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Verfasst am: 10.03.08, 17:58 Titel: als betreuender Sohn Schenkung vor Erbschaft
Wie sehen die Möglichkeiten aus, wenn ich als betreuender Sohn (von Amtsgericht bestellt) eine Schenkung aus Barvermögen meines Vaters erhalten möchte, um eigenes Haus schuldenfrei zu machen.
Vor der Betreuung wurde mehrmals darüber gesprochen, dass er mir eine Summe als Schenkung zukommen lassen möchte! ... habe bereits in 2004 50T€ erhalten (für Haus)
Mein Vater ist im Pflegeheim (betreutes Wohnen) - Pflegestufe 2 - seit Sommer 07 - Alzheimer Demenz - überwiegend verwirrt
Das Amtsgericht (Rechtspfleger) wäre wohl die erste Anlaufstelle, nur möchte ich mich nicht dorthin wenden, wenn es keinerlei Aussicht auf Erfolg verspricht!
... das würde bedeuten, auch wenn mein Vater in einigen "klaren" Momenten dies (Schenkung) befürworten würde, hätte ich keinerlei Chance?
... auch unter dem Aspekt, dass seine monatlichen Bezüge (Rente, Zusatzrente, Einkünfte) in jeglicher Situation ausreichen würden, um eine monatliche Versorgung (im Heim - auch wenn evtl. Pflegestufe 3!) sicherzustellen!
... das würde bedeuten, auch wenn mein Vater in einigen "klaren" Momenten dies (Schenkung) befürworten würde, hätte ich keinerlei Chance?
Nein, das steht nicht im Ermessen des Vaters, sondern muss vom VG genehmigt werden.
Zitat:
.. auch unter dem Aspekt, dass seine monatlichen Bezüge (Rente, Zusatzrente, Einkünfte) in jeglicher Situation ausreichen würden, um eine monatliche Versorgung (im Heim - auch wenn evtl. Pflegestufe 3!) sicherzustellen!
Wie das VG entscheidet, kann man nicht voraussehen.
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