Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kindergeldverlängerung >25
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kindergeldverlängerung >25

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Precision
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 08.03.08, 20:23    Titel: Kindergeldverlängerung >25 Antworten mit Zitat

Hi Forum,

solange man sich in Berufsausbildung oder Studium befindet, kann u.U. die Bezugsdauer von Kindergeld bis über das 25. LJ hinaus verlängert werden.

Regelmäßig liegt dies vor, wenn man sich z.B. in einem Studium befindet und vorher den Wehrdienst abgeleistet hat.

Die Frage ist nun, ist eine 9 monatige Verlängerung auch möglich, wenn man während des Studiums den Dienst in einer KatS-Behörde ableistet?
Die Tatsache, dass dies einen äquivalenten Dienst darstellt, spricht dafür diesen Vorteil nutzen zu dürfen, denn ansonsten wäre die Tätigkeit in einer KatS keine äquivalente Arbeitsleistung zum Wehrdienst, genau dies soll es aber per Gesetz darstellen...


mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Studium befindet, kann u.U. die Bezugsdauer von Kindergeld bis über das 25. LJ hinaus verlängert werden.


Da soll noch einer meckern.

Aber nun zur Frage: Dies Ersatzdienste werden ja nebenher geleistet und dann auch noch über mehrere Jahre. Wehrdienst wird aber Vollzeit über 9 Monate geleistet. Der Student kann durchaus auch noch einer Nebenbeschäftigung nachgehen, der Soldat nicht.

Es hat also schon seine Richtigkeit. Ausserdem ist das s.g. Kindergeld eine steuerliche Erstattung für den Erziehungsberechtigten gedacht und nicht "nur weil man Kind ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.