Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich war am 10.1.2008 beim Brillengeschäft um mir neue Kontaktlinsen zu kaufen, aber sie hatten keine mehr vorrätig da.
Die Verkäuferin fragte mich, ob sie welche Bestellen sollte und es würde 2 Wochen dauern.
Da ich gedacht habe das es sich nur um eine Information handelt willigte ich zu und sagte, dass es gerade noch passte.
Am 3.2. habe ich immer noch nichts gehört und ich hatte meine Monatslinsen schon um 2 Wochen überzogen.Also habe ich mir woanders neue gekauft.
Am 6.2 bekamm ich ein Brief vom Brillengeschäft das die Kontaktlinsen in der Filiale angekommen sind und ich die Abholen könnte.
Hab mir nichts dabei gedacht, da ich von einer Information aus ging und auch schon neue habe.
Am 7.3 bekomme ich ein Mahnbescheid, indem steht das ich die Kontaktlinsen+ 5 Euro Mahngebühr Überweisen oder es in der Filiale bezahlen sollte.
Ist das denn Rechtens?
Muss ich es wirklich zahlen und die Kontaktlinsen kaufen?
Die Verkäuferin hat nie zu mir gesagt, dass die Bestellung verbindlich ist oder der gleichen und ich habe auch nichts unterschrieben.
Sie könnten mir ja jeden Monat im Computer vermerken das ich etwas Bestellt habe und mir hinterher Mahnung schicken, oder?
Ich habe schon vieles in anderen Läden bestellt, was sie nicht vorrätig haben und hatte bis jetzt noch nie das es verbindlich war.
Wie ist die Rechtslage?
Hoffe ihr könnt mir helfen
Bedanke mich schon mal im vorraus
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.