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Verfasst am: 07.03.08, 09:26 Titel: Wie lang ist die Garantie bei einem Händlergebrauchtfahrzeug
Moin,
Person A kauft sich bei einem Autohaus ein Gebrauchtfahrzeug und fragt nach der Länge der Garantie.
Der Händler antwortet, es wäre gesetzlich 1 Jahr, nach einem halben Jahr muss allerdings der Käufer nachweisen, dass die Mängel schon vorm Kauf vorhanden waren (Umkehrbeweislast, oder wie das heissen mag)
Ist das richtig oder wie ist das gesetzlich geregelt?
Vielen dank für eure Antworten ! _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
Das was der Haendler sagt ist die Gewaehrleistung und diese ist korrekt dargestellt. Bei gebrauchten Artikeln kann ein Haendler die Gewaehrleistung auf ein Jahr einschraenken.
Manche Autohändler verkaufen darüber hinaus eine "CAR-Garantie" oder ähnliche Garantiepakete. Doch Vorsicht: Hier gelten die Garantiebedingungen (z.B. Einhaltung der Wartungsintevalle oder ausschliesslich der Besuch bei einer Vertragswerkstatt oder viele andere Bedingungen. Insbesondere sollte man im Klaren sein welche Bauteile/ Baugruppen von einer Garantie erfasst oder ausgeschlossen werden. Und ausgeschlossen sind erfahrungsgemäß eine ganze Menge. Garantieabgaben sind von freiwilliger Natur und unterscheidet sich von der Gewährleistung.
Zuletzt bearbeitet von Zafilutsche am 07.03.08, 10:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
KB _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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