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Flug um 1 Tag verlegt - welche Entschädigung?

 
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Arnie-75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 22:50    Titel: Flug um 1 Tag verlegt - welche Entschädigung? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wollte Morgen früh für 10 Tage mit meiner Freundin in den Urlaub nach Hongkong fliegen (von Bremen über Stadt2 nach Hongkong). Im Internet habe ich auf der Homepage der Airline eben den Hinweis gefunden, dass der Flug annulliert sei. Ich habe danach die Hotline angerufen, dort wusste man von nichts und geht davon aus, dass der Flug normal stattfindet.

Welche Rechte ich bei einer Verspätung um ein paar Stunden habe, habe ich im Internet herausgefunden.
Wie sieht aber die Rechtslage aus, wenn wir unseren Urlaub in HongKong womöglich um einen Tag später antreten können, weil der Flug z.B. um einen Tag verschoben würde? Das ich eine Hotel + Verpflegung erhalte ist mir bekannt.
Ich habe gelesen, dass man bei 'Annullierung' eines Langstreckenfluges außerdem bis zu 600,- EUR bekommt, aber trifft das auch zu, wenn unser Flug um einen Tag verschoben würde? Bekommt man dann auch eine finanzielle Entschädigung?
Immerhin ist so eine Reise für 2 Personen nach HongKong nicht ganz billig und ein Tag weniger Urlaub verändert ja auch das "Preis-Leistungs-Verhältnis" der Flugzeit zur Urlaubszeit (~je Strecke insgesamt ~20-24 Stunden Reisezeit) zu meinen Ungunsten.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus?

Angedenk unserer Abreise Morgen früh würde ich mich über eine rasche Antowrt freuen, vielen Dank im Voraus! Smilie
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn der Poster nun vielleicht schon unterwegs sein sollte:

Ob er eine Entschädigung nach der Fluggastverordnung verlangen kann oder nicht, hängt von den genauen Umständen ab:

- nur Verspätung: ein paar Stunden --> Verspätung, viele Stunden --> man wartet auf ein EuGH Urteil, ab wie vielen Stunden es nicht mehr eine Verspätung, sondern Annullierung ist.

- Absage des Fluges = Rückgabe des Gepäcks und neuerliche Einchecken am nächsten Tag mit neuer Boarding Card, und oder mehr oder weniger Passagieren = eindeutiges Indiz dafür, dass es sich um eine Annullierung gehandelt hat

- decken die € 600.-- pro Person nicht den tatsächlich entstehenden Schaden (Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen im Urlaub), so ist die Fluglinie dann verpflichtet, den darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen, wenn sie aufgrund der Fluggastverordnung zur Zahlung verpflichtet wäre

- greift nicht die Fluggastverordnung, so ist zu überprüfen, ob die Fluggesellschaft nicht trotzdem Schadenersatz pflichtig ist; dazu muss man die Beförderungsbedingungen studieren, unter welchen Gründen sie zahlungsfrei wäre

meint
Peter
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Arnie-75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

So, der 'kollege' schreibt aus dem hotel am flughaven! Der flug wurde um 1 tag verschoben, mit 7h stunden wartezeit morgen auf einem neuen flughaven und neuer airline. wir fliegen morgen um 14.35. Insgesamt verlieren wir jetzt knapp 2 tage! Umbuchen auf einen frueheren flug war nicht moeglich. telefon, internet und morgen mittagessen wird erstmal nicht uebernommen, evtl. spaeter nach einreichen zurueckerstattet. ich schreibe dies ueber handy... SAFTLADEN! gruss, alex
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Arnie-75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

PS: wie sieht die rechtslage bei den 7h wartezeit morgen auf dem flughaven aus, steht uns da was zu?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Im geschilderten Falle scheint es sich um eine klassische Annulierung zu handeln.

In solch einem Falle wäre pro Person eine Entschädigung von EUR 600,00 pro Person zu leisten, darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber vor, dass Hotelkosten, Mahlzeiten, Kosten für 2 Telefonate/Faxe/Email sowie die Transferkosten übernommen werden.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Flug von Bremen nach Hong Kong über Stadt2 nicht auf zwei getrennten Flugscheinen gebucht wurde (willl heißen: Flugschein 1 = Bremen - Stadt2 - Bremen, Flugschein 2 = Stadt2 - Hong Kong - Stadt2).
Es muss für diese Entschädigung ein durchgehender Flugschein vorliegen.
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Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Arnie-75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, der Flug wurde als ein Flug im Internet gebucht, auf den ausgedruckten Boardingkarten stehen beide Flüge auf einem Blatt.
Stehen mir laut Gesetz eigentlich irgendwelche Leistungen auf dem Flughafen zu, auf dem wir 7h Wartezeit haben? Der Flughafen ist bekannt für schlechten Service und hohe Preise, es graust uns jetzt schon. Der Flug geht dort nach 23.00 los, so lange müssen wir abends warten...

Es hat sich übrigens herausgestellt, dass nebem dem Flug von Stadt2 nach Honhkong auch der Flug von Bremen nach Stadt2 überbucht war...

Meine Freundin hat vorhin versucht, irgendwas rauszuhandeln, man verweist uns aber immer an das Airline-Büro, an das wir unsere schriftliche Beschwerde nach den Ferien richten sollen.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Handelte es sich denn jetzt um eine Überbuchung oder um eine Flugstornierung ?

In beiden Fällen wäre es hilfreich, eine schriftliche Bestätigung der Airline zu erhalten.
Belege über Hotel- und Transferkosten, Verpflegung etc. sollten gesammelt werden und dann nach Rückreise bei der Airline eingereicht werden, oftmals empfiehlt sich auch ein Austausch der Adressen anderer betroffener Fluggäste.
Das LBA bietet auf seiner Website weiter gehende Infos und Beschwerdeformulare zum Download an.
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Arnie-75
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der flug von stadt2 nach honkong wurde annulliert. erst spaeter haben wir am schalter von anderen kunden gehoert, das der zubringer von bremen nach stadt2 ueberbucht war. das sollte fuer den schadenersatz aber egal sein, da wir wegen des annullierten weiterfluges von stadt2 nach hongkong auf morgen umgebucht wurden.
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