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Ab wann kostet es Geld?

 
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UweG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 21:53    Titel: Ab wann kostet es Geld? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man bei Internetauktionshaus [Name geändert] etwas ersteigert hat, allerdings die Beschreibung nicht eindeutig war, was sich erst später herausgestellt hat.
Der Verkäufer drängt auf Abnahme und der Käufer bietet der Verkäufer an, alle Kosten zu ersetzen, wenn er den Artikel noch einmal einstellt und verkauft. Der Vekäufer lässt sich nicht darauf ein.
Wenn der Verkäufer jetzt einen Anwalt einschaltet, ab wann muss der Käufer die Anwaltskosten des Verkäufers tragen? Bereits ab dem ersten Schreiben?

Danke für Rat!
Grüße
Uwe
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ThePhil
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es zum Prozess kommt, muss afaik der die Kosten für Gericht, Anwälte, etc. übernehmen der "verloren" hat.
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UweG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 22:18    Titel: Und? Antworten mit Zitat

Wenn der Käufer sich nach dem ersten oder zweiten SChreiben des gegnerischen Rechtsanwalts bereit erklärt den Artikel doch abzunehmen, muss er dan die Arbeit des Rechtsanwalts des Verkäufers übernehmen?

Danke!
Uwe
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er die Erfüllung zuvor ernsthaft und endgültig unberechtigt verweigert hat, ja.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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