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Verfasst am: 13.03.08, 14:11 Titel: Verjährungsfristen für Vertragsstrafe in der Schweiz
Wann verjähren Vertragsstrafen in der Schweiz? Gilt die regelmäßige Verjährung von 10 Jahren?
Angenommen, ein Schweizer/eine Schweizer Firma verpflichtet sich 2002 vertraglich, etwas bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu tun, ansonsten würde bei Nichtvornahme eine Vertragsstrafe fällig. Ein Gerichtsstand ist nicht vereinbart. Kann diese Strafe vor einem Schweizer Gericht heute durchgesetzt werden?
Hallo
Es gilt grundsätzlich die ordentliche, 10-jährige Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt übrigens mit der Fälligkeit der Forderung zu laufen, im geschilderten Fall also wohl ab dem Zeitpunkt, bis zu dem die Pflicht hätte erfüllt werden sollen. NB: Übermässige Konventionalstrafen hat der Richter herabzusetzen.
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