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Direktoratsverweis droht, Anwalt einschalten?

 
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Kjnaro
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 00:05    Titel: Direktoratsverweis droht, Anwalt einschalten? Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen ein Schüler trinkt auf einer Klassenfahrt einen zuviel, kommt nicht mehr in eine Disco und wird auf dem Rückweg zur Jugendherberge von der Polizei aufgegriffen und nach Hause gebracht. Dort angekommen wird er übergeben, zerstörrt allerdings im betrunkenen Zustand eine Klobrille. Dieser wird allerdings sofort bezahlt. Das alles passiert am letzten Abend der Klassenfahrt, der Schüler wird nicht nach Hause geschickt.
Nach Ende der Klassenfahrt wird er dazu aufgefordert eine Stellungnahme dazu abzugeben wo er den Alkohol konsumiert hat. In der Herberge oder woanders. Nun steht aber in der Herbergsordnung dass kein Alkohol erlaubt ist. Wäre es ratsam zwecks Verweigerung der Aussage einen Anwalt als rechtlichen Beistand einzuschalten? Und gibt es Erfahrungen zu den Reaktionen der Schule in solchen Situationen?

mit freundlichen Grüßen,
Kjnaro

PS: Bundesland Bayern
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 02:17    Titel: Re: Direktoratsverweis droht, Anwalt einschalten? Antworten mit Zitat

Kjnaro hat folgendes geschrieben::
Hallo,

mal angenommen ein Schüler trinkt auf einer Klassenfahrt einen zuviel,
nur einen? Oder doch ein paar mehr?
Zitat:
kommt nicht mehr in eine Disco
Sollte er in die Disco (Treffpunkt?) oder wollte er und man ließ ihn nicht?
Zitat:
und wird auf dem Rückweg zur Jugendherberge von der Polizei aufgegriffen und nach Hause gebracht. Dort angekommen wird er übergeben,
kann nicht mehr selber laufen, oder erbricht sich? Klingt beides nicht sehr vorteilhaft. Ist der Knilch denn wenigstens volljährig? Oder nicht mal das? Der Termin spricht eher für den Skikurs 7./8. Klasse Frage
Zitat:
zerstörrt allerdings im betrunkenen Zustand eine Klobrille. Dieser wird allerdings sofort bezahlt.
Das ist ja wohl das Mindeste, was man verlangen kann. Von einer Entschuldigung lese ich hier aber nichts.
Zitat:
Das alles passiert am letzten Abend der Klassenfahrt, der Schüler wird nicht nach Hause geschickt.
Vermutlich nur mit Rücksicht auf die Eltern; Kostenvermeidung. Oder der Schüler war derart zugedröhnt, dass er nicht mehr reisefähig war. Diese Tatsache als solche besagt gar nichts.
Zitat:
Nach Ende der Klassenfahrt wird er dazu aufgefordert eine Stellungnahme dazu abzugeben wo er den Alkohol konsumiert hat. In der Herberge oder woanders. Nun steht aber in der Herbergsordnung dass kein Alkohol erlaubt ist. Wäre es ratsam zwecks Verweigerung der Aussage einen Anwalt als rechtlichen Beistand einzuschalten?
Das scheint mir so, als hätte der Schüler da was nicht richtig verstanden. Die Aussage kann man einfach so verweigern, dafür braucht man keinen Anwalt. Hat der Knabe denn keine Eltern, die für ihn sprechen könnten? Der Anwalt kann auch nichts daran ändern, dass der Schüler jede Menge Mist gemacht hat. Abgesehen davon ist anwaltliche Vertretung vor einem Disziplinarausschuss (tagt der?) nicht zulässig, da gibt's ein Urteil vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Und ein Verstoß gegen die Hausordnung wäre im Vergleich zum "Rest" nur eine (weitere) Kleinigkeit.
Zitat:
Und gibt es Erfahrungen zu den Reaktionen der Schule in solchen Situationen?
Ein Direktoratsverweis wäre meiner Meinung nach eine ziemlich "schlappe" Strafe. Angemessen wäre mindestens die Androhung der Entlassung; und bei der nächsten Fehlleistung käme dann tatsächlich die Entlassung. "Anwalt holen wollen" und "Aussage verweigern" kommt gar nicht gut, "Einsicht" und "Entschuldigung" oder gar "tätige Reue" könnte eher für den Schüler sprechen. Schließlich soll der Schüler noch erzogen werden (oder so ähnlich ...)

Ach so, die Rechtslage ist nachzulesen im BayEUG Art. 86 - die neueste Version (2007 - wenn ich mich richtig erinnere) finde ich momentan nicht im Netz; auf der Seite des Kultusministeriums ist immer noch die von 2000.
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 11:39    Titel: Re: Direktoratsverweis droht, Anwalt einschalten? Antworten mit Zitat

Kjnaro hat folgendes geschrieben::
Und gibt es Erfahrungen zu den Reaktionen der Schule in solchen Situationen?


Kommt sehr auf die Besetzung des Disziplinarausschusses und die Laune des Rektors an. Eines dürfte aber klar sein: Es gibt richtig Ärger: Die beliebte Methode von Schülern, angerichtete Schäden direkt vor Ort zu bezahlen, damit Mama und Papa daheim keine Rechnung bekommen, hilft in solchen Fällen nichts mehr (Eigene Erfahrung aus inzwischen so um die dreißig geleiteten Besinnungstagen...).

Gruß,

katmai.
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