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Verbindliche Bestellung?

 
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MarcusC
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Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 12:38    Titel: Verbindliche Bestellung? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war am 10.1.2008 beim Brillengeschäft um mir neue Kontaktlinsen zu kaufen, aber sie hatten keine mehr vorrätig da.
Die Verkäuferin fragte mich, ob sie welche Bestellen sollte und es würde 2 Wochen dauern.
Da ich gedacht habe das es sich nur um eine Information handelt willigte ich zu und sagte, dass es gerade noch passte.
Am 3.2. habe ich immer noch nichts gehört und ich hatte meine Monatslinsen schon um 2 Wochen überzogen.Also habe ich mir woanders neue gekauft.
Am 6.2 bekamm ich ein Brief vom Brillengeschäft das die Kontaktlinsen in der Filiale angekommen sind und ich die Abholen könnte.
Hab mir nichts dabei gedacht, da ich von einer Information aus ging und auch schon neue habe.
Am 7.3 bekomme ich ein Mahnbescheid, indem steht das ich die Kontaktlinsen+ 5 Euro Mahngebühr Überweisen oder es in der Filiale bezahlen sollte.
Ist das denn Rechtens?
Muss ich es wirklich zahlen und die Kontaktlinsen kaufen?
Die Verkäuferin hat nie zu mir gesagt, dass die Bestellung verbindlich ist oder der gleichen und ich habe auch nichts unterschrieben.
Sie könnten mir ja jeden Monat im Computer vermerken das ich etwas Bestellt habe und mir hinterher Mahnung schicken, oder?
Ich habe schon vieles in anderen Läden bestellt, was sie nicht vorrätig haben und hatte bis jetzt noch nie das es verbindlich war.
Wie ist die Rechtslage?

Hoffe ihr könnt mir helfen
Bedanke mich schon mal im vorraus

Lieben Gruß
Marcus
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Mahnman
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Vertraege muessen nicht schriftlich geschlossen werden. Ebenso sind sie einzuhalten.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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