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Hund beißt Mann
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.03.08, 20:07    Titel: Hund beißt Mann Antworten mit Zitat

Angenommen, ein großer Hund kommt aufgrund eines technischen Defektes unbeaufsichtigt frei und ergeht sich mal eben vor der Tür.

Zufällig begegnet ihm der Halter eines anderen großen Hundes, der gerade Gassi gehen will. Der freilaufende Hund beißt den Mann ins Bein. Keine Zeugen.

Eindeutige Sache - wenn da nicht eine Vorgeschichte wäre.

Täter Hund hat einen tadellosen Ruf, ist wohl erzogen, menschenfreundlich, kindersicher und erfreut sich allgemein großer Beliebtheit.

Opfer Mensch's Ruf ist nicht so dolle. Er neigt zur Gewalttätigkeit (ist möglicherweise deswegen schon polizeiauffällig geworden - "Jedenfalls hat es nicht den Falschen getroffen") und ergeht sich bei Konflikten gern in wüsten Beschimpfungen.

Opfer Mensch hat Täter Hund in der Vergangenheit bei drohenden Auseinandersetzungen unter den Hunden mehrfach massiv getreten, drohte an, ihn endgültig "wegzutreten" und bedrohte auch den Halter mit körperlicher Gewalt, der sich deswegen schon mal an die Polizei wandte.

Opfer Mensch behauptet, Täter Hund habe ihn gebissen, ohne dass er ihn provoziert oder in sonstiger Weise Anlass zu einem solchen Verhalten gegeben hätte. Täter's Halter hält das für unwahrscheinlich und unterstellt aufgrund der bisherigen Erfahrungen zumindest vorsätzlichen Tretversuch.

Frage: wie verhält es sich mit der Haftung?
Eindeutig - und ggf. auch durch Wesenstest o.ä. nachweisbar - scheint zu sein, dass das Opfer die speziellen Animositäten des Täters ausschließlich und speziell ihm gegenüber durch nachhaltige Bemühungen selbst verursacht hat.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Lilie
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Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 12.03.08, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn es den "Richtigen" getroffen hat, und das Opfer den Hund höchstwahrscheinlich provoziert hat, denke ich leider, daß es trotzdem Schuld des Halters vom Täterhund ist, da man dafür sorgen muss, daß der Hund (egal wie lieb er sonst ist) das Grundstück nicht ohne Beaufsichtigung verlassen kann. Traurig
_________________
Gruß, Lilie
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.03.08, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Begründung?

Der Schaden besteht im Biss auf einen Menschen.
Was ist die Schadensursache?

Wenn die Schadensursache der Defekt ist, durch den der Hund entweichen konnte, so ist entweder der Hund bissig, also gefährlich - und das ist nicht der Fall - oder es handelt sich um die übliche Unberechenbarkeit eines Tieres.

In diesem Falle hätte der Schaden jeden treffen können, der zufällig vorbei gekommen wäre.

Ist das der Fall oder ist ursächlich für diesen speziellen Schaden das Verhalten des Opfers?

Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter, weil von einem Tier grundsätzlich eine Gefahr ausgehen kann.

Nach durchgängiger Rechtssprechung haftet der Tierhalter jedoch nicht oder zumindest nicht voll, wenn der Geschädigte den Schaden mit verursacht hat. Klassisches Beispiel: Hundehalter greift aus Sorge um seinen Hund in einen Hundekampf ein und wird gebissen. Darf man nicht, ergo verminderte oder gar keine Haftung des Halters des Täters.

Ein Hund wird behandelt wie eine Sache. Diese Sache hat die allseits bekannte Eigenschaft, Schaden zu verursachen, wenn man sie beschädigt oder dazu ansetzt. Insofern ist das ähnlich einer Badezimmersteckdose: kann man auch nicht den Wohnungsbesitzer oder das E-Werk verantwortlich machen, wenn man morgens mit halb geschlossenen Augen den Finger reinsteckt und nen Schlag bekommt.

