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solange man sich in Berufsausbildung oder Studium befindet, kann u.U. die Bezugsdauer von Kindergeld bis über das 25. LJ hinaus verlängert werden.
Regelmäßig liegt dies vor, wenn man sich z.B. in einem Studium befindet und vorher den Wehrdienst abgeleistet hat.
Die Frage ist nun, ist eine 9 monatige Verlängerung auch möglich, wenn man während des Studiums den Dienst in einer KatS-Behörde ableistet?
Die Tatsache, dass dies einen äquivalenten Dienst darstellt, spricht dafür diesen Vorteil nutzen zu dürfen, denn ansonsten wäre die Tätigkeit in einer KatS keine äquivalente Arbeitsleistung zum Wehrdienst, genau dies soll es aber per Gesetz darstellen...
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 11.03.08, 09:20 Titel:
Zitat:
Studium befindet, kann u.U. die Bezugsdauer von Kindergeld bis über das 25. LJ hinaus verlängert werden.
Da soll noch einer meckern.
Aber nun zur Frage: Dies Ersatzdienste werden ja nebenher geleistet und dann auch noch über mehrere Jahre. Wehrdienst wird aber Vollzeit über 9 Monate geleistet. Der Student kann durchaus auch noch einer Nebenbeschäftigung nachgehen, der Soldat nicht.
Es hat also schon seine Richtigkeit. Ausserdem ist das s.g. Kindergeld eine steuerliche Erstattung für den Erziehungsberechtigten gedacht und nicht "nur weil man Kind ist".
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