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Jura_student_ gesucht
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 17:27    Titel: Jura_student_ gesucht Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,
da ich scheinbar nicht in der Lage bin "juristisch fundierte Antworten" zu geben, und nur "vollkommen irrelevante" Zusammenhänge zur Diskussion stelle, mich nicht mit der Materie befasse und nur "laienhaften Halbwahrheiten, die über Stammtischniveau nicht hinaus gehen" von mir gebe, würden mich doch mal andere Meinungen zu diesem Thema http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=141659 interessieren.

Der Fragesteller scheint an der Meinung von Volljuristen nicht interessiert zu sein Christmassmilie (sonst hätte ich einen von denen schon per PN um Stellungnahme gebeten), sondern wünscht folgendes:
Azzkir hat folgendes geschrieben::
Aber es gibt nun mal Probleme, die von einem juristischen Laien nicht hinreichend beantwortet werden können - und deshalb habe ich freundlich darum gebeten, ob sich nichtmal ein Jurastudent den Fall zur Brust nehmen kann.


Es wäre nett, wenn mir jemand von Euch bestätigen könnte, dass ich Recht habe Winken.

Grüße,
mitternacht.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich nicht grad im Klausurstress wäre, dann würd ich mir diesen 'Fall' mal zu Gemüte führen, auch wenn den TE vermutlich meine laienhafte Meinung ebensowenig interessieren dürfte.
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It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 18:54    Titel: Re: Jura_student_ gesucht Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Hallo Ihr Lieben,
da ich scheinbar nicht in der Lage bin "juristisch fundierte Antworten" zu geben, und nur "vollkommen irrelevante" Zusammenhänge zur Diskussion stelle, mich nicht mit der Materie befasse und nur "laienhaften Halbwahrheiten, die über Stammtischniveau nicht hinaus gehen" von mir gebe, würden mich doch mal andere Meinungen zu diesem Thema http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=141659 interessieren.
...
Es wäre nett, wenn mir jemand von Euch bestätigen könnte, dass ich Recht habe Winken.
...

Hallo mitternacht,

manche User (wie z.B. Azzkir) verstehen den Sinn des FDR nicht wirklich. Weder ist FDR zur Erledigung von Hausaufgaben oder zur Prüfungsvorbereitung dar, noch hat ein User einen Anspruch auf Antworten von einem bestimmten User. Persönlich finde ich, daß Du dich wacker geschlagen hast.

Das Internet gibt zu den Begriffen "ungeborenes Leben notstandsfähig" nicht viel her. In zwei Fußnoten wird das Thema aufgegriffen.

Tilmann Perger hat folgendes geschrieben::
...
(FN 47 - S.23)
Nach ganz herrschender Meinung kommt auch schon dem ungeborenen Leben, dem „nasciturus“, Menschenwürde zu (BVerfGE 39, 1/41; 88, 203/252). Nicht Unumstritten war die Menschenwürde des Verstorbenen, doch nach heute herrschender und zutreffender Ansicht wirkt sie über den Tod hinaus (BVerfGE 30, 173/194).
...

(FN 707 - S.115)
§ 34 StGB erkennt jedes Rechtsgut als notstandsfähig an und so auch die Rechtsgüter der Allgemeinheit wie die verfassungsmäßige Ordnung, den demokratischen Rechtsstaat oder die äußere Sicherheit Deutschlands. Vgl. Jeschek, S. 323f.; Tröndle, § 34, Rn 3.
...

Da ein Schwangerschaftsabbruch nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist, würde ich eine "Notstandsfähigkeit" bejahen.

Azzkir hat folgendes geschrieben::
Ich hätte eine kurze Frage: Ist ungeborenes Leben notstandsfähig?

Viele Fälle beschäftigen sich mit der Rettung der Mutter zu Lasten des Kindes, aber wie schaut es umgekehrt aus? Beispiel: Killer (K) fügt der im 8. Monat Schwangeren (S) eine lebensgefährliche Verletzung zu. Arzt (A) stellt fest, dass S definitiv in 2 Tagen sterben wird, allerdings könnte er das Baby in einer Notoperation noch retten – in dieser OP würde die S jedoch sofort sterben. A nimmt den Eingriff vor, S stirbt, das Baby überlebt.