In der Rechtssprechung habe ich nichts vergleichbares gefunden, insofern bin ich mir da nicht schlüssig.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Lilie
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Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 12.03.08, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke auch, daß es immer an der Situation liegt.
_________________
Gruß, Lilie
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 12.03.08, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es denn mit den Beweismöglichkeiten aus? Ich denke mal so:

a) Unbeaufsichtigter und freilaufender Hund hat im öffentlichen Raum einen Menschen gebissen. Der wird das wohl aufgrund von Verletzungsspuren nachweisen können.

b) Der Hundehalter war nicht anwesend und Zeugen für den Vorfall gibt es auch keine.

Somit handelt es sich bei der Annahme, daß der Geschädigte es provoziert hat, gebissen zu werden, um eine reine Vermutung, die nicht belegt werden kann.

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.03.08, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, Zeuge Nr. 1 ist erst mal der Hund. Das ist so einer von der Sorte Großstadthund, die seit Jahren überall herum liegen, die jeder kennt und streichelt, die überall Leckerchen abkassieren, stundenlang mit fremden Kindern Stöckchen spielen, die also quasi zum Inventar gehören.

Dass der Halter sich wg Bedrohung an die Polizei gewandt hatte, dürfte wohl auch noch irgendwo notiert sein.

Dass Aggressivität und Gewalttätigkeit dem Opfer nicht wesensfremd sind, ist deswegen anzunehmen, weil die Aussage "jedenfalls hat es nicht den Falschen getroffen" von einem nicht gerade jungen und rangniedrigen Polizisten stammt.

Vom Opfer angegangen wurde nicht nur der Halter, sondern auch einer seiner Angehörigen.

Der Biss ist natürlich nachweisbar, wenn er auch nach den Forderungen nicht allzu schwer gewesen sein kann.

Worum es mir geht, es gibt ja nun recht aggressive Hundehalter. Die drehen einfach durch, wenn ihr Hund von einem anderen mal schief angeguckt wird oder in arttypischer, völlig harmloser Weise angemacht wird. Ich selbst habe schon alte Frauen mit Schirmen schlagen sehen, was die immer erst machen, wenn die Hunde längst wieder auseinander sind, meinen Hund wollte eine Frau mal mit Pfefferspray einsprühen, weil er - an der Leine, wohlgemerkt - zurückgebellt hatte, als ihr Pudel Anstalten machte, auf ihn los zu gehen, am schlimmsten aber sind Männer, und das schlimmste, was ich mal erlebt habe ist, dass ein Mann mich fast umgerissen und mir dabei die Kapuze abgerissen hat, weil mein Hund auf seinem mal eben 2 Sekunden aufritt; wobei ich ihn dann fragte, ob er sie eigentlich noch alle hätte, mich in Gegenwart meines Schäferhundes körperlich anzugreifen. Nun ist mein Köter auch so ein ganz friedlicher Großstadthund, aber so was kann auch mal ins Auge gehen. Es gab auch mal einen älteren Mann bei uns, den nur die Drohung mit einer Strafanzeige davon abbrachte, nicht mehr zum Gassi gehen ein großes Messer mitzunehmen, mit dem er den Hund, ggf. auch seinen Halter abstechen wollte, der sich ggf. seinem Kleinhund bedrohlich nähern würde. Hier und da gelangen gewalttätige Hundehalter bei uns auch schon mal zu zweifelhaften Zeitungsehren. Also, ich denke, da mal eins juristisch auf die Mütz zu geben, das kann nicht ungesund sein.

Bei einem isolierten Einzelfall, wo Opfer und Täter zuvor nie etwas miteinander zu tun gehabt hätten, wäre das gewiss so gut wie unmöglich. Aber das ist hier ja nicht der Fall. Alles zusammen im Kontext gesehen erscheint doch recht schlüssig.

Letztlich wird es wohl darauf ankommen, was die Versicherung dazu sagt, ob sie zahlen oder ein Prozessrisiko eingehen will. Letzteres würde ich eigentlich begrüßen, denn auch die Erkenntnis, dass man seine Pfoten nicht in harmlose und artgerechte hündische Kommentkämpfe zu stecken hat, spricht sich ja nicht wegen der richtigen Antwort im Sachkundetest herum - dat interessiert im Zweifel keinen Halter mit 'Heilix-Blechle-Mentalität', sondern wenn anhand beispielhafter Fälle in der Zeitung steht, dass man dann ggf. sogar sämtliche Schadensersatzansprüche verliert, wird man dabei gebissen.
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Grüße,
Abrazo
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 06:51    Titel: Re: Hund beißt Mann Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::


