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Verfasst am: 13.03.08, 20:01 Titel: RA verschickt Handakte per Fax - Kosten?
Guten Abend,
wie würden Sie folgenden gebührenrechtlich beurteilen?
RA A beauftragt RA B mit einer Terminsvertretung. Es wird hälftige Teilung der Gebühren vereinbart, die im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig sind.
RA A sendet die gesamte Handakte per Telefax zuzüglich der in der Folgezeit noch anfallenden Schriftsätze an RA B. Vermutlich war das für RA A (dank Flatrates) eine Alternative zum Postweg!?
RA B hat daher die Kosten für Toner und Papier (ca. 100 Seiten) und fragt sich, ob er diese ebenso abrechnen kann und wen ja, wie? Wäre dann Nr. 7000 VV RVG (analog) anwendbar?
Ich bedanke mich für Ihre Antworten und wünsche einen schönen Abend.
Wenn RA B tatsächlich von RA A beauftragt wurde, so kann die Vergütung von B nicht nach RVG abgerechnet werden, Nr. 7000 scheidet damit von vornherein aus. RA B könnte die angefallenen Kosten für Papier, Toner etc. aber im Wege des Aufwendungsersatzes nach §§ 670, 675 BGB geltend machen. Dies widerspräche jedoch der Vereinbarung.
Wurde RA B vom Mandanten des RA A beauftragt (dagegen spricht allerdings der Text der Vereinbarung), können die aufgewendeten Kosten nicht abgerechnet werden. Die Anmerkung zu Nr. 7000 VV RVG gilt für RA B gerade nicht, eine entsprechende Anwendung scheidet aufgrund des eindeutigen Wortlautes aus. Dies ist zwar eine paradoxe Situation, aber nicht zu ändern.
Bleibt, diese Vorgehensweise gegenüber RA A zu "rügen" (in der Tat eine unverschämte Vorgehensweise!) und zu versuchen, hier eine für RA B akzeptable Lösung zu finden. Gebührenrechtliche Möglichkeiten für RA B sehe ich nicht. _________________ Karma statt Punkte!
...und leider gehen diese Fälle in der Theorie dann auch so weiter, daß die Kosten für das Ausdrucken der Telefaxseiten trotz Rechnungstellung nicht erstattet worden sind....
Naja, ich sehe die Gebühren der 7000 ohnehin auch dadurch bedingt, dass man ja für Ablichtungen oft eine Sekretöse an den Kopierer stellen muss.
Mein Laserfax hat Seitenkosten von ca. 0,06 Cent, da ist aber die Afa eingerechnet.
Somit geht es hier um einen "Schaden" von knapp 60 Cent.
Solange kein Personal gebunden wird, würde ich einem Kollegen nie mehr als die Selbstkosten in Rechnung stellen. Das fände ich dann unkollegial, da ja auch der Kollege diese Kopierkosten für die ersten 100 Seiten dem Mandanten oder der Gegenseite nicht in Rechnung stellen darf.
Die 60 Cent dürften aber bestimmt in der Auslagenpauschale übrig bleiben, wenn man dort eine Einzelaufstellung gegenüberstellt. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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