Nach einhelliger Meinung besitzt das Baby keine Menschenqualität, somit gibt es auch kein notstandsfähiges RG „Leben“, das A's Tötung der S entschuldigen würde. Ganz unjuristisch, einfach nur meinem Rechtsempfinden folgenden, würde ich sagen, dass das ein unbefriedigendes Ergebnis ist. Wie verhält es sich also?

Die Frage läßt sich m.E. nicht an dem Begriff "Menschenqualität" klären, denn dann wären wir beim Darwinismus. Die Notstandsfähigkeit des ungeborenen Leben ergibt sich m.E. daher aus Art. 1 GG.

Gruß

Klaus

_____________
Edit: Vertiefend:


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 09.03.08, 19:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Cephalotus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nein lieber mitternacht, Sie sind ein ganz ganz böser! Mr. Green Mr. Green Mr. Green

Warum machen Sie sich überhaupt die Mühe, dem werten Studenten denn Ihre Meinung darzulegen? So wie ich das beurteile, gehört er wohl zu denen, die gerne ihre Meinung bestätigt haben wollen, nicht aber darauf aus sind, andere Meinungen zu hören.

Schreiben Sie doch lieber da, wo Ihre Beiträge auch geschätzt werden, Sie haben hier genug Möglichkeiten.

Zu dem Problem selber kann ich nicht viel beitragen. Alles was ich über Strafrecht mal wusste, habe ich bereits erfolgreich verdrängt. Winken

Viele Grüße,

Cephalotus
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Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Cephalotus hat folgendes geschrieben::
Nein lieber mitternacht, Sie sind ein ganz ganz böser! Mr. Green Mr. Green Mr. Green

Warum machen Sie sich überhaupt die Mühe, dem werten Studenten denn Ihre Meinung darzulegen? ...

Na, böse ist mitternacht bestimmt nicht, sondern sehr geduldig. Winken

Ich würde "Azzkir" einfach die nachfolgenden Links posten und gut ist.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.03.08, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Den zweiten Link hatte ich schon gebracht - der erste hat sich ja durch den zweiten bzw. durch die Historie mehr oder weniger "erledigt".
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Jim Panse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte hier einmal ein Lanze für Azzkir brechen, auch weil ich den für seine Anfrage verteilten roten Bewertungspunkt für nicht gerechtfertigt halte.

Der Ausgangsfall befasst sich mit einer rein rechtswissenschaftlichen Fragestellung, der man sich durch Mutmaßungen über alternative Gestaltungen, standesrechtlichen Vorgaben oder ethischen Überlegungen nicht oder nur unvollkommen nähern kann:
Ist es von der Rechtsordnung gedeckt, eine Handlung vorzunehmen (Rettung des ungeborenen Kindes), die zwingend zur Verletzung anderer, höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter führt (Leben der Mutter)? Nur wenn das Leben des ungeborenen Kindes ein dem Leben der Mutter zumindest gleichwertiges Rechtsgut ist, könnte das Handeln des Arztes über die rechtfertigenden Pflichtenkollision gerechtfertigt sein.

Auch die Juristerei arbeitet mit Gedankenspielen, um offene oder strittige Rechtsfragen pointiert herauszuarbeiten. Um es einmal zu verdeutlichen: Der Wanderer W findet an einer Bergklippe einen sich in den Boden krallenden, röchelnden Hund, der gerade von seiner Hundeleine stranguliert wird. Am anderen Ende der Leine ruft Herrchen H, ohne weiteren Halt als der Leine 20 Meter über dem Abgrund schwebend, um Hilfe. Dessen ungeachtet schneidet Wanderer W die Leine durch, um den Hund von seiner Qual zu befreien. Herrchen H überlebt den Rettungseinsatz nicht.

Von der Rechtssystematik unterscheidet sich der von Azzkir skizzierte Fall nicht von dem mit dem Hund. Während im Hundefall die Ungleichheit der Rechtsgüter (Leben des Hundes gegenüber Leben des Herrchens) aber ins Auge sticht, kann es beim ungeborenen Kind durchaus diskutiert werden.

Die Konzentration auf die juristische Kernfrage halte ich demnach nicht für ein Zeichen von Arroganz, sondern für eine saubere Herangehensweise an die Problemlösung. Der Wunsch nach Austausch mit anderen Jurastudenten ist deshalb durchaus nachvollziehbar.

