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kann mir jemand erklären welche Instrumente es gibt um schwächere Vertragspartner zu schützen?
In der letzten Vorlesung wurde z.B. diskutiert, dass sich Juristen bzw. Gerichte in bestimmten Fällen einmischen um nicht so sehr gut informierte Vertragspartner zu schützen.
Kann mir jemand dazu einen Link geben oder was sagen?
Erlaube mir einfach mal an dieser Stelle an Otto von Gierke anzuführen...Link
Zitat:
Wir brauchen aber auch ein Privatrecht, in welchem trotz aller Heilighaltung der unantastbaren Sphäre des Individuums der Gedanke der Gemeinschaft lebt und webt. Schroff ausgedrückt: in unserem öffentlichen Recht muß ein Hauch des naturrechtlichen Freiheitsraumes wehen und unser Privatrecht muß ein Tropfen sozialistischen Öles durchsickern ...
Für mich eine der Sternstunden meines Studiums und ein Schlüssel zum verständnis des BGB *schwärm*
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.03.08, 12:48 Titel:
Die Aussage des Herrn von Gierke ist wohl schon etwas älter, zwischenzeitlich ist das Privatrecht von sozialistischen Öl duchzogen
Sozialistisch wohl im Sinne von staatlicher Einschränkung der Vertragsfreiheit.
Die neuen Regelungen für Versicherungs- und Bankenvermittler z.B., das Widerrufsrecht im Fernabsatz usw. stellen Beispiele da für den Schutz des schwächeren Vertragspartners (der hier hauptsächlich als verblödeter und unmündiger Bürger definiert wird ) _________________ ausgezeichnet
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