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Verfasst am: 12.03.08, 10:41 Titel: Frischzellenkur in den Gesetzesbüchern
Die aufgekommene Diskussion über den Inzest-Paragraphen brachte mich darauf, das es ggf. sinnvoll wäre die deutschen Gesetzbücher mal durchzusehen und eventuell veraltete Gesetze zu entfernen bzw anzupassen.
Dieser Thread soll dazu dienen solche Gesetze aufzuzeigen und darüber zu diskutieren, ob sie denn noch Sinn machen oder halt nicht.
Viele Gesetze sind ja aus alten Traditionen entstanden, was ich durchaus verstehe und für viele Leute muß ja eine "Nicht-Einhaltung" nicht unbedingt falsch sein (siehe Inzest-Gesetz, ich glaube nicht, das wenn das Gesetz fallen würde auf einmal jeder erstmal mit seinem Bruder/seiner Schwester ins Bett steigt), nur sollte man bedenken, das ein Gesetz ja eine "endgültige" Aussage zu einer Verhaltensweise ist und ob die auch definitiv auf jeden zutreffen muß.
Ich mach dann einfach mal den Anfang und werfe neben dem Inzest-Paragraphen (§173 StGB) noch zusätzlich §172 StGB (Verbot der Doppelehe) in die Runde.
Welche wichtigen Gründe gibt es, für diese Paragraphen?
Welche wichtigen Gründe gibt es, für diese Paragraphen?
Der ist zum Schutz des Individuums da. Stellen Sie sich mal 2 Schwiegermütter vor... _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Oder "Zick-Zack"-Ehen:
Frau A_1 ist mit Herrn B1 verheiratet, dieser außerdem noch mit Frau A_2, welche nun den Zweitgemahl B2 hat, welcher wiederum der A3 angetraut ist, die darüberhinaus noch die Eheliebsten B3 und B4 hat, wobei der B4 sich nun mit A_1 und A_4 verloben möchte.
Und die Herren B1-4 fragen sich gelegentlich, welches Kind denn nun das ihre sei (bei den Damen A_1-4 stellt sich das Problem eher nicht ). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Oder "Zick-Zack"-Ehen:
Frau A_1 ist mit Herrn B1 verheiratet, dieser außerdem noch mit Frau A_2, welche nun den Zweitgemahl B2 hat, welcher wiederum der A3 angetraut ist, die darüberhinaus noch die Eheliebsten B3 und B4 hat, wobei der B4 sich nun mit A_1 und A_4 verloben möchte.
Und wo genau ist das Problem?
Zitat:
Und die Herren B1-4 fragen sich gelegentlich, welches Kind denn nun das ihre sei (bei den Damen A_1-4 stellt sich das Problem eher nicht ).
Oder "Zick-Zack"-Ehen:
Frau A_1 ist mit Herrn B1 verheiratet, dieser außerdem noch mit Frau A_2, welche nun den Zweitgemahl B2 hat, welcher wiederum der A3 angetraut ist, die darüberhinaus noch die Eheliebsten B3 und B4 hat, wobei der B4 sich nun mit A_1 und A_4 verloben möchte.
In dem lesenswerten Science-Fiction-Roman "The Moon is a Harsh Mistress" (deutsche Ausgabe unter dem Titel "Revolte auf Luna") von Robert Heinlein sind verschiedene Formen solcher Gruppen-, Linien- und Seitenehen beschrieben.
Verfasst am: 14.03.08, 21:47 Titel: Re: Frischzellenkur in den Gesetzesbüchern
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Ich mach dann einfach mal den Anfang und werfe ... noch zusätzlich §172 StGB (Verbot der Doppelehe) in die Runde.
Welche wichtigen Gründe gibt es, für diese Paragraphen?
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