Gruß
JP
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jim Panse hat folgendes geschrieben::
...
Auch die Juristerei arbeitet mit Gedankenspielen, um offene oder strittige Rechtsfragen pointiert herauszuarbeiten. ...


Hallo Jim Panse,

gegen Gedankenspiele ist im Prinzip auch nichts einzuwenden. Nur bei Gedankenspielen wie "Leben gegen Leben" kann m.E. die Emotion und das Gewissen nicht außen vor bleiben. Nach dem 11. September 2001 fanden auch in Deutschland Gedankenspiele statt, die dann in das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) gemündet sind. Die Kernfrage war auch hier "Leben gegen Leben". Das Bundesverfassungsgericht stellt dazu fest:

BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15.2.2006, Absatz-Nr. ( 38 ) hat folgendes geschrieben::
Der Staat dürfe eine Mehrheit seiner Bürger nicht dadurch schützen, dass er eine Minderheit - hier die Besatzung und die Passagiere eines Flugzeugs - vorsätzlich töte. Eine Abwägung Leben gegen Leben nach dem Maßstab, wie viele Menschen möglicherweise auf der einen und wie viele auf der anderen Seite betroffen seien, sei unzulässig. Der Staat dürfe Menschen nicht deswegen töten, weil es weniger seien, als er durch ihre Tötung zu retten hoffe.


Was heißt dies jetzt für dein Beispiel mit dem Hund?

Dies nur mal so als "Gedankenspiel" und in Bezug auf Art. 1 (III) GG.

Gruß

Klaus
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Jim Panse hat folgendes geschrieben::
Die Konzentration auf die juristische Kernfrage halte ich demnach nicht für ein Zeichen von Arroganz, sondern für eine saubere Herangehensweise an die Problemlösung. Der Wunsch nach Austausch mit anderen Jurastudenten ist deshalb durchaus nachvollziehbar.

Gruß
JP


Das mag so stimmen, ABER die Art und Weise, wie der TE seinen Wunsch geäußert hat, war schon arrogant. Und wenn der TE an einem Austausch ausschließlich mit Jurastudenten interessiert war, dann ist er im FDR definitiv falsch! Im Übrigen erwarte ich von einem angehenden Juristen ein mindestmaß an Umgangsformen (obwohl ich es beruflich bedingt eigentlich besser wissen müßte)...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
...
Das mag so stimmen, ABER die Art und Weise, wie der TE seinen Wunsch geäußert hat, war schon arrogant. Und wenn der TE an einem Austausch ausschließlich mit Jurastudenten interessiert war, dann ist er im FDR definitiv falsch! Im Übrigen erwarte ich von einem angehenden Juristen ein mindestmaß an Umgangsformen (...)...

Das Problem hat sich irgendwie gelöst.
Zitat:
Azzkir
Account gesperrt

Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 13
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Gammaflyer
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Jim Panse hat folgendes geschrieben::
Das mag so stimmen, ABER die Art und Weise, wie der TE seinen Wunsch geäußert hat, war schon arrogant. Und wenn der TE an einem Austausch ausschließlich mit Jurastudenten interessiert war, dann ist er im FDR definitiv falsch! Im Übrigen erwarte ich von einem angehenden Juristen ein mindestmaß an Umgangsformen (obwohl ich es beruflich bedingt eigentlich besser wissen müßte)...
Das mag so stimmen, ABER die Art und Weise, wie der TE seinen Wunsch geäußert hat, war schon arrogant. Und wenn der TE an einem Austausch ausschließlich mit Jurastudenten interessiert war, dann ist er im FDR definitiv falsch! Im Übrigen erwarte ich von einem angehenden Juristen ein mindestmaß an Umgangsformen (obwohl ich es beruflich bedingt eigentlich besser wissen müßte)...

Also ich habe mir das grade nochmal durchgelesen und finde es ehrlich gesagt nicht sehr glücklich, wie der ganze Thread verlaufen ist und dass der TE letztlich rausgepunktet wurde.
Die dem TE vorgeworfene Arroganz kann ich erst entdecken, nachdem er von mitternacht angeflaumt("Herzchen", "Blitzbirne") wurde, als Reaktion darauf, welche Art von Hilfe er sich erwartet(und das kann man ihm ja nicht vorwerfen). Da war es mindestens auf zwei Seiten nicht ganz so "stilvoll".
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
... Also ich habe mir das grade nochmal durchgelesen und finde es ehrlich gesagt nicht sehr glücklich, wie der ganze Thread verlaufen ist und dass der TE letztlich rausgepunktet wurde. ...

