Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zusage für Hochzeitsfeier zurückziehen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zusage für Hochzeitsfeier zurückziehen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MrLight
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 10:58    Titel: Zusage für Hochzeitsfeier zurückziehen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
dies ist mein erstes Posting in diesem Forum und wie das leider so oft ist habe ich gleich eine Frage...

Ich werde in ca. 5 Wochen heiraten und wir haben dazu im Dezember mit einer Gaststätte mündlich bzw. per mail verinbart, das wir die Feier bei ihnen ausrichten werden.

Nun ist das ganze in den letzten Monaten aber alles andere als gut gelaufen. Die Preise die uns zu beginn genannt wurden, waren zzgl. MwSt (das haben wir im Kleingedruckten aber überlesen) Außerdem ist die Veranstaltung nach jeder Besprechung wesentlich teurer geworden, so dass wir inzwischen bei 8T€ für 60 Personen liegen. (zu Beginn waren es knapp 6T)
Deswegen haben wir gerade einen dicken Hals und würden die Veranstaltung in dieser Gaststätte gerne absagen. Jetzt die Frage: Wie ist die rechtslage. Kann ich mit Schadensersatz, Ausfallsklagen rechnen? Ich habe nie einen Vertrag im Sinne einer Unterschrift geleistet. Außerdem habe ich nie AGB's des Unternehmens (auch nicht im Internet) gesehen. Durch eine undurchsichtige Preisgestaltung war die Endsumme bis gestern für uns nicht ersichtlich.
Ein befreundeter Gastwirt sagte mir, dass ein Rücktritt bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung problemlos möglich ist. Stimmt das? Kann man das irgendwo nachlesen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Gruß
MrLight
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 12:55    Titel: Re: Zusage für Hochzeitsfeier zurückziehen? Antworten mit Zitat

MrLight hat folgendes geschrieben::

Kann ich mit Schadensersatz, Ausfallsklagen rechnen?


Die Frage kann nur der Inhaber des Unternehmens beantworten.

MrLight hat folgendes geschrieben::

Ich habe nie einen Vertrag im Sinne einer Unterschrift geleistet.


So, wie du wahrscheinlich die meisten Verträge ohne Unterschrift abschliesst. Bspw. Brötchenkauf beim Bäcker.

MrLight hat folgendes geschrieben::

Außerdem habe ich nie AGB's des Unternehmens (auch nicht im Internet) gesehen.


Das könnte relevant werden, wenn sich eine Partei auf die Einbeziehung irgendeiner AGB-Klausel beruft.

MrLight hat folgendes geschrieben::

Ein befreundeter Gastwirt sagte mir, dass ein Rücktritt bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung problemlos möglich ist.


Man hört immer so einiges....

MrLight hat folgendes geschrieben::

Stimmt das?


Nein.

MrLight hat folgendes geschrieben::

Kann man das irgendwo nachlesen?


Nein, man kann allerdings nachlesen, dass Verträge einzuhalten sind. Ob du nen Vertrag geschlossen hast, wäre eine Einzelfallprüfung, die einem Fachmann vorbehalten bleiben sollte.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 25.07.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !
>Außerdem ist die Veranstaltung nach jeder Besprechung wesentlich teurer geworden,
>so dass wir inzwischen bei 8T€ für 60 Personen liegen. (zu Beginn waren es knapp 6T)

Kann es vielleicht sein das sich bei jeder Besprechung die Anforderungen / Wünsche wesendlich geändert haben ?
Wozu wären diese Besprechungen denn sonst jeweils nötig gewesen ?

Es ist beim besten Willen kaum vorzustellen das der Wirt jeweils einfach so meinte 'Das selbe koscht jetzt übrigens mehr'.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.