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Betreuer ist Geldratte
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 09:02    Titel: Betreuer ist Geldratte Antworten mit Zitat

Angenommen A ist demenzkrank und nicht entmündigt
B beantragt Betreuung
C hilft ihm dabei (guter Freund und Amtsrichter) die Betreuung und ALLE Kontovolllmachten zu bekommen.
B schirmt A völlig ab, isoliert A und setzt A unter Beruhigungsmittel....
Verwandtschaft von A kommt an A nicht mehr heran, nicht einmal mit der Polizei. Einstweilige Verfügung oder andere gerichtliche Möglichkeiten werden von den Verwandten nicht wahrgenommen, warum auch immer.
A verstirbt und was A jemals hatte (Rentengelder,Haus) ist weg und B und C leben heute auf großem Fuß....
Frage: Bei begründetem Tatverdacht auf Untreue, Amtsbeihilfe, Betrug, Mißbrauch von Schutzbefohlenen etc. kann hier ein Nichtverwandter überhaupt eine Strafanzeige machen ? Oder können das nur Familienmitglieder, wie zum Beispiel Geschwister ?
Wie ist hier die Rechtslage ?

Gruß P
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Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Michelle2512
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen davon, dass es seit 1992 keine Entmündigung mehr gibt, muss ein Betreuer einmal jährlich über das verwaltete Vermögen und die Ein- und Ausgänge Rechnung legen sowie bei Beendigung der Betreuung wegen Tod des Betreuten eine Schlußrechnung legen. Spätestens bei der Schlußrechnungslegung wird offenbar, falls dabei in irgendeiner Weise geschummelt wurde. Das Haus kann bei Bestehen einer Betreuung nicht ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung veräußert werden.
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Michelle.
Daß es keine Entmündigung in den letzten Jahren mehr gibt, wußte ich, ich erwähnte es nur noch einmal zur Sicherheit. ("Das frische Gras ist grün"...ist ja prizipiell keine falsche Aussage..wenn auch allgemeinhin bekannt....)
Bitte lies aber nochmal meinen Thread sehr aufmerksam durch, denn deine Antwort ist 100 % an meiner Frage vorbeigegangen.

Betreuer und Richter ein Gespann.... alles klar ???

Ich frage als NOCH EINMAL:
Kann ein Familienfremder hier Strafanzeige stellen, wenn begründeter Tatverdacht auf Mißbrauch, AMTSBEIHILFE ! usw. gegeben ist ?

Gruß
P
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Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Michelle2512
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Der Richter hat aber nichts mit der Überprüfung der Rechnungslegung bzw. der Schlußrechnungslegung zu tun. Das ist Aufgabe des Rechtspflegers und der ist ja im vorliegenden Fall nicht verwandt/bekannt mit dem Betreuer.
Also würde es sehr wohl auffallen, falls der Betreuer zum Nachteil des Betreuten handelt. Auch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zum Hausverkauf wird ausschließlich durch den Rechtspfleger erteilt, damit hat der Richter überhaupt nichts zu tun.
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen, die demente alte wohlhabende Lady wurde vom Betreuer genötigt, bestimmte Unterschriften zu leisten (Vollmachten aller Art).....
Ja, dann kann doch der Rechtspfleger nur entsprechend dem "Willen der
Frau" nachkommen und ahnt nichts Schlimmes.
Nehme bitte einfach an, daß es sich hier tatsächlich um ein Verbrechen handelt, unabhängig wie der Betreuer das gemacht hat

Nochmals also meine Frage:

WAS kann ein Dritter (nicht Anverwandter) bei begründetem Tatverdacht auf
Straftatbestände tun ?

Gruß
P
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Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Michelle2512
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
...

WAS kann ein Dritter (nicht Anverwandter) bei begründetem Tatverdacht auf
Straftatbestände tun ?

Gruß
P


Kenne mich mit Strafrecht überhaupt nicht aus, aber ich würde in so einem Fall einfach mal das Polizeirevier in meiner Nähe aufsuchen und eine Anzeige erstatten. Man kann m. W. in einigen Bundesländern auch per Internet Anzeigen erstatten.
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::


WAS kann ein Dritter (nicht Anverwandter) bei begründetem Tatverdacht auf
Straftatbestände tun ?


Anzeige erstatten.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Angenommen, die demente alte wohlhabende Lady wurde vom Betreuer genötigt, bestimmte Unterschriften zu leisten (Vollmachten aller Art).....
P


Die Unterschrift der dementen Frau ist nicht rechtgültig, sonst bräuchte sie ja keinen Betreuer.
Ansonsten Anzeige erstatten.

Gruß roni
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die Unterschrift ist rechtsgültig, da kaum jemand von ihrer Demenz wußte !
Und Verwandtschaft durfte nicht zu ihr, wurde vom Betreuer abgeweisen.
Arzt kam auch keiner, nur Pflegedienst, der dann auch abbestellt wurde.

Die Unterschrift ist rechtsgültig.
Gehe in diesem Falle bitte einfach davon aus, daß sie rechtgültig war.