Zufällig begegnet ihm der Halter eines anderen großen Hundes, der gerade Gassi gehen will. Der freilaufende Hund beißt den Mann ins Bein. Keine Zeugen.



gibts denn wenigstens forensische beweise? ansonsten auf die versicherung vertrauen. die weisen ja auch mal gerne unberechtigte ansprüche ab. Winken
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Aileen
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 18:52    Titel: ! Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich denke, daß der Halter des Hunde haftbar ist.
Selbst ein gebissener Einbrecher hat den Biß durch sein Verhalten provoziert und trotz alledem ist unsere Rechtsprechung in Deutschland so bescheuert und der Halter des Hundes muß zahlen.

Wenn z.B. jemand auf der Pferdekoppel den Zaun durchschneidet oder das Stromgerät ausschaltet, die Pferde laufen auf die Straße und kommt zum Schaden, ist der Halter der Pferde haftbar, insofern kein Täter ermittelt werden kann.

In dem o.g. Fall spielt es also keine Rolle, ob der Typ den Biss nun provoziert hat oder nicht...es gab in diesem einen Fall keine Zeugen dafür.
...auch wenn der Hund sich dafür bestimmt einen Knochen verdient hat...
Der Hund kann nicht aussagen und somit gibt es nur die Aussage des Geschädigten und einen Hund, der sich unerlaubt von seinem Grundstück entfernt hat.

LG
Aileen
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der Pferdekoppel kannst Du nicht vergleichen. Denn wenn der Pferdehalter nicht haften würde: wer sonst? Soll der völlig Unbeteiligte den Schaden tragen?
Aber stell Dir vor, einer schneidet den Draht der Pferdekoppel durch und verlangt dann vom Pferdehalter Schadensersatz dafür, dass die ausgebüxen Pferde sein Auto demoliert haben.

Was das Prinzip Aussage gegen Aussage betrifft, da denke man mal an die alten Vergewaltigungsprobleme. Da steht auch Aussage gegen Aussage: die eine sagt, der hat mich vergewaltigt, der andere, nö, die wollte das doch. Und nu? Wenn man da mal ein bisschen nach dem Kontext fragt, was für ein Menschentyp ist denn die Frau, warum soll sie das denn gewollt haben usw., dann wird ein anständiger Ermittler zwar nicht in jedem, aber wohl doch in vielen Fällen auf Widersprüche stoßen. Bei einer Prostituierten könnte man dann noch sagen, na ja, is zweifelhaft. Aber bei einer braven Sachbearbeiterin auf dem Heimweg wird man wohl fragen, wie die denn urplötzlich auf die Idee gekommen sein soll, sich mit einem wildfremden Mann in die Büsche zu begeben.

Da ist der Halter eines Hundes sogar noch besser dran (wenn beide was taugen), denn der Hund ist eigentlich ein recht zuverlässiger Zeuge - durch Wesens- und Verhaltenstest.

Beim Einbrecher ist die Enscheidung schwierig. Hunde haben nun einmal Einbrecher zu stellen, aber nicht gleich zu beißen. Wenn z.B. ein ausgebildeter Wachhund einen Einbrecher beißt, wird man dem Einbrecher Gegenwehr unterstellen müssen, denn der Hund ist so ausgebildet, dass er nur beißt, wenn er vom Eindringling angegriffen wird. Kann man testen. Kann man auch bei anderen zuverlässigen Hunden testen. Lass einen Hund auf dem Hundeplatz tüchtig spielen, schick dann nen Dummie rein, wenn der Hund sofort los flitzt und ihm die Zähne in die Polster schlägt, ist der Fall klar: Haftung. Stellt er ihn und beißt erst dann, wenn der Dummie anfängt, ihn zu schlagen und zu treten, dann weiß man auch Bescheid. So schwierig, wie es scheint, ist die Sache im Normalfall gar nicht.

