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Verfasst am: 09.03.08, 21:53 Titel: Ab wann kostet es Geld?
Hallo,
wenn man bei Internetauktionshaus [Name geändert] etwas ersteigert hat, allerdings die Beschreibung nicht eindeutig war, was sich erst später herausgestellt hat.
Der Verkäufer drängt auf Abnahme und der Käufer bietet der Verkäufer an, alle Kosten zu ersetzen, wenn er den Artikel noch einmal einstellt und verkauft. Der Vekäufer lässt sich nicht darauf ein.
Wenn der Verkäufer jetzt einen Anwalt einschaltet, ab wann muss der Käufer die Anwaltskosten des Verkäufers tragen? Bereits ab dem ersten Schreiben?
Wenn der Käufer sich nach dem ersten oder zweiten SChreiben des gegnerischen Rechtsanwalts bereit erklärt den Artikel doch abzunehmen, muss er dan die Arbeit des Rechtsanwalts des Verkäufers übernehmen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.03.08, 00:19 Titel:
Wenn er die Erfüllung zuvor ernsthaft und endgültig unberechtigt verweigert hat, ja. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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