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Mobiltelefon vor knapp 6 Wochen im Rahmen einer Vertragsverlängerung erstanden, nun defekt. Zurück zum Verkäufer, dieser möchte das Telefon nicht tauschen sondern einschicken. Beweislastumkehr und Gewährleistungsrecht bzw. Wahlrecht des Käufers bei Mängeln sind ihm unbekannt, in seinen AGB stünde angeblich, dass das Telefon nicht sofort ausgetauscht werden könne, sondern erst zwecks Prüfung eingeschickt werden müsse.
Mobiltelefon vor knapp 6 Wochen im Rahmen einer Vertragsverlängerung erstanden, nun defekt. Zurück zum Verkäufer, dieser möchte das Telefon nicht tauschen sondern einschicken. Beweislastumkehr und Gewährleistungsrecht bzw. Wahlrecht des Käufers bei Mängeln sind ihm unbekannt, in seinen AGB stünde angeblich, dass das Telefon nicht sofort ausgetauscht werden könne, sondern erst zwecks Prüfung eingeschickt werden müsse.
Was nun?
Der Händler hat das Recht den Weg der Nacherfüllung (also ob Reparatur oder Umtausch) selbst zu wählen. Es gibt kein Recht des Kunden auf eine Neulieferung bestehen zu können. _________________ Geist ist Geil!
§ 439 BGB - Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
In Verbindung mit der Beweislastumkehr innerhalb von 6 Monaten aus § 476 BGB ergibt sich doch ein Wahlrecht des Kunden innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrübergang (hier beim Kauf) "ohne wenn und aber", oder??
Zitat:
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
nun ja, der käufer kann nach seiner wahl nachbesserung oder nachlieferung einer mangelfreien sache verlangen. nur wenn seine wahl mit unverhältnismäßigem aufwand für den händler verbunden wäre, kann er diese wahl ablehnen.
über die wirksamkeit einer solchen agb-klausel könnte man vermutlich streiten. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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