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als betreuender Sohn Schenkung vor Erbschaft

 
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asritd hedwig
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 17:58    Titel: als betreuender Sohn Schenkung vor Erbschaft Antworten mit Zitat

Wie sehen die Möglichkeiten aus, wenn ich als betreuender Sohn (von Amtsgericht bestellt) eine Schenkung aus Barvermögen meines Vaters erhalten möchte, um eigenes Haus schuldenfrei zu machen.

Vor der Betreuung wurde mehrmals darüber gesprochen, dass er mir eine Summe als Schenkung zukommen lassen möchte! ... habe bereits in 2004 50T€ erhalten (für Haus)

Mein Vater ist im Pflegeheim (betreutes Wohnen) - Pflegestufe 2 - seit Sommer 07 - Alzheimer Demenz - überwiegend verwirrt

Das Amtsgericht (Rechtspfleger) wäre wohl die erste Anlaufstelle, nur möchte ich mich nicht dorthin wenden, wenn es keinerlei Aussicht auf Erfolg verspricht!

Vielen Dank

!
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 19:33    Titel: Re: als betreuender Sohn Schenkung vor Erbschaft Antworten mit Zitat

Die Schenkung wird vermutlich nicht vom VG genehmigt.
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asritd hedwig
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort!

... das würde bedeuten, auch wenn mein Vater in einigen "klaren" Momenten dies (Schenkung) befürworten würde, hätte ich keinerlei Chance?

... auch unter dem Aspekt, dass seine monatlichen Bezüge (Rente, Zusatzrente, Einkünfte) in jeglicher Situation ausreichen würden, um eine monatliche Versorgung (im Heim - auch wenn evtl. Pflegestufe 3!) sicherzustellen!
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

asritd hedwig hat folgendes geschrieben::
Danke für die schnelle Antwort!

... das würde bedeuten, auch wenn mein Vater in einigen "klaren" Momenten dies (Schenkung) befürworten würde, hätte ich keinerlei Chance?

Nein, das steht nicht im Ermessen des Vaters, sondern muss vom VG genehmigt werden.

Zitat:
.. auch unter dem Aspekt, dass seine monatlichen Bezüge (Rente, Zusatzrente, Einkünfte) in jeglicher Situation ausreichen würden, um eine monatliche Versorgung (im Heim - auch wenn evtl. Pflegestufe 3!) sicherzustellen!

Wie das VG entscheidet, kann man nicht voraussehen.
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asritd hedwig
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

... demnach hätte eine diesbezügliche Anfrage beim VG keinen Sinn bzw. die Aussichten tendieren gleich null!

... Mein Rechtspfleger würde mich nach einer solchen Anfrage als geldgierig einstufen! ... und die weitere Zusammenarbeit wäre danach belastet!


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