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Elternunterhalt

 
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info1324
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Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 15:52    Titel: Elternunterhalt Antworten mit Zitat

Hallo!

A geht ins Pflegeheim, die Rente reicht für die monatlichen Kosten nicht aus. Der Fehlbetrag wird vom vorhandenen Vermögen ausgeglichen. Nun verschenkt A auf anraten vom Berater das Vermögen, damit die Kinder den Fehlbetrag ausgleichen müssen.

Können die Kinder dagegen etwas tun?

Wie ist die Rechtslage?

Danke!
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Schenkung geschieht und danach Bedürftigkeit besteht greift der hier

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__528.html
_________________
ausgezeichnet
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