Täter Hund hat sein Grundstück übrigens nicht verlassen; die Sache spielte sich im privaten Gemeinschaftseigentum ab. Wo er mit jedem gut Freund ist - bis auf das Opfer. Aus gutem Grund.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Aileen
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo!
Zitat:
Täter Hund hat sein Grundstück übrigens nicht verlassen; die Sache spielte sich im privaten Gemeinschaftseigentum ab. Wo er mit jedem gut Freund ist - bis auf das Opfer. Aus gutem Grund.


Ich denke, da wird es sogar noch schlimmer, da offensichtlich der Geschädigte auch noch ein Recht hatte, dieses "Gemeinschaftseigentum" zu betreten.
Ob der Hund nun sonst jeden mag (außer den Typen) düfte die Gerichte nicht interessieren.
Wenn immer ein und das selbe Kind den Hund ärgert und der Hund irgendwann mal die Möglichkeit hat, sich zu rächen, wird er das tun. Nun versuche mal dem Richter klarzumachen, daß das Kind selbst Schuld hat...ich denke, da wirst du so nicht argumentieren können.

Es ist normalerweise ganz klar geregelt, daß der Eigentümer des Hundes für den Schaden zu haften hat.
Als Hundehalter habe ich darauf zu achten, daß mein Hund keinen Blödsinn anstellt, und wenn er es doch irgendwann einmal macht, muß ich eben dafür gerade stehen.

Bestes Beispiel habe ich selbst gehabt:
Hündin, immer total lieb gewesen, auch zu anderen Hunden. Gehe mit der Hündin raus und stehe vorm Gartentor. Der Nachbarspudel (gehörte der Oma von nebenan und der Hund war fast blind und fast taub) freut sich und kläfft die Hündin an (die hatte aber kurz zuvor Welpen bekommen). Hündin fühlt sich provoziert, macht einen Satz über den Zaun und packt sich den Pudel.
Da kann ich auch nicht sagen, der Pudel war Schuld, warum hat er auch gebellt.
Ich bin mit der Oma und mit dem Pudel zum Tierarzt gefahren und habe die ganze Sache meiner Versicherung gemeldet. Die hat den Schaden auch anstandslos beglichen.

Man darf niemals die Unberechnebarkeit eines Tieres unterschätzen, egal wie lieb und zuverlässig es auch sonst sein mag. Gerade Hunde zeigen bei gewissen Menschen eine starke Antiypmathie oder Sympathie und geraten vielleicht auch dabei in eine Stressituation in der sie einfach überreagieren. Damit muß jeder Hundehalter einfach rechnen.

Ist aber halt nur meine persönliche Meinung zu der Sache.

LG
Aileen
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Aileen,

das sehe ich anders.
Im Pudelfall handelte es sich um artgerechtes Verhalten beider Tiere. Dieses Verhalten führte zu einem Schaden, der als klassischer Fall für die Gefährdungshaftung anzusehen ist.

In dem von mir dargestellten Fall handelt es sich m.E. jedoch um einen Schaden, der nicht durch artgerechtes Verhalten verursacht wurde, sondern das artgerechte Verhalten wurde ausgelöst durch vorherige Tat des Menschen.

Notwendige Bedingung für den Schaden ist, dass der Hund aus einer Umfriedung frei kam. Jedoch ist dies nicht die hinreichende Bedingung für den Eintritt des Schadens; jeden anderen hätte er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gebissen. Vielmehr musste, um den Biss auszulösen, notwendigerweise eine weitere Bedingung hinzu kommen, nämlich, dass einer kam, durch den der Hund bereits Misshandlungen erfahren hatte, von dem er solche also erwartete - und tatsächlich wohl erwarten konnte; denn wenn einer vorsätzlich einen Hund wiederholt getreten hat, so ist nicht damit zu rechnen, dass er ausgerechnet in dieser Situation sich von seinen bisherigen Gepflogenheiten willtentlich verabschiedet.

Zitat:
Ob der Hund nun sonst jeden mag (außer den Typen) düfte die Gerichte nicht interessieren.

Das dürfte die Gerichte durchaus interessieren, denn das gehört zur Fallanalyse, die übrigens lt. VV LHund NRW den Ordnungsbehörden zwingend vorgeschrieben ist.
Wenn nun das Veterinäramt feststellen würde, dass dieser Hund offenkundig als Reaktion auf sachunkundiges Fehlverhalten des Opfers gebissen hat, wie könnte dann das Gericht in einem zivilrechtlichen Streit behaupten, der Halter habe zu haften, da es sich um eine reine allgemeine Tiergefahr gehandelt habe? Bedenke, Sachkunde wird beim Opfer vorausgesetzt, da er selbst Halter eines großen Hundes ist.