Hallo Gammaflyer,

das Ganze beruht wohl auf die unterschiedlichen Erwartungshaltungen der Diskutanten. Wenn ein Diskutant z.B. gerne seine Hausaufgaben über ein Forum erledigt haben will und der andere "wirklich nur" diskutieren möchte, dann kommen die beiden nicht zusammen.

So entsehen dann Mißverstände. Winken

Gruß

Klaus
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem an dem genannten Tread scheint mir zu sein, daß keiner der Antwortenden offenbar "weiterhelfen" wollte, sondern auf irgendein Reizwort (hier nicht Katze, wahrscheinlich "ungeborenes Leben" angesprungen ist).

Jedenfalls kam in der ersten Antwort gleich der Sehr böse -Smilie zur Anwendung. Aber wenigstens schreibt das FDR-Mitglied "Das wäre meine Meinung zu dem Thema, was ja jetzt keine juristische Meinung ist - aber da habe ich eh keine Ahnung von."

Dann kam mitternacht u.a. mit der Bemerkung
mitternacht hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Nach einhelliger Meinung besitzt das Baby keine Menschenqualität, somit gibt es auch kein notstandsfähiges RG „Leben“,
Unsinn. Der § 218 StGB steht eindeutig in der Rubrik "Straftaten gegen das Leben"; das Leben des Ungeborenen ist geschützt - erst recht im 8. Monat.


Erstens halte ich das Wort "Unsinn" nicht für so ganz angebracht. Ich habe es jedenfalls meiner Erinnerung nach noch nicht verwendet, auch nicht wenn ich der Meinung war, das der betreffenden Nutzer "Unsinn" geschrieben hat.

Außerdem hat auch dieses Wort offensichtlich zu einer Verschärfung der ganzen Sache geführt und die beiden Kontrahenden haben hier auch möglicherweise aneinander vorbeigeschrieben.

Strafrechtlich gesehen ist ein Embryo kein Mensch, andernfalls bräuchten wir den § 218 auch nicht und eine Abtreibung wäre immer strafbar, auch unmittelbar nach der Befruchtung.

M.W. maßgebend für den strafrechtlichen Schutz als "Mensch" abweichend von § 1 BGB der Beginn des Geburtsakts, d.h bei regulärem Geburtsverlauf mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen (BGHSt 32, 194 ). (Das Urteil wurde durch Azzkir auch im folgenden genannt).

Und dann kam u.a.: "Das Beispiel ist dermaßen realitätsfern und an den Haaren herbei gezogen, dass es einfach nichts taugt."

Das mag für juristische Fälle bis zum ersten Examen durchaus zutreffen, weitergeholfen hat diese Bemerkung allerdings nicht.

Azzkir hat darauf durchaus sachlich geantwortet: Ihr beiden nehmt den Sachverhalt zu moralisch/medizinisch... dabei wollte ich darauf garnicht hinaus Auf den Arm nehmen

Erstmal vorweg: Ich weiß, dass der Fall nicht gerade häufig in der Realität vorkommen dürfte, aber die Strafrechtslehre an deutschen Unis hat es sowieso nicht so mit der Authentizität ihrer Fälle Winken " und die Herkunft dieser Frage dargestellt.

Dann akm nach mehreren Postings, die sich im Wesentlichen mit der beruflichen Qualifikation der Kontrahenden befaßt die Bemerkung von mitternacht
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Azzkir hat folgendes geschrieben::
Nach einhelliger Meinung besitzt das Baby keine Menschenqualität,
Schon diese Aussage ist übrigens falsch. Vermutlich beziehst Du Dich damit auf BGB § 1: Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Das trifft jedoch keine Aussage über das Mensch-Sein (was in Anbetracht des Chromosomensatzes über jeden Zweifel erhaben ist), sondern lediglich eine Aussage über die Eigenschaften des Ungeborenen als Rechtssubjekt. Dass der ungeborene (und auch der noch nicht gezeugte) Mensch dennoch ein Erbrecht hat, muss einem Jura-Studenten ja hoffentlich nicht mehr erklärt werden.


