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Betreuer ist Geldratte
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Akteneinsicht richtet sich nach § 34 FGG und ist nur dem zu gestatten, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Der Verdacht auf Veruntreuung und/oder Betrug reicht nicht aus, damit dem nicht-verwandten Dritten dieses berechtigte Interesse zuzugestehen.
Auch wenn eine Strafanzeige erstattet wird (was auch ein Dritter kann), erhält dieser Dritte danach normalerweise keine Einsicht in ide Betreuungsakte.
Da aufgrund der Erstattung der Strafanzeige die Staatsanwaltschaft tätig wird, kann diese jedoch in die Betreuungsakte einsehen.
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

morgana hat folgendes geschrieben::

Da aufgrund der Erstattung der Strafanzeige die Staatsanwaltschaft tätig wird, kann diese jedoch in die Betreuungsakte einsehen.


Danke Morgana,

das würde in diesem Fall schon völlig ausreichen, vorausgesetzt, es wäre auch entsprechende Motivation da, die ganze Wahrheit herauszufinden.

Leider haben Staatsanwälte/innen im Schnitt 110 Min. pro Fall Zeit zur Verfügung habe ich mal in einer Statistik gelesen...
Das bedeutet Stress pur....und selbst, wenn das nicht so wäre und sie ausreichend Zeit hätten, nicht zu vergessen, der Lohn ist immer derselbe....fraglich, ob sowas motiviert.......derzeit gibt es in der Justiz noch keine "Fangprämien/Erfolgsprämie" für die Überführung von Kriminellen.... Ironie Smiley .....was allerdings doch noch zu überlegen wäre..... lach'......oh, oh, ich dürfte nicht Justizminister oder Innenminister sein, ich wäre ein ganz ein schlimmer Finger....da würden sogar die Fliegen an ihrem Rüssel eine eintätowierte Registriernummer haben. Die Nanotechnologie machts möglich... lautes Lachen

Spaß beisseite. Ich danke für die Antwort. Nun bin ich schlauer. Herzlichen Dank.
Gruß P
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Ein Versuch schadet auf keinen Fall. Und aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass schon mehr als nur eine Betreuungsakte von der Staatsanwaltschaft zur EInsicht angefordert wurde...
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Morgana,

hoffentlich heisst Du nicht "Fata Morgana" Mit den Augen rollen denn, es wäre zu schön, um wahr zu sein !!!

Die Frage aber, die sich mir nun stellt ist, Akteneinsicht, Prüfung, alles wunderbar,
denn die Mißbrauchsfälle häufen sich mehr und mehr und es ist ja auch - trotz gesetzl.
Verbesserungen - immer noch kinderleicht, einem alten, hilflosen Menschen sein ganzes
Vermögen abzunötigen durch kriminelle Betreuer...die Frage, die sich mir stellt:

In welchem Bundesland ?
Wo hast Du festgestellt, daß in diesen Delikten GENAUER geschaut wird und ermittelt
wird ?
Ich denke, das Bundesland ist sehr entscheidend dabei.
Natürlich kommts auch immer auf den einzelnen Mitarbeiter an, wie ernst er seine Arbeit nimmt und wie belastet er derzeit ist...klar.
Trotzdem, "Akte prüfen" und "Akte prüfen" ist zweierlei !
Man kann mal flüchtig schauen, man kann aber auch prüfen, sind die Unterschriften echt, man kann Stichproben zum Einsatzplan machen, ob der-/diejenige überhaupt eine Unterschrift geleisteten haben kann....... man kann Rücksprachen halten mit Krankenhauspersonal, Pflegedienstbetreuer, Nachbarn...... man kann, man kann....... sehr umfangreich, wenn man ALLES richtig machen will. Daher meine Skepsis.

