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Wiedermal die Beihilfe...

 
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Evchen35
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 09:35    Titel: Wiedermal die Beihilfe... Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ich hier im Forum schon postete, hat er Anfang November 2007 bei der Beihilfestelle einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt. Seine Unterlagen sind vollständig nur die Nochehefrau hat Ihre Verdienstbescheinigung noch nicht eingereicht. Wir haben heute den 17.03.08. Was kann er tun. Mehrfach nachgefragt,telefonisch und schriftlich, aber man erhält keine Antwort. Können wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin machen? Würde dies etwas bringen?

Und stimmt es, das wenn man einen Antrag stellt auf Erstattung und dieser mehr als 1000€ sind, der Antrag sofort bearbeitet werden muß?

Vielen lieben Dank für die Antworten!

Evchen
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Bernd S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 14:03    Titel: Nochmal "Zuzahlung" Antworten mit Zitat

Hallo Evchen,
tut mir leid, wenn ich mich wiederhole, aber es muss wohl sein:

So lange die Unterlagen nicht vollständig sind, hat die Bearbeiterin der Beihilfestelle (nur) zwei Möglichkeiten, nämlich

- abzuwarten oder
- abzulehnen wegen fehlender Mitwirkung.
Beides gefällt Dir (verständlicherweise) nicht, trotzdem wäre die Dienstaufsichtsbeschwerde völliger Blödsinn.

Die Einzigen, die Druck auf die Nochehefrau ausüben können, sind der Beihilfeberechtigte selbst (also Dein Lebensgefährte) und/oder sein Rechtsbeistand.

Hier nochmal zum Nachlesen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=136959

Gruß Bernd
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cop49
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 05:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das einzige was man machen könnte wäre, den Sachgebietsleiter der Beihilfestelle zu fragen ob dem noch was einfällt. Die haben ein breiteres Wissen als die Sachbearbeiter.
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Wer die Narren gegen sich hat, verdient Vertrauen.
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 11:12    Titel: Re: Wiedermal die Beihilfe... Antworten mit Zitat

Evchen35 hat folgendes geschrieben::

Und stimmt es, das wenn man einen Antrag stellt auf Erstattung und dieser mehr als 1000€ sind, der Antrag sofort bearbeitet werden muß?

Evchen


Ich vermute mal (ohne es zu wissen) das regelt jeder Dienstherr selbst, hier ein Beispiel wie es in Berlin gehandhabt wird

http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/eiltantr.php
_________________
ausgezeichnet
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scott
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

nun ja, ob sich der Sachgebietsleiter wirklich besser auskennt, laß ich mal dahin gestellt sein. Geschockt
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cop49
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
nun ja, ob sich der Sachgebietsleiter wirklich besser auskennt, laß ich mal dahin gestellt sein.


Das herauszufinden kostet 1 Telefonat. Smilie
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scott
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

nur ganz kurz aus der Praxis,

wir haben seit zwei Monaten einen neuen SGL, der von einer völlig anderen Tätigkeit und zudem auch noch mit einer völlig anderern Materie zu tun hatte, zu uns.......wirklich helfen kann er noch nicht. Winken
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