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Nehmen wir mal an, es gäbe da einen Rechtsanwalt, der aus einer (letztlich abgewendeten - aber das ist nicht so wichtig) Räumungsklage noch Gelder diesbezüglich zu beanspruchen hat.
Der Betrag ist praktisch genauso hoch wie der geschuldete Mietbetrag und man ist etwas unsicher, ob das alles so rechtens ist und fragt nach, wie sich die Summe denn zusammensetzen würde.
Darauf erhält man eine Aufstellung, die nur von Fachtermini wimmelt: 5%-Punkte über Basiszins, ZV-Geb. §§ 2 etc., GVZ-Kosten und weitere.
Inwiefern ist eigentlich ein Anwalt verpflichtet, diese für einen Laien unverständlichen Bezeichnungen zu erläutern?
Oder kann es jemandem zugemutet werden, selbst darüber Recherchen anzustellen, was diese Ausdrücke im Einzelnen bedeuten? (z.B. davon ausgehend, dass jemand kein Internet hat und/oder sich nun schon aus Kostengründen nicht unbedingt an einen "eigenen" Rechtsanwalt wenden will.)
Die Richtigen für diese Frage finden sich im Unterforum Anwaltsrecht - verschiebibert! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Darauf erhält man eine Aufstellung, die nur von Fachtermini wimmelt: 5%-Punkte über Basiszins, ZV-Geb. §§ 2 etc., GVZ-Kosten und weitere.
Inwiefern ist eigentlich ein Anwalt verpflichtet, diese für einen Laien unverständlichen Bezeichnungen zu erläutern?
Gegenfrage:
Wäre ein Anwalt verpflichtet, einem Schuldner mit dem IQ eines typischen GZSZ-Zuschauers eine Nachhilfe in Bankbegriffen ("Basiszins"), Jura ("Zwangsvollstreckung") und Computertechnik ("Faxgebühren") zu erteilen?
Müßte eine Werkstatt einem Schuldner eine Schulung in Motortechnik geben, damit dieser nachvollziehen kann, ob die ausgeführten Arbeiten auch wirklich notwendig waren? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anwaltsrechnung sind so detailiert aufgebaut, weil der Gesetzgeber es eben so genau will, um diese transparent zu machen. Aus Sicht des Anwaltes würde als Rechnung auch nur ein einzelner Endbetrag ausreichen.
Die verwendeten Vorschriften verweisen auf das RVG (2, 14 RVG, einzelne Gebührenvorschriften gem. VV RVG). _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 16.11.2006 Beiträge: 26 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.03.08, 22:01 Titel: Hm....
Danke soweit erst einmal für die Antworten.
Zitat:
Wäre ein Anwalt verpflichtet, einem Schuldner mit dem IQ eines typischen GZSZ-Zuschauers eine Nachhilfe in Bankbegriffen ("Basiszins"), Jura ("Zwangsvollstreckung") und Computertechnik ("Faxgebühren") zu erteilen?
Ich will niemanden zu Unrecht beleiden, aber zumindest ein großer Teil der Schuldner HAT den IQ eines GZSZ-Zuschauers. Wäre er schlauer, hätte er nicht unbedingt Schulden - die in der heutigen Zeit ja doch immer häufiger aus Unwissenheit und Naivität resultieren. Sicher ist das nicht zwangsläufig eine Frage der Bildung, aber hängt wohl mehr als oft damit zusammen.
Davon abgesehen gab es seinerzeit in meiner Ausbildung im Einzelhandel einen Grundsatz, welcher der optimalen Betreuung von Kunden zu Gute kommen sollte: "Gehe grundsätzlich davon aus, dass der Kunde dumm ist und setze niemals Wissen voraus. Ergründe es im Gespräch."
So wird (in allen Service-Bereichen) vermieden, dass der "Kunde" sich überfordert fühlt, Missverständnisse auftreten, unangemessenes Verhalten wird reduziert wie auch die Zeit der Bearbeitung durch unnötige Nachfragen.
Gut: Das Verhältnis Rechtsanwalt der Gegenseite zu Schuldner ist ein kausal anderes. Aber die Nutzung von Abkürzungen aus einem für die Allgemeinheit nicht gängigen Bereich kompliziert die Dinge doch nur und zieht die Sache durch Nachfragen in die Länge.
Womit dem Gläubiger ja auch nicht geholfen ist.
Ich persönlich habe beispielweise seit 25 Jahren lediglich ein Girokonto, nie anderweitig mit Banken zu tun gehabt und kann mit dem Begriff 5%-Punkte über Basiszins auch nichts anfangen.
Heutzutage gibt es schließlich auch Textbausteine. Es muss keine Sekräterin mehr die Erklärungen immer wieder neu tippen.
Zitat:
Müßte eine Werkstatt einem Schuldner eine Schulung in Motortechnik geben, damit dieser nachvollziehen kann, ob die ausgeführten Arbeiten auch wirklich notwendig waren?
Nein, lediglich in einfachen und allgemeinverständlichen Worten erklären, was warum gemacht wurde. Die Nutzung von Fachtermini wird heute so oft angewandt, um dem "Kunden" das Gefühl von Seriösität zu vermitteln. Gleichfalls ihn aber auch durch nicht halbwegs nachvollziehbare Vorgänge übers Ohr zu hauen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen aus reiner Bequemlichkeit sagen: "Ach herrje, davon verstehe ich doch nichts, ich zahle - wird schon richtig sein."
