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Verfasst am: 13.04.08, 19:54 Titel: Darf mit Barockmusik vertont werden?
Darf ein benutzer ein selbstgedrehtes video auf seine internetseite stellen, die er mit klassischer musik z. b. von Beethoven vertont hat? Ein komponist, der schon seit so langer zeit verstorben ist, sollte ja eigentlich public domain sein und damit keiner GEMA-verpflichtung unterliegen.
PS: Beethoven und Barock? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Wenn Sie selbst die Beethoven-Musik aus seinen Originalnoten einspielen, können Sie das verwenden. Wenn Sie eine Aufführung eines Interpreten aus neuerer Zeit benutzen oder eine Bearbeitung aus neuerer Zeit, sind sie dafür Gema-pflichtig.
Verfasst am: 14.04.08, 07:23 Titel: Darf mit Barockmusik vertont werden?
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Selbst gespielt und aufgenommen?
PS: Beethoven und Barock?
Entschuldigung, ich hatte eigentlich an Bach gedacht! <schamhaftes erröten>
Nein, meine frage bezog sich auf fremdaufnahmen. Das werk eines seit jahrhunderten verstorbenen komponisten kann ja eigentlich genauso wenig geschützt sein wie das eines romanautors aus dem 19. jahrhundert, oder?
Aber ich verstehe moro wohl recht darin, dass die aufführung eines nicht geschützten werkes trotzdem geschützt ist. Nur: Wer wollte im falle von barockmusik nachweisen, wer den verwendeten schnipsel aufgeführt hat? _________________ - Lalaith
Nein, meine frage bezog sich auf fremdaufnahmen. Das werk eines seit jahrhunderten verstorbenen komponisten kann ja eigentlich genauso wenig geschützt sein wie das eines romanautors aus dem 19. jahrhundert, oder?
Auf das eigentliche Werk trifft das zu. Würde eine Originalaufnahme von damals existieren, dürfte man sie verwenden.
Rest: siehe unten
Lalaith hat folgendes geschrieben::
Aber ich verstehe moro wohl recht darin, dass die aufführung eines nicht geschützten werkes trotzdem geschützt ist.
Genau.
Sagen wir vielleicht vorsichtiger "sein kann". Ob das in jedem Fall so ist, weiß ich nicht.
Lalaith hat folgendes geschrieben::
Nur: Wer wollte im falle von barockmusik nachweisen, wer den verwendeten schnipsel aufgeführt hat?
Ein forensischer Vergleich könnte diesen Nachweis bestimmt erbringen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.04.08, 10:32 Titel:
... oder sogar durch computertechnischen Vergleich zweifelsfrei beweisen können. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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