Gruß P
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Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Michelle2512
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nach über 16 Jahren im Bereich der Vormundschaft tätig, kann ich behaupten, dass mir in dieser kurzen Zeit Winken bislang noch keinerlei Mißbrauchsfälle begegnet sind. Es kam zwar immer mal wieder vor, dass nach Anordnung einer Betreuung plötzlich Verwandte des Betroffenen aufgetaucht sind (die sich bis dahin jahrelang nicht um den Betroffenen gekümmert haben und daher auch dem VG nicht bekannt swaren und diese daher auch im Vorfeld nicht angehört wurden). Aber dabei hat es sich häufig als einziges Interesse der Verwandten erwiesen, dass diese ihr mögliches Erbe durch den Betreuer (und der dem Betreuer zustehenden Vergütung bzw. Aufwendungspauschale) geschmälert sahen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen

Für den Fall eines berechtigten Zweifels/Mißtrauens ist - nach Einschaltung des zuständigen Vormundschaftsrechtspflegers - eine Anzeige der richtige Weg. Die Anzeige kann m. W. jede/r, der von der Sache Kenntnis erlangt, erstatten, auch ein Dritter/Nichtverwandter. Da dieser Dritte/Nichtverwandte ja sowieso schon "Kungeleien" vermutet, warum bzw. mit welchem Ziel sollte er die Einsicht in die BT-Akten begehren? Was erwartet er in der BT-Akte zu lesen/sehen? Die Akteneinsicht ist im übrigen schriftlich zu beantragen und wird vom Rechtspfleger (bzw. Richter) gewährt oder eben auch nicht.
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Michelle2512 hat folgendes geschrieben::
......Da dieser Dritte/Nichtverwandte ja sowieso schon "Kungeleien" vermutet, warum bzw. mit welchem Ziel sollte er die Einsicht in die BT-Akten begehren? .


Liebe Michelle,
danke für deinen ausführlichen Beitrag.
Wie ich schon gesagt habe, ist es egal, ob der Dritte selbst in die Akten schauen kann. Der Dritte will nur, daß von einem zuständigen Staatsanwalt Einsicht genommen wird und auf Geheiß "bestimmte Sachverhalte" prüft.
Dazu ist aber eine Strafanzeige notwendig und DESHALB war meine Frage überhaupt, ob ein Dritter Strafanzeige machen kann.
Dies wurde hiermit zufriedenstellend beantwortet. DANKE dafür.

Jetzt habe ich persönlich nur noch die Idee, es könnte doch von Bundesland zu Bundesland eben etwas legerer oder akribischer gehandhabt werden...tendenziell natürlich gemeint....ich will niemanden verunglimpfen oder Wertungen mit hineinbringen, die völlig aus der Luft gegriffen sind. Aber ich habe da nun mal meine Erfahrungen, daß es z.B. zwischen "Ost und West" erhebliche Unterschiede gibt, was die Verfahrensweisen bestimmter Organe betrifft usw.

Gruß
P
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Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Hallo Morgana,

hoffentlich heisst Du nicht "Fata Morgana" Mit den Augen rollen denn, es wäre zu schön, um wahr zu sein !!!
Nein, nicht Fata, noch fühle ich mich ziemlich real. Winken

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
In welchem Bundesland ?
Wo hast Du festgestellt, daß in diesen Delikten GENAUER geschaut wird und ermittelt
wird ?
Ich denke, das Bundesland ist sehr entscheidend dabei.

Ich weiß von 2 Fällen in Hessen, 1x LG-Bezirk Gießen und 1x LG-Bezirk Frankfurt, also 2 verschiedene Staatsanwaltschaften. 1x wurde die Akte vom Vormundschaftsgericht selbst an die StA abgegeben wg. des Verdachts auf Untreue, 1x wurde von einem Dritten (entfernter Verwandter, nicht Erbe) Anzeige erstattet.
In beiden Fällen kam es zu einer entsprechenden Verurteilung.
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort.
Nun, es beruihigt mich zu wissen, daß doch hin und wieder SEHR GENAU
ermittelt wird. Ich kenne die Zahlen nicht der MA in Hessen, aber wenn weiterhin Personal
abgebaut wird (30 %, so viel ich weiß, bundesweit, bei den Polizeien, Behörden, Gerichten)
dann wird es sehr kritisch.),

Gruß P
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Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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