Nein, hat sich Azzkir nicht. Denn er hat sich ausdrücklich auf BGHSt 32, 194 bezogen, und dort wird ausdrücklich auf den Beginn, nicht die Vollendung der Geburt ab, wie § 1 BGB. Allerdings ist diese Frage für den mitgeteilten Sachverhalt völlig irrelevant.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Dass der ungeborene (und auch der noch nicht gezeugte) Mensch dennoch ein Erbrecht hat, muss einem Jura-Studenten ja hoffentlich nicht mehr erklärt werden.


Auch eine Bemerkung für das FDR-Messer-Set und außerdem falsch. § 1923 BGB spricht nicht vom "Menschen" sondern von "wer".

Dieses "wer" kann man als "Leibesfrucht", "nasciturus" "Embryo" oder sonstwie bezeichnen, möglicherweise auch als "fiktiven Menschen". Ein "Mensch" ist es nicht.

Dann kam ein weiteres Posting, in dem u.a. wieder an der Fallschilderung herumgekrittelt wurde "Bei einem Film würde ich sagen: Grottenschlechte Dramaturgie!"

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Ähm, was spricht dagegen, den Handlungsverlauf etwas abzuändern, ...


Nichts, aber für einen Jurastudenten (und Azzkir hat ja sich dementsprechend geoutet und auf den gestellten Sachverhalt verwiesen) ist das unzulässig. Daher ist diese Bemerkung auch nicht weiterführend.

Dann kamen in einem nächsten Tread einige sachliche Bemerkungen, aber auch der Wunsch, die Sache an einem anderen Beispiel zu diskutieren.

Dann kam von jemand anderes der Hinweis auf das "Erlanger Baby" was hier aber eher wohl nicht paßt. Der Sachverhalt geht nun mal nicht davon aus, daß die Mutter am Leben erhalten werden kann, daran ändern auch wiederholte Hinweise nicht.

Dann kam von Azzkir u.a. die Bemerkung "Du wirfst Straf- und Zivilrecht auf einen Haufen - das ist falsch. Die Rechtsfähigkeit im BGB interessiert hier überhaupt nicht.", was m.E. richtig ist (und Jurastudenten auch ziemlich schnell eingebimst kriegen) und die Bemerkung, daß viele Antworten nicht juristisch sind. Das sind sie auch m.E. in der Tat nicht.

Und er wendet sich an andere User: "Ich fürchte wir kommen nicht zu einem Konsens. Vielleicht hat ein anderer eine Idee?"

Aber mitternacht beharrt auf seiner Theorie " Nein, ich habe lediglich Deine Äußerung hinterfragt und Dich auf diese Unstimmigkeit hingewiesen. Weiterhin finde ich es ziemlich menschenverachtend, einem ungeborenen Menschen die "Menschenqualität" abzusprechen. Von einem angehenden deutschen Juristen erwarte ich da schon deutlich mehr Sensibilität und eine wertschätzendere Wortwahl."

Das sollte man dann ggf. nicht Azzkir (der muß die Rechtsprechung berücksichtigen wie sie ist), sondern dem BGH sagen.

Aber mitternacht setzt noch eins drauf mit der Bezeichnung "Herzchen" und den Hinweis auf § 219 StGB (wobei er uns aber schuldig bleibt, wo da von einem "Menschen" die Rede ist).

Aber vielleichht sollte man direkt zu Beleidigungen greifen, was die Bezeichung "Du Blitzbirne" wohl ist.

Nun wird auch Azzkir ärgerlich, allerdings nicht beleidigend.

Und nochmals der Hinweis, sich besser nicht mehr an der Diskussion zu beteiligen: " Ja, es ist irrelevant. Dass du nicht wahrhaben willst, dass du ständig vom eigentlichen Thema (Hast du die Überschrift des Threads gelesen?) ablenkst und fortwährend versuchst, den Fall umzuändern, nur damit er "besser" ist, interessiert mich ungefähr so viel wie der berühmte Sack Reis aus China. Deine Frage möchte ich mit einer Gegenfrage beantworten: Wie wäre es, wenn du dich schlichtweg enthältst?" und "Ich bitte dich noch einmal inständig, dich von diesem Thread fernzuhalten. Es ist nett, dass du dir die Mühe gibst, dich mit diesem Thema auseinander zu setzen, aber leider bin ich nach deinen Antworten regelmäßig genauso schlau, wie vorher."

