten mit Zitat

Da ist der Notar ja fein raus.Was tun wenn die EG schwierigkeiten macht dann ist der Käufer obwohl er die Kaufsumme gezahlt hat alleine auf sich gestellt.Was muss er unternehmen um zu sein Recht zukommen, Wie ist die Rechtslage Frage Frage
Ps: kann noch keine Bewertung abgeben Verlegen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.03.08, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Das sind alles ureigene Pflichten des Käufers; der Notar hat nur den Kaufvertrag selbst zu beurkunden, aber nicht auf die Erfüllung zu achten.

Das ist so - bei den üblichen Grundstückskaufverträgen - unzutreffend: Im allgemeinen wird im Kaufvertrag die aufschiebend bedingte Auflassung erklärt (aufschiebend bedingt durch die Kaufpreisbelegung) und der Notar unwiderruflich angewiesen, nach Kaufpreisbelegung die grundbuchmäßige Eigentumsumschreibung zu veranlassen. Sollte dies im vorliegenden Vertrag ausnahmsweise nicht der Fall sein, müßte man gegen den/die Rechtsnachfolger ggf. auf Auflassung und/oder Zustimmung zur Eigentumsumschreibung klagen, wenn man seinen Teil erfüllt hat.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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