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zb
wer bezahlt die Anwaltskosten / der Mensch muss ja auch von was leben / fg
zb
Pers G hat streß mit Pers M /// nicht wie immer A gegen B
Herr G geht zum Anwalt und , Anwalt schreibt Briefchen weil M sich nicht richtig verhalt
Herr M verhält sich rechtswidrig, wer bezahlt den Brief vom Anwalt
G oder M
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.03.08, 23:08 Titel:
Erst mal zahlt G - Motto "Wer die Musik bestellt..."
Ob G einen Erstattungsanspruch gegen M hat, ist dann eine Einzelfallfrage. "Verhält sich rechtswidrig" ist noch zu allgemein. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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