Zitat:
Wenn immer ein und das selbe Kind den Hund ärgert und der Hund irgendwann mal die Möglichkeit hat, sich zu rächen, wird er das tun. Nun versuche mal dem Richter klarzumachen, daß das Kind selbst Schuld hat...ich denke, da wirst du so nicht argumentieren können

Doch, das kann man dem Richter durchaus klar machen.
Allerdings wird er zu Recht danach fragen, wieso man das Kind denn hat machen lassen und wer dafür die Verantwortung hat. Denn nicht nur der sachkundige Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Hund niemals mit einem Kind allein gelassen werden darf, nicht nur, weil der Hund dem Kind gefährlich werden kann, sondern auch, weil das Kind dem Hund gefährlich werden kann, der dann entsprechend artgerecht durch Biss reagiert.

Zitat:
Man darf niemals die Unberechnebarkeit eines Tieres unterschätzen, egal wie lieb und zuverlässig es auch sonst sein mag. Gerade Hunde zeigen bei gewissen Menschen eine starke Antiypmathie oder Sympathie und geraten vielleicht auch dabei in eine Stressituation in der sie einfach überreagieren. Damit muß jeder Hundehalter einfach rechnen.

Hier geht es aber nicht um Sympathie oder Antipathie, sondern um fast schon konditioniertes Verhalten, konditioniert durch die Treterei des Opfers.
Wenn einem Hund z.B. Leute unsympathisch sind, die nach Schnaps riechen, so ist zwar berechenbar, dass ein solcher Hund einen Betrunkenen wütend anbellt, jedoch nicht, dass er ihn beißt (anständige Haltung und Erziehung vorausgesetzt). Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen Anbellen und/oder Stellen und Beißen, ich würde ihn sogar vergleichen - rein abstrakt natürlich - mit dem Unterschied zwischen einer Prügelei mit in Kauf genommener Körperverletzung und Tötungsabsicht.
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Grüße,
Abrazo
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
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BeitragVerfasst am: 14.03.08, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hund scheint übrigens ein braver Kerl zu sein. Beißt wohl tatsächlich keinen Falschen.
Heute habe ich erfahren, sein Opfer hat vor paar Monaten schon mal einen fremden Hund getreten, und ist, als dessen Halter dagegen protestierte, diesen körperlich angegangen.
Scheint ein feines Früchtchen zu sein, der sich diesen Biss wohl wirklich redlich verdient hat.
Ich denke, ich werde zu einem Anwalt raten und dazu, ein Prozessrisiko ruhigen Gewissens zu tragen.
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Abrazo
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Täter Hund hat einen tadellosen Ruf, ist wohl erzogen, menschenfreundlich, kindersicher und erfreut sich allgemein großer Beliebtheit.




Also wenn ich sowas schon lese. Kein Hundehalter kann dieses Verhalten auch für morgen garantieren.

"Kindersicher" waren andere Hunde auch und trotzdem haben sie Kinder gebissen.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Hund ist ein Tier. Ein Tier kann nicht, wie ein Mensch, zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten wählen, weil es gar keine alternativen Handlungsmöglichkeiten hat. Ein Hund hat immer nur eine Handlungsmöglichkeit, zu der er durch seine Biologie gesteuert wird.

Ein Tier zu verstehen heißt, seine biologische Steuerung zu verstehen. Versteht man die, ist ein Tier in seinem Verhalten fast vollständig berechenbar. Das ist vielen nicht bewusst; die verwechseln einen Hund immer mit einem Menschen und glauben, der sei friedlich, weil er so ein friedliches Gemüt, so einen friedlichen Charakter hat. Und wundern sich dann, wieso der plötzlich aggressiv wird. Dabei hat der Hund dafür einen triftigen Grund. Der kann nicht anders, weil er durch die Umstände, durch die Informationen aus der Außenwelt, die Reize, auf die er reagiert, und seine Prägungen, also seine Erinnerungen, zu diesem Verhalten gesteuert wird. Hat man das einmal begriffen, dann bleiben, idealerweise vollkommenes Wissen und Beobachtung des Halters vorausgesetzt (doch wer hat schon vollkommenes Wissen), nur noch die Unwägbarkeiten übrig, die auch bei Hunden durch, besonders im Alter, schon mal - wenn auch selten - vorkommende Geisteskrankheiten (physiologische Hirnerkrankungen) ausgelöst werden (ich setzte jetzt mal einen normalen Hund voraus, der nicht durch falsche Aufzucht und Behandlung quasi unaufhebbar negativ geprägt ist).