Davon leben gerade KFZ-Werkstätten, Reparaturservices und besonders Anwälte (Stichwort: Abmahnungen) inzwischen sehr gut.
Mir wären jetzt zuerst mal die Abkürzungen aufgefallen, zum Beispiel:
Was ZV ist, konnte ich spontan auch nicht ergründen und ich zähl mich nun nicht zum Soap-Klientel, was btw übrigens auch nicht pauschal dumm ist.
Der Begriff Zwangsvollstreckung (laut Posting von M.A.S.) ist dann schon nochmal was anderes und die siebzehn Tastenanschläge mehr schafft man auch in ein paar Sekunden bzw. fügt sie gleich in die Textbausteine ein. Das sollte also nicht das Problem sein.
Zitat:
Davon abgesehen gab es seinerzeit in meiner Ausbildung im Einzelhandel einen Grundsatz, welcher der optimalen Betreuung von Kunden zu Gute kommen sollte: "Gehe grundsätzlich davon aus, dass der Kunde dumm ist und setze niemals Wissen voraus. Ergründe es im Gespräch."
So wird (in allen Service-Bereichen) vermieden, dass der "Kunde" sich überfordert fühlt, Missverständnisse auftreten, unangemessenes Verhalten wird reduziert wie auch die Zeit der Bearbeitung durch unnötige Nachfragen.
Ich trau mich jetzt - trotz dem, dass ich bisher einigermaßen anwaltsfrei durchs Leben gekommen bin aber eben aus Erfahrung, dass jede Berufsgruppe solche und solche hat - einfach mal zu sagen, dass es sicher service- und kundenorientierte Anwälte gibt, die sich als Dienstleister verstehen und über den Berufstellerrand hinaus auch so handeln, aber auch solche, die in dem Bereich vielleicht noch etwas üben müssen/sollten, denn - siehe weiter unten...
Zitat:
ch möchte nicht wissen, wie viele Menschen aus reiner Bequemlichkeit sagen: "Ach herrje, davon verstehe ich doch nichts, ich zahle - wird schon richtig sein."
Das kenne ich auch aus dem Bekanntenkreis.
Solche Erfahrungen beeinflussen im Übrigen auch das Image der ganzen Branche, also auch der kundenorientierten Anwälte. Insofern müsste/sollte/dürfte es auch in deren Interesse sein, sowas nicht einfach als "Wenn der Mandant bzw. mein Gegenüber zu blöd ist, ist es sein Problem." abzutun.
Nichtsdestotrotz kann man als Mandant bzw. Gegenseite beim Rechnungsteller ja nachfragen. Oder gilt das dann etwa als kostenpflichtiges Beratungsgespräch?
Anmeldungsdatum: 16.11.2006 Beiträge: 26 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.03.08, 23:31 Titel: ...
Hallo Rena,
danke für deinen Beitrag.
Zitat:
Der Begriff Zwangsvollstreckung (laut Posting von M.A.S.) ist dann schon nochmal was anderes.
Eben: Laut M.A.S. Ich hatte nie gesagt, dass dieser Begriff nicht verstanden würde und ihn auch meinerseits gar nicht erwähnt.
Zitat:
Nichtsdestotrotz kann man nachfragen ...
Natürlich. Ich spiele damit auch nur auf einen möglicherweise vermeidbaren Zeitverzug an, durch den eventuell zusätzliche Kosten entstehen, die dem Schuldner aus rein fehlender Sachkenntnis aufgebürdet werden könnten.
Hallo Felix,
bevor wir uns da missverstehen ... wir sind in unserer Meinung ja recht nah beieinander.
Hatte schon gelesen, dass in deinem Beitrag ZV genannt wurde und M.A.S. sich wunderte, warum Zwangsvollstreckung nicht verstanden wurde.
Sorry, wenn das missverständlich rüber kam.
Und auch ansonsten bin ich natürlich dafür, vermeintlich gemütliche Wissens-Elfenbeintürmchen (übrigens in allen Berufsgruppen und Lebensbereichen) abzureißen - wollte jedoch auch sagen, dass vermutlich nicht alle Anwälte in einem solchen sitzen.
Darüber hinaus - um mich nochmal zu wiederholen - dass Image (auch wenn noch so "recht" gehandelt wird) in den eigenen Reihen generiert wird und auch nur aus diesen heraus beeinflusst werden kann. Nicht im Kundenkreis, da entstehen nur die Auswirkungen.
Also sind wir gar nicht so weit voneinander weg. Zumindest bzgl. der "erwünschten" und m.E. auch sinnvolleren Vorgehensweise, nicht dass es nicht zulässig wäre, sich (sofern rechtsgemäß) in Kreuzworträtselabkürzungen auszutoben. Wir haben's aber vermutlich unterschiedlich ausgedrückt.
Ob Rückfragen Geld kosten? Weiß ich nicht, in Einzelfällen vielleicht schon. Jedenfalls Zeit - den Anwalt und den Kunden. Und Rückfragen lassen sich durch Klarheit in der Tat vermutlich oft vermeiden.
Grüße
Rena
... übrigens selbstständiger Dienstleister in einem ganz anderen Bereich und ich weiß gut, wovon du sprichst. In der freien Wirtschaft lebt man u.a. von Transparenz, Klarheit und Service. Denn das Know How haben viele...
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