Das geht nicht nur ihm so.

Dann kommt eine weitere Userin hinzu und schreibt: "Wenn du so stilvoll diskutieren moechtest, weshalb hast du deine Frage dann nicht mit Kommilitionen oder deinen Profs besprochen, sondern in einem oeffentlichen Forum zur Diskussion gestellt?"

Was soll man dazu sagen? Vielleicht hat er auch auf qualitative Antworten in einem öffentlichen Forum gehofft. Ist er da im FDR falsch?

Nanach wird auf die Medikette (wohl Juriquette gemeint). Da steht dann allerdings wirklich: "Nicht alle, die mitdiskutieren, sind wirklich die Experten, für die sie sich halten."

Und: "Hier darf jeder mitdiskutieren, solange er sich an einige Grundregeln haelt, die dir anscheinend nicht bekannt sind."

Gegen welche Grundregeln hat er verstoßen. Allenfalls sehe ich Verstöße von Leuten, die es besser wissen müßten.

Dieser Beitrag: "Ich finde es gut und richtig, dass sich juristische Laien (im Übrigen, betrachte ich mich als nichts anderes) hier austauschen können. Aber es gibt nun mal Probleme, die von einem juristischen Laien nicht hinreichend beantwortet werden können - und deshalb habe ich freundlich darum gebeten, ob sich nichtmal ein Jurastudent den Fall zur Brust nehmen kann. Nicht mehr, nicht weniger. Dies als Standesdünkel zu missdeuten ist völlig absurd und unangebracht.

Das man deshalb gleich auf eine derart disqualifizierende Art und Weise von mitternacht unter Beschuss genommen wird, entzieht sich meinem Verständnis von einem respektvollen Miteinander. Aber dazu sagen die "grundlegenden Forenregeln" nichts, hm?" kann es eher nicht sein.

Dafür wird er dann verhöhnt: " Ach du armes Opfer Kopf-Streichel-Smilie Kopf-Streichel-Smilie "

Messer-Set?

Kennzeichnend für einen rabulistischen Diskutierstil ist dann auch mitternachts Bemerkung zu dem Wort "disqualifizierend".

Dann wird noch etwas von zwei Usern nachgetreten.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
da ich scheinbar nicht in der Lage bin "juristisch fundierte Antworten" zu geben, und nur "vollkommen irrelevante" Zusammenhänge zur Diskussion stelle, mich nicht mit der Materie befasse und nur "laienhaften Halbwahrheiten, die über Stammtischniveau nicht hinaus gehen" von mir gebe, .....


Das würde ich nach der Signatur (die ich lese) fast angenommen haben: "Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld."

P.S. Und auch hier wird nachgetreten: "Wenn ein Diskutant z.B. gerne seine Hausaufgaben über ein Forum erledigt haben will ..."

Woraus ergibt sich das nun wieder?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Redfox, für die Mühe.
Offensichtlich bin ich nicht der einzige, dem der Ablauf in diesem Thread nicht gefallen hat.
_________________
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Kobayashi Maru
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

@Redfox und Jim Panse:
Auch hier fehlt mir mal wieder der "Daumen-hoch-Smiley"!

Ich habe den Thread die Zeit über lesend verfolgt, die Angriffe auf Azzkir kann ich nicht nachvollziehen. Der TE hat klar und deutlich gesagt, was er möchte: Antworten bzw. eine Diskussion mit Jurastudenden bzw. Juristen. Ich halte dies keineswegs für arrogant. Von den mitdiskutierenden juristischen Laien hätte ein Hinweis genügt, daß das FDR womöglich das falsche Forum ist. Der moralischen Belehrungen hätte es nicht bedurft, sie waren vollkommen überflüssig. Auch ein "verdienter Forianer" darf wohl mal von einem "Neuling" darauf hingewiesen werden, daß seine Beiträge zur juristisch Lösung des Problemes (und nur darum wurde gebeten) nichts beitragen. Den neuen user deswegen mit Rotbewertungen aus dem Rennen zu werfen, zeugt von wenig Stil. Man kann juristische Probleme, wie sie im Studium gang und gäbe sind, nun mal nicht mit allgemeiner Lebenserfahrung und persönlichen Befindlichkeiten lösen. Dies hat Azzkir zu Recht bemängelt.
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