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Was zählt HGB oder BGB??

 
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kinglord
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 17:54    Titel: Was zählt HGB oder BGB?? Antworten mit Zitat

Hallo, ich brauche hilfe. Könnt ihr mir einen Rat geben??
Es geht darum, dass ich für eine Spedition einige Transport Aufträge gemacht habe (Intenatinaler EU-Fernverkehr).
Im Transportvertrag steht das die HGB Gesetze gelten und die ADSp ausgeschlossen sind.
Zahlungsziel für die von mir getätigten Transporte sind 30 Tagen nach Gutschrift der Transporte.
Ich habe die CMR's ( Frachtpapiere) Wöchentlich per Post an die Spedition versendet. Sobald die Frachtpapiere angekommen sind wurde mir ein Gutschrift über die Transport Preise gesendet.
Soweit so gut.
Im Vertrag steht, wenn ich den Vertrag kündige, zahlt der Sediteur die Rechnungen 90 Tage nach Gutschrift.
Im HGB steht das Provisionen innerhalb von 90 Tagen gezahlt werden können. Doch ich bekomme keine Provision, die Zahlung ist für erbrachter Dienstleistungen.
Nun habe ich ein Fax bekommen und darin steht das die Spedition nach den neusten ADSp arbeitet.
Gelten da nicht die 30 Tägigen fristen wie im BGB?
Kann man sich die Gesetzt aus verschiedenen Gesetzesbücher heraus picken, die für einen vorteile bringen.
Ich habe den Vertrag gekündigt und den Spediteur aufgefordert mir die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu überweisen. BGB § 286.
War das richtig oder muss ich doch 90 Tage auf mein Geld warten.
Wie ist die Rechtslage?
Dank im vorraus
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 21:13    Titel: Re: Was zählt HGB oder BGB?? Antworten mit Zitat

kinglord hat folgendes geschrieben::
Hallo, ich brauche hilfe. Könnt ihr mir einen Rat geben??
Es geht darum, dass ich für eine Spedition einige Transport Aufträge gemacht habe (Intenatinaler EU-Fernverkehr).
Im Transportvertrag steht das die HGB Gesetze gelten und die ADSp ausgeschlossen sind.
Zahlungsziel für die von mir getätigten Transporte sind 30 Tagen nach Gutschrift der Transporte.
Ich habe die CMR's ( Frachtpapiere) Wöchentlich per Post an die Spedition versendet. Sobald die Frachtpapiere angekommen sind wurde mir ein Gutschrift über die Transport Preise gesendet.
Soweit so gut.
Im Vertrag steht, wenn ich den Vertrag kündige, zahlt der Sediteur die Rechnungen 90 Tage nach Gutschrift.
Im HGB steht das Provisionen innerhalb von 90 Tagen gezahlt werden können. Doch ich bekomme keine Provision, die Zahlung ist für erbrachter Dienstleistungen.
Nun habe ich ein Fax bekommen und darin steht das die Spedition nach den neusten ADSp arbeitet.
Gelten da nicht die 30 Tägigen fristen wie im BGB?
Kann man sich die Gesetzt aus verschiedenen Gesetzesbücher heraus picken, die für einen vorteile bringen.
Ich habe den Vertrag gekündigt und den Spediteur aufgefordert mir die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu überweisen. BGB § 286.
War das richtig oder muss ich doch 90 Tage auf mein Geld warten.
Wie ist die Rechtslage?
Dank im vorraus


Du bist Deutscher und dein Auftraggeber auch? Ansonsten kannst du nämlich HGB/BGB sowieso knicken. Internationale Transporte werden ohnehin nach CMR ausgeführt. Ich bin jetzut aber zu faul, die ganze CMR nach Bestimmungen über Zahlungsziel etc. durchzuforschen. Das kannst du selber tun. Solltest du nichts finden, gilt die mit deinem Auftraggeber getroffene Vereinbarung, sprich bei Vertragsende 90 Tage Zahlungsziel

N.B. Ist dir eigentlich schonmal aufgefallen, dass der Schmus mit der ADSP unter jedem Geschäftsbrief eines Spediteurs steht?. Die ADSP als Vertragsgrundlage des Auftraggebers eines Frachtführers macht imho wenig Sinn, da sie lediglich das Verhältnis des Spediteurs zu seinem Auftraggeber regelt.
_________________
mfg


Günni
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kinglord
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich lebe in Deutschland. Meine Transportfirma ist in Polen gemeldet.
Gerichtsstand von dem Auftragsgeber ist Deutschland.
Er muss sich doch an die Deutschen Gesetze halten. Wenn er ADSp ausschluest und HGB vereinbart.
Bei den CMR abkommen ist es ja so das es mich (Transporteur) und den Versender betrifft.
Es hat ja nichts mit dem Spediteur, der den Auftrag vermittlet, zu tun
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

kinglord hat folgendes geschrieben::
Ich lebe in Deutschland. Meine Transportfirma ist in Polen gemeldet.
Gerichtsstand von dem Auftragsgeber ist Deutschland.
Er muss sich doch an die Deutschen Gesetze halten. Wenn er ADSp ausschluest und HGB vereinbart.
Bei den CMR abkommen ist es ja so das es mich (Transporteur) und den Versender betrifft.
Es hat ja nichts mit dem Spediteur, der den Auftrag vermittlet, zu tun


Ich zitiere mal aus der CMR:

Zitat:
Kapitel 1

Geltungsbereich,

Artikel 1

1. Dieses Übereinkommen gilt für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der
Straße mittels Fahrzeugen, wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Ablieferung
vorgesehene Ort, wie sie im Vertrage angegeben sind, in zwei verschiedenen Staaten liegen, von
denen mindestens einer ein Vertragsstaat ist. Dies gilt ohne Rücksicht auf den Wohnsitz und die
Staatsangehörigkeit der Parteien.


Demnach sin auch für deine internationalen Transporte die CMR anzuwenden.

ADSp als Auftraggeberbedingungen zwischen Spediteur und Frachtfährer machen keinen Sinn, da die ADSp lediglich als AGB des Auftragnehmers (in diesem Fall des Spediteurs) sein Verhältnis zu seinem Auftraggeber regeln. Evtl. könnte es Sinn machen, dass du die ADSp als deine Geschäftsbedingungen vereinbarst.
_________________
mfg


Günni
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

sind diese CMR-Regeln den unabdingbar?
Eigentlich dürfen die Parteien doch nach dem Grundsatz der Privatautonomie Rechtsnormen beliebig abdingen. Z.B. CMR ausschließen und HGB für anwendbar erklären.
Voraussetzung wäre wie gesagt lediglich dass die betreffenden Regeln dispositiv sind.
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

ThoT hat folgendes geschrieben::
sind diese CMR-Regeln den unabdingbar?
.


ja
_________________
mfg


Günni
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