Es heißt nicht umsonst, dass man Hunde niemals unbeobachtet mit Kindern allein lassen darf. Denn Kinder verhalten sich nun mal nicht so, dass sie auf die Eigenarten eines Hundes Rücksicht nehmen. Es ist nicht die Natur eines Menschenkindes, auf die artspezifischen Eigenarten eines Hundes Rücksicht zu nehmen, von daher ist das Kind nicht schuld, wenn der Hund es aus gutem Grund angreift. Auf die Rücksichtnahme haben die Erwachsenen zu achten, das Kind kann davon nichts wissen.

Ein kindersicherer Hund - ich meine damit vor allem Kleinkinder - betrachtet ein Kind als Menschenwelpen. Wertvolle, schutzwürdige, aber ausgesprochen lästige Geschöpfe. Die hält man sich vom Leibe, und zwar, indem man ihnen ausweicht. Was geschieht aber nun, wenn der kindersichere Hund dem Kind gar nicht ausweichen kann? Etwa, weil er in einer Zimmerecke sitzt und das Kind sich vor ihm aufbaut und ihn hauen will? Dann würde ich nicht ausschließen, dass der kindersichere Hund das Kleinkind wie einen Welpen im Nacken packt, schüttelt und quasi von sich wirft. Für das Kind gewiss eine traumatische Erfahrung - doch der Hund verhält sich dann vollkommen artgerecht und natürlich. Der Mensch trägt die Verantwortung dafür, dass es niemals zu einer solchen Situation kommt.

Ein kindersicherer (großer) Hund duldet es ohne weiteres, wenn ein fremdes Kleinkind auf ihn zuläuft und mit beiden Händen ins Fell patscht. Patscht es ihm ins Auge oder zieht es ihn am Ohr, gibt es einen Rüffel: dann wird es angebrüllt oder mit einem Hüftschwung auf den Windelpopo gesetzt. Verstehen Kleinkinder nach meiner Erfahrung instinktiv sehr gut: krabbeln schreiend zu ihren Eltern, kehren auf halbem Weg wieder um und krabbeln zurück zum Hund und lassen sich bei ihm nieder - in zwei, drei Metern Entfernung. Tatsächlich reagieren sie genau so wie Hundewelpen: sie haben Respekt vor dem großen, starken, aber sie orientieren sich auch nach ihm und fühlen sich bei ihm in Sicherheit. Der Hund ist es zufrieden und wird das Kind beschützen. Wage sich kein fremder Hund heran, und auch kein aggressiv erscheindender Mensch! Finden die Kinder toll.

Man muss eben wissen, wie ein Hund sich seiner Art gemäß verhält und darf das nicht mit menschlichem Denken und Entscheiden verwechseln. Dann hat man mit seinem Hund auch keine Probleme.
_________________
Grüße,
Abrazo
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Man muss eben wissen, wie ein Hund sich seiner Art gemäß verhält ...
Ich bin kein Hundepsychologe und wenn ein UNBEKANNTER Hund auf mich zurennt und evtl noch bellt, interpretiere ich das erstmal als Angriff. Und das wehre ich sicherheitshalber erstmal mit Fußtritten, einem Knüppel oder was gerade zur Hand ist, ab.

Bei einem mir BEKANNTEN Hund kann ichs meist einschätzen und weiss, dass er mir jetzt nur durch Gesicht lecken will um das übliche Lerckerli von mir zu kriegen.

Erstere Verhaltensweise können Hundehalter leider nicht verstehen.

Was hat 4 Beine und einen Arm ???
.
.
.
Rottweiler auf nem Kinderspielplatz !

hws
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