Ich habe gehört, daß Nicht-Verwandte keine Anzeige erstatten können und auch keine Akteneinsicht bekommen.
Stimmt das ? Und wenn ja, was kann man tun, um Anzeige zu erstatten ?
Es gibt ja auch Verjährungsfristen.

Gruß
P
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Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Muß das Thema nicht heißen:

Betreuer ißt Geldratte ??? Lachen

_________________
Grüße Idee Lichtaus
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Lichtaus hat folgendes geschrieben::
Muß das Thema nicht heißen:

Betreuer ißt Geldratte ??? Lachen


Nein, eher "isst Sparschwein".......

Gruß P

PS
Würde mich noch über eine Antwort freuen.
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Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 07:58    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde auf jeden Fall Strafanzeige wegen Veruntreuung und/oder Betrug stellen. Hier kann aber ein Anwalt besseren Tar geben.

Die Frage ist aber eine ganz andere. Wie dumm oder geschickt waren der Betreuer und der ehemalige Richter ? Wenn sie Gelder beiseite geschafft haben, dann wussten Sie doch, dass das spätestens nach dem Tode der Betreuten herauskommt. Denn dann können die Erben die Unterlagen (Abrechnungen usw.) vom Betreuer einfordern.

Es gibt für das Vorgehen dieser beiden nur zwei gängige Erklärungen:

- entweder, sie sind auf Gelder gestoßen, von denen die Verwandten nichts wussten, und haben sich diese angeeignet. Was dann fast nie zu beweisen sein dürfte

- oder es ist ihnen völlig egal, dass ihr betrügerisches Handeln irgendwann rauskommt, weil dann bei ihnen nichts mehr zu holen ist, und die höchste Strafe eine Verurteilung auf Bewährung ist

Nun mein Standardtext:

Eine strafrechtliche Anzeige bringt die veruntreuten Gelder nicht zurück und dient eher den verständlichen persönlichen Rachegelüsten.

Eine zivilrechtliche Klage bringt dann nichts, wenn keine Gelder mehr vorhanden sind. Wo nichts zu holen ist, hat der Kläger sein Recht verloren. Sprich, das Recht (gewonnene Klage) ist nichts wert, und man hat zusätzliche Kosten.

Gruss

Andreas
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 02:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,
alles Holzweg. Es ist eine Menge zu holen. Nach dem Tod des Betreuten kommt "gar nicht raus", weil kein Hahn der restlichen Familie danach kräht. Die Tochter des verstorbenen Betreuten hat das Erbe ausgeschlagen, weil sie traumatisiert war aus versch. Gründen und ihr ein dummer (pardon) Anwalt sagte, da sei nichts zu machen (was ja so nicht stimmte) Das Geld war gebunkert auf der Bank, nur ein Teil wurde ausgegeben. Und der andere, sofern mit drin, hat Anschaffungen getätigt. Alles rein theoretisch pfändbar !

Tja und die noch lebende ältere Schwester, eine sehr alte Dame hat sich halt vom Betreuer wieder wegschicken lassen. Sie kam dann mit der Polizei und die hat er auch wieder weggeschickt. Schließlich hat er Hausrecht und die Beamten keinen Hausdurchsuchungsbefehl... tja, so einfach ist das. Mitten in Deutschland, am hellichten Tage. Für eine damalige Strafanzeige hatte die alte Dame (Schwester) wohl keine Beweise, da sie ja nicht einmal an ihre eigene Schwester rankam. Sie wurde komplett vom Betreuer abgeschottet. ER hatte auch die volle Kontrolle über die Briefpost.

Nun aber noch einmal zu meiner Frage, die mir NIEMAND bis jetzt beantwortet hat und um die es eigentlich geht :
Kann ein Dritter, der Beweise und Kenntnis von der Untreue, dem Betrug usw. hat überhaupt etwas tun ?
Das war die eigentliche Frage. Den Akteneinsicht, Betreuungsunterlagen, Krankenhaus, Pflegedienst: Fehlanzeige ! Geht nicht ! DATENSCHUTZ !

Gruß P
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Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 08:07    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

mir fällt spontan eine Strafanzeige ein. Natürlich ist auch eine Zivilklage möglich. Ich weiss auch nicht, welche Fristen zu beachten sind.

Letztendlich läuft die Anfrage aber auf eine Rechtsberatung hinaus, und da sollten doch lieber 20,-- Euro für eine Erstberatung geopfert werden. Ausserdem ist eine Rechtsberatung hier nicht erlaub.

Gruss

Andreas
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage in diesem geschilderten Beispiel-Fall, war nicht die Frage nach den "Fristen",
sondern ob nicht-verwandte (fremde Dritte) hier theoretisch Akteneinsicht haben können oder ob evtl. eine Strafanzeige vorausgehen muß und ob diese eben von einem Dritten gestellt werden kann.

Die Frist ist nicht das Thema.
Die Rechtsberatung auch nicht. Es ist eine generelle Frage.

Wer weiß die Rechtslage ?

Gruß P.
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Phö-nixe

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